Was ist ein Patent?

Hallo, liebe WWW-Geschädigte - geschädigt, deshalb, weil ich von dieser Seite selbst infiziert bin und ich deshalb sehr oft, wenn auch als stiller Mitleser, hier oft mitlese.

Was ist ein Patent?

Es gab darüber eine Diskussion im Bekanntenkreis. Leider konnte ich keine eindeutige Antwort im Internet darüber finden.
Meine Meinung ist, wenn ich aus mindestens zwei Bauteilen, die patentrechtlich geschützt sind ein neues Bauteil baue, welches eine neuartige Funktion ergibt, ist dies eine neue Innovation und deshalb patentwürdig. Mein Diskussionspartner meint, was patentrechtlich geschützt ist, hat auch Schutz auf jegliche Erweiterung. Meiner Meinung ist es den Herstellern beider Bauteile egal, was mit ihren Bauteilen gemacht wird – Hauptsache man hat Absatz. Sonst kommt es ja zu keiner Weiterentwicklung, da der eine Hersteller den anderen blockiert und das auch umgedreht und wenn beide voneinander nichts wissen, kommt es nicht zur Neuentdeckung.

wikipedia war zu algemein

Hallo Sptgy,
meiner Meinung nach hast Du recht.
Es wäre aber sinnvoller, wenn Du diese Frage im Brett für Rechtsfragen stellen würdest, da sind die entsprechenden Fachleute zu finden.
Gruß, Edi

Hallo Edi,

danke für deine schnelle Antwort. Ich dachte, dass dieses Brett am geeignesten ist. An das Brett für Rechtsfragen hatte ich überhaupt nicht gedacht. Ich lasse es vorerst einmal hier, will kein Doppelposting.

lg spotgy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,:

Was ist ein Patent?
Meine Meinung ist, wenn ich aus mindestens zwei Bauteilen, die
patentrechtlich geschützt sind ein neues Bauteil baue, welches
eine neuartige Funktion ergibt, ist dies eine neue Innovation
und deshalb patentwürdig.

Ein Patent verbietet es anderen, das patentrechtlich Geschützte „in Verkehr“ zu bringen.
Wenn Du aus zwei geschützten Teilen ein neues drittes Teil baust, bringst Du die geschützten Teile „in Verkehr“.
Das wäre IMHO unzulässig. Ganz sicher bin ich aber nicht.

Gruß:
Manni

Hallo Manni,

Was ist ein Patent?
Meine Meinung ist, wenn ich aus mindestens zwei Bauteilen, die
patentrechtlich geschützt sind ein neues Bauteil baue, welches
eine neuartige Funktion ergibt, ist dies eine neue Innovation
und deshalb patentwürdig.

Ein Patent verbietet es anderen, das patentrechtlich Geschützte „in Verkehr“ zu bringen.
Wenn Du aus zwei geschützten Teilen ein neues drittes Teil baust, bringst Du die geschützten Teile „in Verkehr“.
Das wäre IMHO unzulässig. Ganz sicher bin ich aber nicht.

Die geschützten Teile darfst du nicht herstellen, bzw in Verkehr bringen.
Wenn du die geschützten Teile vom Patentinhaber (oder dessen Lizenznehmer) kaufst, bringt nicht du sie in den Verkehr. Du darfst sie in jeder Weise kommerziell nutzen.
Auch darfst du die so erworbenen Teile für bzw in einem anderen Produkt nutzen.
Gruß
Karl

Hallo,

Was ist ein Patent?
Meine Meinung ist, wenn ich aus mindestens zwei Bauteilen, die
patentrechtlich geschützt sind ein neues Bauteil baue, welches
eine neuartige Funktion ergibt, ist dies eine neue Innovation
und deshalb patentwürdig.

Nein, ein Patent ist erstmal nur ein rechtlicher Schutzanspruch
auf eine ERFINDUNG , der im Zweifelsfall vor Gericht
durchgesetzt werden kann (hoheitliches Recht).
http://de.wikipedia.org/wiki/Patent

Die nächste Frage ist dann sicher: Was ist eine Erfindung"
http://de.wikipedia.org/wiki/Patent#Erfindung
und noch besser
http://de.wikipedia.org/wiki/Erfindung

Diese Frage ist schon viel schwerer zu beantworten.

In Praxis hat eine Erfindung aber nix mit Anzahl von Teilen zu tun.
Eine Erfindung kann auch aus einem einzigen Teil bestehen
auch aus gar keinen Teilen, wenn es um eine Methode geht
oder z.B. auch um eine Softwarelösung.

Wichtig sind dann aber die Begriffe der „Neuheit“ und der
„Erfindungshöhe“, deren Beurteilung dann darüber entscheidet,
ob eine Erfindung patentfähig ist oder nicht.
Gruß Uwi

Hallo Karl,

genau, die geschützten Teile werden käuflich erworben vom Hersteller 1 und Hersteller 2. Der Käufer entwickelt daraus ein neues Produkt mit anderen oder vielleicht auch ähnlichen funktionalen Eigenschaften für einen neuen oder auch effizienteren Einsatz. Diese neue Erfindung (vorausgesetzt das Produkt ist wirklich neu) lässt er sich patentrechtlich schützen.
Theoretisch könnte der Entwickler dadurch zum Hersteller 3 werden.

Es ging in der Diskussion darum, dass der Entwickler des neuen Produkts auf keinem Fall die Patentrechte der Vorproduzenten verletzt. Schützt er jetzt das neue Produkt, dürfte kein Hersteller, weder Hersteller 1, noch Hersteller 2 das neue Produkt von Hersteller 3 ohne Genehmigung produzieren.

lg spotgy

Wenn du die geschützten Teile vom Patentinhaber (oder dessen
Lizenznehmer) kaufst, bringt nicht du sie in den
Verkehr. Du darfst sie in jeder Weise kommerziell nutzen.
Auch darfst du die so erworbenen Teile für bzw in einem
anderen Produkt nutzen.
Gruß
Karl

Hallo, Karl-H.

Meine Meinung ist, wenn ich aus mindestens zwei Bauteilen, die
patentrechtlich geschützt sind ein neues Bauteil baue, welches
eine neuartige Funktion ergibt, ist dies eine neue Innovation
und deshalb patentwürdig.

Ich bin nicht sicher, ob der Fall so eindeutig ist. Der UP. sprach ja davon, ob das Verwenden zweier patentrechtlich geschützter Teile eine neue patentwürdige Anmeldung sein könnte.

Es soll also zunächst ein neues Patent unter Verwendung von zwei anderen (gültigen) Patenten angemeldet werden.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Patentamt das so durchgehen ließe.
Nach der Offenlegung/Prüfungsantrag? könnten die Patentinhaber Einspruch einlegen
Vllt gibt es im Forum ja einen PA, der das beantworten kann.

Gruß:
Manni

Hallo Manni,

ja, das ist genau die Meinung meines Diskussionspartners, der meint dass die Hersteller im Anwenden Ihres geschützten Produktes sich dagegen wehren würden. Das müsste aber irgendwo eindeutig geregelt sein und nachlesbar sein. Meiner Meinung nach, wenn es so wäre würde es keine Weiterentwicklung geben, da der eine Rechtsinhaber immer wieder den anderen einschränken könnte und das natürlich auch umgedreht

lg spotgy

Ich bin nicht sicher, ob der Fall so eindeutig ist. Der UP.
sprach ja davon, ob das Verwenden zweier patentrechtlich
geschützter Teile eine neue patentwürdige Anmeldung sein
könnte.

Es soll also zunächst ein neues Patent unter Verwendung von
zwei anderen (gültigen) Patenten angemeldet werden.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Patentamt das so durchgehen
ließe.
Nach der Offenlegung/Prüfungsantrag? könnten die Patentinhaber
Einspruch einlegen
Vllt gibt es im Forum ja einen PA, der das beantworten kann.

Gruß:
Manni

Hallo Manni,

Meine Meinung ist, wenn ich aus mindestens zwei Bauteilen, die
patentrechtlich geschützt sind ein neues Bauteil baue, welches
eine neuartige Funktion ergibt, ist dies eine neue Innovation
und deshalb patentwürdig.

Ich bin nicht sicher, ob der Fall so eindeutig ist. Der UP.
sprach ja davon, ob das Verwenden zweier patentrechtlich
geschützter Teile eine neue patentwürdige Anmeldung sein
könnte.
Es soll also zunächst ein neues Patent unter Verwendung von
zwei anderen (gültigen) Patenten angemeldet werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob das Patentamt das so durchgehen
ließe.

Wenn der Anspruch des neuen Patentes sinngemäß wie folgt formuliert wird, geht es durch:
Es gibt eigenständige Teile A und B nach zwei vorbekannten Patenten. Durch Zusammenlegung von A und B erhalte ich etwas „Neues C“ (Gerät,Verfahren,etc). .
Fiktives Beispiel : Es gäbe ein patentiertes Waschmittel A und eine patentiertes Bachpulver B. A und B werden nach ihren Patenten zum Waschen und Backen benutzt. Nun habe ich herausgefunden, dass eine Mischung von A und B einen bisher unbekannten Sprengstoff ergibt. Darüber hinaus billiger und wirksamer als bisherige Sprengstoffe.
Also beantrage ich C als Patent, und habe gute Aussichten damit soviel Kohle zu machen, wie seinerzeit Herr Nobel mit seinem Dynamit.

Da C Erfindungshöhe hat (d.h. der durchschnittliche Fachmann kommt nicht so ohne weiteres darauf und weiter bedeutet es einen Fortschritt) und nicht vorveröffentlicht ist, wird es als Patent C erteilt. Letzteres wäre nämlich eine Erweiterung über die Patente zu A und B hinaus.
Der Inhaber des neuen Patentes C ist darauf angewiesen, dass die Inhaber von A und B ihm diese Teile zur Verfügung stellen (d.h. verkaufen oder Lizenz zur Eigenfertigung).
Die Inhaber von A und B dürfen nur mit Zustimmung des Inhabers von C die Teile A und B zusammenfügen.

Nach der Offenlegung/Prüfungsantrag? könnten die Patentinhaber
Einspruch einlegen.

Natürlich können die Inhaber von A und B Einspruch einlegen. Aber erst dann, wenn es tatsächlich zur Erteilung von C kommt. Der Einspruch wäre jedoch ohne weiteres zurückzuweisen.
Gruß
Karl

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Hallo, Karl-H.

Der Inhaber des neuen Patentes C ist darauf angewiesen, dass
die Inhaber von A und B ihm diese Teile zur Verfügung stellen
(d.h. verkaufen oder Lizenz zur Eigenfertigung).
Die Inhaber von A und B dürfen nur mit Zustimmung des Inhabers
von C die Teile A und B zusammenfügen.

Natürlich können die Inhaber von A und B Einspruch einlegen.
Aber erst dann, wenn es tatsächlich zur Erteilung von C kommt.
Der Einspruch wäre jedoch ohne weiteres zurückzuweisen.

Könnte so funktionieren, wenn Du dir sicher bist.
Gruß:
Manni

Hallo Manni,

Könnte so funktionieren, wenn Du dir sicher bist.

Das bin ich. Siehe meine Vita: In der von mir geleiteten Truppe gab’s dafür hinreichend Patentfragen.
Gruß
Karl

1 Like

Hallo Karl,
ich danke dir für die klare Argumentation, so hatte ich es auch gedacht nur fehlte mir ein treffendes Beispiel. Dafür möchte ich auch einen Stern vergeben, ich hoffe es klappt.
Auf diesen Weg möchte ich allen Beteiligten danken und das Thema abschließen.

lg spotgy

Wenn der Anspruch des neuen Patentes sinngemäß wie folgt
formuliert wird, geht es durch:
Es gibt eigenständige Teile A und B nach zwei
vorbekannten Patenten. Durch Zusammenlegung von A und B
erhalte ich etwas „Neues C“ (Gerät,Verfahren,etc).
.
Fiktives Beispiel : Es gäbe ein patentiertes
Waschmittel A und eine patentiertes Bachpulver B. A und B
werden nach ihren Patenten zum Waschen und Backen benutzt. Nun
habe ich herausgefunden, dass eine Mischung von A und B einen
bisher unbekannten Sprengstoff ergibt. Darüber hinaus billiger
und wirksamer als bisherige Sprengstoffe.
Also beantrage ich C als Patent, und habe gute Aussichten
damit soviel Kohle zu machen, wie seinerzeit Herr Nobel mit
seinem Dynamit.

Da C Erfindungshöhe hat (d.h. der durchschnittliche Fachmann
kommt nicht so ohne weiteres darauf und weiter bedeutet es
einen Fortschritt) und nicht vorveröffentlicht ist, wird es
als Patent C erteilt. Letzteres wäre nämlich eine Erweiterung
über die Patente zu A und B hinaus.
Der Inhaber des neuen Patentes C ist darauf angewiesen, dass
die Inhaber von A und B ihm diese Teile zur Verfügung stellen
(d.h. verkaufen oder Lizenz zur Eigenfertigung).
Die Inhaber von A und B dürfen nur mit Zustimmung des Inhabers
von C die Teile A und B zusammenfügen.

Nach der Offenlegung/Prüfungsantrag? könnten die Patentinhaber
Einspruch einlegen.

Natürlich können die Inhaber von A und B Einspruch einlegen.
Aber erst dann, wenn es tatsächlich zur Erteilung von C kommt.
Der Einspruch wäre jedoch ohne weiteres zurückzuweisen.
Gruß
Karl

Hallo spotgy,

ja, das ist genau die Meinung meines Diskussionspartners, der
meint dass die Hersteller im Anwenden Ihres geschützten
Produktes sich dagegen wehren würden. Das müsste aber irgendwo
eindeutig geregelt sein und nachlesbar sein. Meiner Meinung
nach, wenn es so wäre würde es keine Weiterentwicklung geben,
da der eine Rechtsinhaber immer wieder den anderen
einschränken könnte und das natürlich auch umgedreht

Die Konsequenz wäre, dass wen du z.B. eine Spax-Schraube (patentiert) verwendest, dein neues Holzdings gar nicht patentieren könntest !!!

Es ist sogar möglich, ein Patent auf ein bereits patentiertes Ding zu erhalten, wenn dieses ganz anders verwendet wird, als eigentlich gedacht.

Wie schon gesagt wurde, gibt es den Begriff der Erfindungshöhe und die Verwendung darf nicht Naheliegend sein.

MfG Peter(TOO)