Hallo, für eine kleine Baumasnahme wurden 2 „Facharbeiter“ geschickt.
Beide sprachen nicht viel Deutsch. Für die ausgeführte Arbeit waren 2 Männer zu viel, deshalb hat nur Einer gearbeitet und der Andere stand dabei und unterhielt sich. Um auf 9 Std. Arbeitszeit zu kommen, mußte selbst der 2 Arbeiter 3 Stunden an einem halben Pfosten fugen, fugen fugen. Dafür wurde der zweite Arbeitsteil wurde anders als vereinbart ausgeführt .Die Firma, bzw. der Chef will das volle Geld. Mein Eindruck war, dass der eine Arbeiter gar keine große Ahnung hatte. Woher weiß man überhaupt ob es Facharbeiter sind, wenn man derart veräppelt werden soll?
Guten Morgen!
Hier die Definition aus der tariflichen Praxis:
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Ein Facharbeiter ist ein Arbeitnehmer, der aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses in einem anerkannten Ausbildungsberuf die vorgeschriebene Ausbildungsabschlussprüfung abgelegt hat und auch im erlernten Beruf beschäftigt ist (auch gelernter Arbeiter genannt)
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Ein Facharbeiter ist aber auch ein Arbeitnehmer, dessen Fähigkeiten und Kenntnisse denen unter 1. gleichzusetzen sind.
Wie weiss man, ob es Facharbeiter sind:
Man lässt sich die Urkunden/Zertifikate von der Zuständigen Kammer zeigen.
Ist natürlich bei Facharbeitern mit Migrationshintergrund schwierig, denn die können einem ja irgendeinen Wisch von irgendeiner Hochoffiziellen Stelle in Timbuktu vorlegen. Muss man dann erstmal übersetzen und man weiss trotzdem nicht, ob das auch so richtig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kreis
Hallo, für eine kleine Baumasnahme wurden 2 „Facharbeiter“
geschickt.
Das ist in erster Linie eine Frage des Stundensatzes. Inwiefern dem erhöhten Stundensatz auch eine Lehre, ein Zeugnis, Erfahrung oder sonst irgendeine nachvollziehbare Eigenschaft folgt liegt aber meistens im Ermessen desjenigen, der die Arbeiter aussucht. Bei nichtkritischen Arbeiten schickt er idR einfach den nächstbesten billigen Arbeiter, der Zeit hat, und von dem er annimmt, dass er die Arbeit in der benötigten Mindestqualität und in der vereinbarten Höchstzeit (sofern eine vereinbart wurde) machen kann. Wurde nichts vereinbart (es gibt kein schriftliches Angebot) ist man als Auftraggeber in Gottes Hand.
Beide sprachen nicht viel Deutsch.
Das ist kein Kriterium. Ich habe mit ausländischen Arbeitern, die hier ehrlich ihr Geld verdienen wollen, oft bessere Erfahrungen gemacht als mit Inlängern, die einfach nur einen Job machen müssen. Wir leben nun mal in der EU - verschiedene Sprachen sind also etwas ganz Normales.
Für die ausgeführte Arbeit
waren 2 Männer zu viel, deshalb hat nur Einer gearbeitet und
der Andere stand dabei und unterhielt sich. Um auf 9 Std.
Arbeitszeit zu kommen, mußte selbst der 2 Arbeiter 3 Stunden
an einem halben Pfosten fugen, fugen fugen.
Da gibt es nur eins: den unnützen Knecht sofort und diskussionslos wieder heim schicken, und kleine Handlangerarbeiten selber machen, man muss eh permanent präsent sein, weil die Jungs (Ausnahmen ausgenommen - die mögen mir verzeihen) sofort in den Sleep-Modus wechseln wenn der Auftraggeber außer Sicht geht.
Dafür wurde der
zweite Arbeitsteil wurde anders als vereinbart ausgeführt .Die
Firma, bzw. der Chef will das volle Geld.
Natürlich Er hat nichts zu verschenken. Er wird also wenn Du ihn nicht über einen Folgeauftrag zu fairem Verhalten erpressen kannst immer das Maximum aus dem Auftrag herausschinden. Einzelaufträge bei Privaten sind - wenn ein genaues Angebot und Aufsicht fehlen - daher ein meienr Erfahung nach Selbstbedienungsläden.
Mein Eindruck war,
dass der eine Arbeiter gar keine große Ahnung hatte. Woher
weiß man überhaupt ob es Facharbeiter sind, wenn man derart
veräppelt werden soll?
Ehrlichkeit ist hierzulande inzwischen größtenteils eine Frage der schriftlichen Vereinbarungen (deshalb das schriftliche Angebot) und der Nachvollziehbarkeit. Wenn das Endergebnis den „Regeln der Kunst“ sntspricht, hat man keine Handhabe für eine Beanstandung. Wurde bei den Arbeitszeiten zu sehr geschummelt (was bei mangelnder Aufsicht regelmäßig passiert), oder tritt der Auftraggeber nicht bestimmt genug auf (unnütze Kraft sofort wieder heim schicken), wird er als einfaches Opfer abgezockt und man kann man im Nachhinein kaum mehr etwas gegen eine subjektiv überhöhte Rechnung tun.
Man kann sich bei der Innung beschweren, aber die hlft - wenn überhaupt - nur in besonders krassen Fällen. Laut Gerichtsurteil zieht ein Gericht Betrug überhaupt erst in Betracht, wenn der „ortsübliche Preis“ für eine Leistung mindestens verdoppelt wurde. Schlitzohrige Anbieter wissen das und verdoppeln wenn immer das geht, und sind damit erst mal auf der sicheren Seite.
Das sagt Dir einer, der es auch mal versäumt hat, ein genau ausgearbeitetes Angebot einzuholen, und der dem Bauunternehmer nach mündlichen Absprachen einfach mal blind vertraut hat. Dafür hat er nun 25m geraden 60cm Gartenzaun (08/15 Maschendrahtzau, grün, aus dem Baumarkt) zu Kosten von über 2000 Euro (incl. Material) im Garten. Alleine für das Spannen der 3 Spanndrähte und das Aufhängen des Drahtgeflechts waren zwei unbeaufsichtigte „Facharbeiter“ 6 Stunden zu 30 Euro (+Steuer) beschäftigt.
Mein Rat: zähneknirschend zahlen, und aufs Konto „Erfahrung“ buchen, und nächstes Mal besser nicht blind vertrauen.
AL.