Servus,
im Prinzip gibt es dafür auch keine spezifische Erklärung. Der Begriff als solches ist ein neutraler Begriff, den jeder bessere Chor verwendet. Zitat: Dann singen wir unsere Pflichtlieder und fahren wieder nach Hause, sagte der Chorleiter.
Jeder Chor, jeder Gesangsverein, jede andere Organisation, die auch nur annäherungsweise ihre Ambitionen in musikalische Form gießen wollte, heftete sich einige „Pflichtlieder“ in ihre Mappen. Ob das nun die Kumpels im Bergbau waren, der Karnevalsverein, die Köhler im Bayrischen Wald, die Elsäßer Schupfnudelbäcker, sie alle haben ihre Pflichtlieder.
Das sind natürlich - je nach Organisation oder Ansinnen - entsprechende Texte. Klar dass HJ oder Reichsarbeitsdienst keine religiösen Pflichtlieder im Repertoire hatten. Da ging es immer um das Männliche, Volkstum, heroische Helden, blonde Jungs und Mädels.
Pflichtlied ist also ein neutraler Begriff, den jede Vereinigung für sich mit IHREN entsprechenden Liedern ausfüllen kann. Natürlich müssen die Mitglieder dieser Vereinigungen/Organisationen diese Pflichtlieder aus dem effeff beherrschen. Ausreden gibt es da keine. Umso schlimmer in NS-Organisationen, die ein Versagen beim Singen der Pflichtlieder NICHT mit einem Lächeln geahndet haben. Kann man sich ja vorstellen.
Inwieweit diese Pflichtlieder dann jedermanns Geschmack treffen, ist eine andere Sache.
Deswegen findest Du auch keine „spezielle“ Erklärung dafür. Ein Pflichtlied der SA war z.B. das Horst-Wessel-Lied. Das musste jeder können, ansonsten war er der Arsch. Ein sehr bekanntes Pflichtlied ist der Yankee Doodle, den die angehenden Amerikaner auf den Schlachtfeldern gegen die Briten während des Unabhängigkeitskrieges gesungen haben. Das war Pflicht. Wenn man mal die Alten unter uns fragt, dann können die noch sicher das eine oder andere Pflichtlied singen.
So, viel mehr kann man dazu nicht schreiben.
Gruß
Heiko