Was ist ein Gewerbemietvertrag?

Hallo,

weiß jemand was ein Gewerbemietvertrag ist. Meine Frage ist vor allem, was es für Konsequenzen hat, wenn man in eine Wohnung mit Gewerbemietvertrag einzieht und dort nur wohnt. Hat Man dann weniger Mieterrechte?

Ich würde mich freuen, wenn jemand weiter weiß!

Vielen Dank,
Thorsten

Hallo,

Hallo,

weiß jemand was ein Gewerbemietvertrag ist.

—Dieser regelt die Ver-/Anmietung von Gewerberäumen, Büros, Praxen, Hallen etc., also alles, nur keine Wohnung/Wohnraum.

Meine Frage ist

vor allem, was es für Konsequenzen hat, wenn man in eine
Wohnung mit Gewerbemietvertrag einzieht und dort nur wohnt.

—Der Vermieter könnte rechtliche Probleme bekommen, wenn er Gewerberaum als Wohnraum vermietet, aber hierzu fehlen weitere Infos.
Die Nutzung der Gewerberäume als Wohnraum kann von Behörden untersagt werden, aber natürlich auch vom Vermieter, wenn er davon ausgeht, dass der Mieter hier nur gewerblich tätig sein will.

Hat Man dann weniger Mieterrechte?

—Ja, denn es gilt hier dann nicht das Mietgesetz gem. BGB, also kein Mieterschutz und die Kündigungsfristen bei Gewerbemiete sowie die Miethöhe etc. können vom Vermieter nach billigem Ermessen vereinbart werden, denn bei einem Gewerbemietvertrag geht man davon aus, dass zwei „Kaufleute“ im Sinne des Gesetzes hier einen Vertrag tätigen und nicht zwei Verbraucher.

-)

Auch Wohnungen können mit Gewerbemietvertrag vermietet werden:
zur Weitervermietung
als Werkswohnungen
als Zubehör zu Gewerbenutzungen
zur gewerblichen Nutzung
und bestimmt noch weitere, die mir gerade nicht einfallen.

vnA

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Hallo,

—Ja, denn es gilt hier dann nicht das Mietgesetz gem. BGB,
also kein Mieterschutz und die Kündigungsfristen bei
Gewerbemiete sowie die Miethöhe etc. können vom Vermieter
nach billigem Ermessen vereinbart werden, denn bei einem
Gewerbemietvertrag geht man davon aus, dass zwei „Kaufleute“
im Sinne des Gesetzes hier einen Vertrag tätigen und nicht
zwei Verbraucher.

Im Gesetz steht aber was anderes, oder? In http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html lese ich nur ‚Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten…‘. Da steht nicht, dass man einfach die entsprechenden Gesetze umgehen kann, indem man einen Mietvertrag ‚Gewerbemietvertrag‘ nennt.
Und das kann dann für den Vermieter heftig nach hinten losgehen, weil die Regelungen im BGB für ihn in vielen Punkten seeeehr nachteilig sind.
Gruß
loderunner (ianal)

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