Hallo,
die Überschrift klingt vielleicht merkwürdig, ich bin aber darauf gekommen, weil in eim thread weiter unten ständig darauf hingewiesen wird, dass kostenloser Rechtsrat standeswidrig sei.
Andererseits wird man als Anwalt z.T. aufgrund interner Weisungen zum Teil einfach aus kaufmännischen und Marketing-Gesichtpunkten gezwungen Akkquise-Telefonate und Email-Anfragen von Neu-Kunden in großem Umfang kostenlos zu beantworten oder KleinKram von Altkunden. Manchmal dauert schon das Erstellen eines Kostenvoranschlags 1-3 Stunden und ob man die bezahlt kommt oder nicht hängt davon ab, ob ein Auftrag draus wird oder nicht.
Ich habe auch nach mehreren Jahren immernoch Probleme mir selbst bei einem ersten Kontakt am Telefon zu sagen, kein Wort mehr, sonst zahlst du, per email-Akkquise ist eigentlich viel einfacher, weil man im Nachhinein darüber nachdenken kann, was ist das wert, was man da jetzt produziert hat.
Also um meine Frage vielleicht mal versuchsweise zu präzisieren:
Solange man nur Fragen zur Sachverhaltsaufklärung stellt, rät man noch nicht ? Andererseits: Wenn man merkt, dass der Fragesteller ein Problem hat, die von ihm gestellten Rechtsfragen aber nicht vom Sachverhalt getragen werden und man deshalb Sachverhaltsfragen stellt, die den Fall dahin bringen, wo er wahrscheinlich ist, setzt doch die Art der Fragestellung schon einiges an Know-How voraus ?
Andererseits: wenn eine anvisierte Zielstrukutur mit immer dem gleichen Grundmusterfall in 10 Variationen ankommt, kann auch ein mündlicher Erstkontakt tatsächlich Mehrwert für die Gegenseite produzieren, der zu entlohnen wäre.
Ist die Grenze da überschritten, wo einem mündlich das Risio Erklärungen ins Blaue hinein zu machen zu groß wird, die eigene Improvisationsfähigekeit einen verläßt oder man sich in eine Datenbank clicken muß oder noch schlimmer aufstehen und in einem echten Hardware-Buch was nachlesen ?
Vielleicht mal meine improvisierte Definition: Da wo man noch den Eindruck hat, erstmal abzuklären, ob überhaupt ein Auftragsverhältnis für den anderen erforderlich ist und falls ja zu welchen Bedinungen man selbst das bereit wäre zu machen, erteilt man noch keinen Rat. Rat erteilt man erst da wo für die Gegenseite zunächst informationeller und später potentiell monetärer Mehrwert produziert wird ?
Vielleicht ein tyisches Wochenendproblem.
Liebe Grüße A.
P.S. Nach meinem Dafürhalten hätte ich nach meiner Definition von Rechtsrat hier noch niemals rechtlichen Rat erteilt und würde es auch nicht tun.
