Was ist ein Renovierungsrückstand?

Klar weiss ich, da ist dann was zu renovieren, aber gibt es eine
rechtlich gültige Definition? Von wo bis wo reicht der Begriff? Von: da
könnte mal neu gestrichen werden bis unbewohnbar?
Bitte keine „Bauchgefühl-Antworten“ Ich brauche aus rechtlichen Gründen was handfestes.

Daaanke, Kinas

Hallo,

was steht dazu im Mietvertrag? Sind konkrete Arbeiten in konkreten Abständen dort verlangt?
Habe kürzlich einen Anwalt zu einer ähnlichen Frage konsultiert - der meinte: der Begriff „Renoviert“, wie er in meinem Vertrag auftaucht, sei zu allgemein, rechtlich nicht definiert und daher in diesem Fall nichtsagend.
Aber jeder Vertrag ist anders, deshalb erstmal genau lesen und ev. von einem Anwalt beraten lassen.

Gruß, Paran

Servus,

Deine „rechtlichen Gründe“ sind auch nichts Handfestes.

Wenigstens ein ganzer Satz wäre da notwendig, um die Bedeutung des Begriffes im vorliegenden Kontext eingrenzen zu können.

Wenn z.B. Dein Gegner ein oberflächlich gemachtes Verkehrswertgutachten zerpflückt und dabei u.a. schreibt „der erhebliche Renovierungsrückstand wird in dem Gutachten mit keinem Wort erwähnt und ist somit in den ermittelten Wert mit Sicherheit nicht eingeflossen“ benötigt man für den Begriff keine „rechtlich gültige“ Definition, weil seine Bedeutung in diesem Kontext auch dann trivial ist, wenn das Wort im Schriftsatz eines Anwaltes vorkommt.

Schöne Grüße

MM

OK, ich glaube ich muss das ein bischen ausführen.
Als Hausbesitzer eines SANIERUNGSbedürftigen Altbaus (uralt), mit neuerem Anbau mit mehreren fertigen und noch geplanten Wohneinheiten meint das Amt schon festlegen zu können, wieviel Wohneinheiten das denn seien und benutzt in diesem Zusammenhang der Wort Renovierungsrückstand. Das ist aber unserer Ansicht nicht zutreffend, da noch Umbauarbeiten und Sanierungsarbeiten anstehen und noch gar nicht genau feststeht, was aus einzelnen Teilen des Gebäudes mal wird.

Gruß Kinas

Hallo,

so ganz verstehe ich das Problem immer noch nicht.

„Das Amt“ spricht also von „Renovierungsrückstand“, ihr dagegen meint, es würde noch Umbau- und Sanierungsarbeiten anstehen.

Renovierung ist Instandsetzung, also das Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands, indem man Schäden beseitigt, die durch die vorherige Nutzung entstanden sind.

Sanierung ist eine Renovierung, die nicht nur den ehemaligen Zustand der Wohnung wiederherstellt, sondern die Wohnung auf den aktuellen Stand bringt.

Eine Renovierung ist, wenn man tapeziert, Türen neu schleift und lackiert, die drei Steckdosen in der Küche wechselt und den defekten Wasserhahn tauscht.

Sanierung ist, wenn man eine Dämmung anbringt, die Fenster ersetzt, die Elektroinstallation erneuert, …

Renovierungrückstand ist, wenn die Wohnung „verwohnt“ ist, also unter Anlegen eines vernünftigen Maßstabs Renovierungsarbeiten schon länger erforderlich gewesen wären, aber nicht erfolgten.

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Wenn ja, dann wäre das ja gerade rechtlich bedenklich bis ungültig !

das Wort Renovierungsrückstand kann sehr gut zutreffen. Wenn ihr dann mal die Umbau- und Sanierungsarbeiten abgeschlossen habt, wird der Renovierungsrückstand dann wohl aufgeholt sein?! Du schreibst ja selbst, dass es Sanierungsbedürftig und uralt sei.

Gruss - Beni