wer kann mir mit einer griffigen Definition helfen, was ein Kunde ist? Ich suche eine Erklärung eher im betriebswirtschaftlichen (oder auch juristischen) Sinn, also nicht etwas wie „Kunden sind die wichtigsten Partner unser Firma“ oder „der Kunde ist König“. Eher suche ich etwas, was sich auf Vertragsverhältnisse usw. beziehen könnte.
Aus dieser Kundendefinition kann sich für mich folgende Frage ergeben: sind Kunde und Auftraggeber deckungsgleich oder können sie verschieden sein? Auch hier bitte ich um einige hilfreiche Informationen.
Ich hoffe, daß meine Fragen hinreichend deutlich sind, ansonsten bitte ich um Rückfragen.
ein kunde ist i.d.r im betriebswirtschaftlichen sinn der auftraggeber, also der rechtlich verantwortliche für die durch einen auftrag entstandenen vertragsverhältnisse. allerdings kann der kunde noch weitere rollen im verhältnis zum lieferanten einnehmen. beispiel: er kann auch sein: warenempfänger, rechnungsempfänger, interessent, regulierer usw.
ein kunde ist i.d.r im betriebswirtschaftlichen sinn der
auftraggeber, also der rechtlich verantwortliche für die durch
einen auftrag entstandenen vertragsverhältnisse.
Wenn ich nun Kunde und Auftraggeber gleich setze, ist es dann erlaubt, beide auch mit demjenigen gleichzusetzen, der für die Leistung bezahlt?
Oder umgekehrt: ist derjenige, der für die Leistung aufzukommen hat, gleichzeitig immer der Kunde/Auftraggeber? Gibt es Fälle/Möglichkeiten wo Kunde und Auftraggeber verschieden sind? Wie könnte ein solcher Fall aussehen?
ein kunde ist i.d.r im betriebswirtschaftlichen sinn der
auftraggeber, also der rechtlich verantwortliche für die durch
einen auftrag entstandenen vertragsverhältnisse.
Wenn ich nun Kunde und Auftraggeber gleich setze, ist es dann
erlaubt, beide auch mit demjenigen gleichzusetzen, der für die
Leistung bezahlt?
Oder umgekehrt: ist derjenige, der für die Leistung
aufzukommen hat, gleichzeitig immer der Kunde/Auftraggeber?
Gibt es Fälle/Möglichkeiten wo Kunde und Auftraggeber
verschieden sind? Wie könnte ein solcher Fall aussehen?
Hallo,
selbstverständlich kann das sein. Das typische Beispiel dafür ist eine Lebensversicherung. Da ist im seltensten Fall der, der zahlt, auch gleichzietig jener, welcher die Leistung empfängt .
Selbstverständlich kann das auch bei der Bestelung von Baumaterial erfolgen, wenn z.B. ein Generalauftragnehmer seinem Subbi das Material stellt. In dem Fall sind Liefer- und Rechnungsadresse verschieden, der Empfänger auch noch.
Es ist aber egal, da immer noch gilt: wer bestellt, der zahlt im Zweifelsfalle, da dies letzlich der Vertragspartner des Auftragnehmers ist (Bei welchem sich ähnliche Konstrukte ergeben können).
„3.3.5 Kunde - Organisation (3.3.1) oder Person, die ein Produkt (3.4.2) empfängt
BEISPIEL Verbraucher, Klient, Endanwender, Einzelhändler, Nutznießer und Käufer.
ANMERKUNG Ein Kunde kann der Organisation angehören oder ein Außenstehender sein.“
Ganz hilfreich finde ich die Unterteilung „externe“ und „interne“ Kunden.
ich benutze in meinen „Vertragswerken“ (Auftragsbestätigung, Lieferschein , Rechnung) immer die Bezeichnungen „Käufer“ oder „Auftraggeber“ (bei Dienstleistungen) anstelle von „Kunde“.
Das ist rechtlich eindeutig und das Definitionsproblem stellt sich nicht.