Was ist eigentlich der unterschied zwischen Rücktritt und eigentumsvorbehalt?

Hallo alle  Zusammen,

ich hoffe ich kann meine frage verständlich stellen: wenn der Käufer nicht zahlt und ider verkäufer dann vom  Vertrag zurück tritt,  dann hat er doch ein recht auf Rückgabe der Ware oder? Für das Bräuche ich dann das Eigentumsvorbehalt?

vielen Dank :smile:

Hallo,

ich hoffe ich kann meine frage verständlich stellen: wenn der
Käufer nicht zahlt und ider verkäufer dann vom  Vertrag zurück
tritt,  dann hat er doch ein recht auf Rückgabe der Ware oder?
Für das Bräuche ich dann das Eigentumsvorbehalt?

weil das zwei völlig verschiedene Sachverhalte sind. In aller Kürze und auf einen Aspekt reduziert: vereinbart man einen Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen/vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, ist man bis zu dem Zeitpunkt Eigentümer mit all den damit verbundenen Rechten. Das sieht beim Rücktritt anders aus (da ist der Käufer mit Übergabe Eigentümer).

Im übrigen ist dies keine BWL-, sondern eine Rechtsfrage.

Gruß
C.

Hallo,

wurde vertraglich ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, so bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer der Ware. Der Verkäufer kann die Ware nur herausverlangen, wenn er vom Vertarg zurückgetreten ist. § 449 BGB.