Was ist ein Patent?

Hallo Manni,

Meine Meinung ist, wenn ich aus mindestens zwei Bauteilen, die
patentrechtlich geschützt sind ein neues Bauteil baue, welches
eine neuartige Funktion ergibt, ist dies eine neue Innovation
und deshalb patentwürdig.

Ich bin nicht sicher, ob der Fall so eindeutig ist. Der UP.
sprach ja davon, ob das Verwenden zweier patentrechtlich
geschützter Teile eine neue patentwürdige Anmeldung sein
könnte.
Es soll also zunächst ein neues Patent unter Verwendung von
zwei anderen (gültigen) Patenten angemeldet werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob das Patentamt das so durchgehen
ließe.

Wenn der Anspruch des neuen Patentes sinngemäß wie folgt formuliert wird, geht es durch:
Es gibt eigenständige Teile A und B nach zwei vorbekannten Patenten. Durch Zusammenlegung von A und B erhalte ich etwas „Neues C“ (Gerät,Verfahren,etc). .
Fiktives Beispiel : Es gäbe ein patentiertes Waschmittel A und eine patentiertes Bachpulver B. A und B werden nach ihren Patenten zum Waschen und Backen benutzt. Nun habe ich herausgefunden, dass eine Mischung von A und B einen bisher unbekannten Sprengstoff ergibt. Darüber hinaus billiger und wirksamer als bisherige Sprengstoffe.
Also beantrage ich C als Patent, und habe gute Aussichten damit soviel Kohle zu machen, wie seinerzeit Herr Nobel mit seinem Dynamit.

Da C Erfindungshöhe hat (d.h. der durchschnittliche Fachmann kommt nicht so ohne weiteres darauf und weiter bedeutet es einen Fortschritt) und nicht vorveröffentlicht ist, wird es als Patent C erteilt. Letzteres wäre nämlich eine Erweiterung über die Patente zu A und B hinaus.
Der Inhaber des neuen Patentes C ist darauf angewiesen, dass die Inhaber von A und B ihm diese Teile zur Verfügung stellen (d.h. verkaufen oder Lizenz zur Eigenfertigung).
Die Inhaber von A und B dürfen nur mit Zustimmung des Inhabers von C die Teile A und B zusammenfügen.

Nach der Offenlegung/Prüfungsantrag? könnten die Patentinhaber
Einspruch einlegen.

Natürlich können die Inhaber von A und B Einspruch einlegen. Aber erst dann, wenn es tatsächlich zur Erteilung von C kommt. Der Einspruch wäre jedoch ohne weiteres zurückzuweisen.
Gruß
Karl

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