hallo experten,
habe mir einen „jahreswagen“ von einem vw-mitarbeiter gekauft.
so wurde er im internet angeboten. EZ 08.12.98 ca. 14000km
laut verkäufer unfallfrei, steht auch im vertrag.
später stellte sich heraus : linke hintere scheibe wurde erneuert,beide hinteren kotflügel nachlackiert.
ich selbst habe es nicht erkannt, aber ein autolackierermeister.
der meint, das dass nicht fachmännisch durchgeführt wurde,farbabweichung,schleifspuren unter lackschicht…ist halt ein guter meister.
bei nachfrage beim verkäufer hiess es,scheibe wurde wegen steinschlag erneuert, das ist kein unfallschaden, den er mir sagen muss,nachlackiert hat er nichts lassen.
bei nachfrage bei vw, dort war der wagen als geschäftswagen halbes jahr zugelassen,hiess es, das der wagen weder in der produktion, noch vor dem verkauf an werksangehörige nachgebessert
wurde.kopie des gutachten von vw liegt vor,hier ist nur von kleinen steinschlägen an motorhaube und vorderen kotflügeln die rede, sowie kratzer an linker fahrertür, halt normale gebrauchsspuren, die man fast mit der lupe suchen muss.
ein lacksachverständiger von vw mass 250-1000 micrometer lack-
stärke an den kotflügeln, original sind es 140-160 micro.
kostenvoranschlag für eine fachgerecht lackierung : 1500 DM
mein anwalt meint, schlechte karten für mich, um diese summe
eine preisminderung vom verkäufer zu erstreiten.
meine kosten ca. 1300 gericht, ca. 700-1000 DM vom gericht
bestelltem gutachter.
der anwalt meint, der „schaden“ am wagen sei als unfallschaden
zu gering, um als arglistige täuschung oder aufklärunspflichtig
zu gelten.eine nachbesserung, auf die der verkäufer im streitfall hinweisen wird, müsse nicht dem käufer mitgeteilt werden.
meine frage…was muss der verkäufer dem käufer sagen…?
wie bekomme ich heraus, wer lügt, vw oder der verkäufer, einer
hat ja lackiert, wie und warum auch immer.?
hat mein anwalt, bei einem streitwert von 1500 DM, nur kein bock
mich zu vertreten, weil zu wenig kohle für in raus springt…?
bitte um schnelle antwort, da eine eventuelle klage bis zum
15.01.2001 beim gericht sowie beklagtem vorliegen muss…!!
Ist der Fahrzeugwert trotz sachgerechter Reparatur gemindert, ist das sicher ein Unfallschaden, den der Verkäufer nicht
verschweigen darf. Mußte das Fahrzeug also auf der Richtbank wieder gerade gebogen werden, ist der Fall eindeutig. Über eine
Bagatelle, die mit dem Lackstift wieder verschwindet, muß der Verkäufer ebenso eindeutig nichts sagen, sicherlich ist auch eine sachkundig erneuerte Scheibe nicht der Rede wert. Bei nachlackierten Kotflügeln ist es mit der Eindeutigkeit schon nicht mehr weit her. Immerhin wurde der Schaden, wenn es denn einen gab, instand gesetzt. Möglicherweise wurde die ansonsten harmlose Reparatur auch nicht mit letzter Sorgfalt durchgeführt. Aber wie hoch ist dann der Dir entstandene Schaden? Wahrscheinlich weniger als die genannten 1.500 DM für Entfernung der Lackschicht und erneute Lackierung. Der Fahrzeugwert wird aber -wenn überhaupt- allenfalls um ein paar hundert Mark gemindert sein. Darüber würde man sich dann streiten. Nachweisbar ist nichts, zumindest nicht eindeutig. So wird
Dein Anwalt nach einer Formulierung suchen, um Dir klar zu machen, daß er dafür seinen Hintern nicht aus dem Sessel bewegen
mag. Damit tut er Dir einen Gefallen, denn das Kostenrisiko eines Rechtsstreits steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum
Streitwert.
Auch ein Richter wird nur verständnislos den Kopf schütteln, wenn man ihm mit einigen Mikrometern zu dicker Lackschicht unter die Augen tritt. Laß’ es deshalb sein und stecke in dieser Sache kein Geld mehr in Anwalts- und Gutachterhonorare.
Gruß
Wolfgang
hallo wolfgang,
der 1500 DM kostenvoranschlag wurde von einer vw-werkstatt
erstellt, nicht von mir.
wenn ich mal später das auto verkaufe und der käufer nach einem
unfallschaden fragt, was soll ich ihm dann antworten…nein…?
stellt er dann fest, das es einen schaden gegeben hat , hab ich den schwazen peter.
habe trotz risiko, chancen stehen immerhin 50:50, klage
eingereicht. die kosten in erster instanz werden ca.1700 DM
betragen,habe noch mal nachgefragt.
trotzdem vielen dank…und nicht den kopf schütteln
werde dir berichten wie es ausgeht…wenn du willst.
gruss sephan
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