Hallo,
so ganz verstehe ich das Problem immer noch nicht.
„Das Amt“ spricht also von „Renovierungsrückstand“, ihr dagegen meint, es würde noch Umbau- und Sanierungsarbeiten anstehen.
Renovierung ist Instandsetzung, also das Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands, indem man Schäden beseitigt, die durch die vorherige Nutzung entstanden sind.
Sanierung ist eine Renovierung, die nicht nur den ehemaligen Zustand der Wohnung wiederherstellt, sondern die Wohnung auf den aktuellen Stand bringt.
Eine Renovierung ist, wenn man tapeziert, Türen neu schleift und lackiert, die drei Steckdosen in der Küche wechselt und den defekten Wasserhahn tauscht.
Sanierung ist, wenn man eine Dämmung anbringt, die Fenster ersetzt, die Elektroinstallation erneuert, …
Renovierungrückstand ist, wenn die Wohnung „verwohnt“ ist, also unter Anlegen eines vernünftigen Maßstabs Renovierungsarbeiten schon länger erforderlich gewesen wären, aber nicht erfolgten.