Zählt auch ein kleiner Hundesalon zu dem Begriff „nicht störendes Gewerbe“?
Zählt auch ein kleiner Hundesalon zu dem Begriff „nicht
störendes Gewerbe“?
BauNVO 1990, § 4 Allgemeine Wohngebiete:
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
[…]
2.sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
[…]
—> Ermessensentscheidung, Baurechtsamt fragen.