Im Rahmen meiner Arbeiten bin ich schon öfter auf die Person des Oberlandrosts gestoßen, leider kann ich mir nicht wirklich erklären, wie er im behördlichen oder herrschaftlichen Gefüge einzuordnen ist. Ich würde ihn spontan mit einem Gouverneur oder Statthalter gleichsetzen, bin mir dabei aber unschlüssig.
Weiß vielleicht jemand Rat?