Hallo,
Es soll ein „selbständiges Einziehungsverfahren“ wegen zunächst durch formlose Einziehung sichergestellter Gegenstände durchgeführt werden - was heißt denn das auf deutsch?
Danke!
Hallo,
Es soll ein „selbständiges Einziehungsverfahren“ wegen zunächst durch formlose Einziehung sichergestellter Gegenstände durchgeführt werden - was heißt denn das auf deutsch?
Danke!
Da fehlen noch ein paar Erläuterungen, alleine der Begriff reicht nicht. Evtl. Bundes- oder Landesrecht? Gibt es eine Hausnummer?
Gruss
Iru
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Hallo,
Es soll ein „selbständiges Einziehungsverfahren“ wegen
zunächst durch formlose Einziehung sichergestellter
Gegenstände durchgeführt werden - was heißt denn das auf
deutsch?Danke!
Da fehlen noch ein paar Erläuterungen, alleine der Begriff
reicht nicht. Evtl. Bundes- oder Landesrecht? Gibt es eine
Hausnummer?
ok, ich lasse meine Phantasie mal galoppieren:
Ermittlungsverfahren -> Hausdurchsuchung -> Beschlagnahme div. Gegenstände
Beschwerde hiergegen, Landgericht sagt „Beschuldigter muss zur Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit zumindest Kopien div. Gegenstände (Akten, Dateien) erhalten“, Staatsanwaltschaft interessiert das nicht: Keine Erstellung der Kopien.
Nach Ende der Ermittlungen Einstellung des Ermittlungsverfahrens, Beschuldigter erhält div. Gegenstände zurück (Zeug das er eigentlich nicht mehr *g* braucht aber im Verfahren von Bedeutung war, z.B. Raubkopien auf DVD, gefälschte Bundespersonalausweise).
Aussergerichtliche Einigung, mehrfaches schriftliches Versprechen des Staatsanwaltes „sie kriegen die Kopien“.
Verfahren eingestellt seit > 1,5 Jahren, Kopien immer noch nicht erhalten. Begründung durch Staatsanwaltschaft: Beschuldigter könnte mit den Kopien genau die Dinge zurück erhalten, wegen der überhaupt ermittelt wurde. Sicherlich korrekt, nur hat er das meiste ja sowieso schon bekommen. Das Zeug was er will ist vollkommen harmlos und strafrechtlich ohne Bedeutung, z.B. ein riesiger Bestand an Digitalfotos (Familie, Urlaub…).
Mittlerweile beschäftigt sich Staatsanwalt #3 damit, der nun ein „selbständiges Einziehungsverfahren“ einleiten will. Was heißt das?
Seit Einstellung des Verfahrens keine anwaltliche Beratung mehr, Anwalt meint sein Part ist mit Einstellung abgeschlossen.
Hallo,
Nun sieht man schon etwas klarer. Ich denke mal, dass es eine Einstellung nach § 153 StPO ff war. Die Einstellung schützt aber nicht vor der Einziehung nach § 74 StGB. ff (also Früchte und Werkzeuge der Tat – producta und instrumenta sceleris). Die Krux in dem fiktiven Fall ist aber, dass der StA trotz des anscheinend fehlenden Bezuges zur Straftat einziehen will. Aber selbst wenn die Gegenstände tatsächlich in Bezug zu der Tat ständen, wäre es durchaus möglich, dass die Gegenstände als Beziehungsgegenstände (notwendiger Bestandteil der Tat) nicht unter den § 74 StGB fallen und somit nicht der Einziehung unterliegen (soweit es nicht eine Spezialvorschrift gibt). Um das aber zu prüfen, müssten der fiktive Fall noch mehr „aufgedröselt“ werden. Ich würde den Fall, so er real wäre, nur mit einem guten Anwalt durchziehen; einem Anwalt. der sich mit Verfall und Einziehung auskennt (ist ein recht interessantes Rechtsgebiet und nur wenige kennen sich wirklich gut darin aus).
Dass der bisherige Anwalt meint, sein Part wäre zu Ende, ist sein gutes Recht, aber dennoch unverständlich. Evtl. Unkenntnis auf dem Rechtsgebiet Verfall und Einziehung?
Gruss
Iru
Hi,
Nun sieht man schon etwas klarer. Ich denke mal, dass es eine
Einstellung nach § 153 StPO ff war.
Richtig.
Die Einstellung schützt
aber nicht vor der Einziehung nach § 74 StGB. ff (also Früchte
und Werkzeuge der Tat – producta und instrumenta sceleris).
Wir nehmen an der Einziehung wurde bei dem aussergerichtlichen Kuhhandel zugestimmt, nachdem der Staatsanwalt die Erstellung der Kopien zugesagt hatte.
Die Krux in dem fiktiven Fall ist aber, dass der StA trotz des
anscheinend fehlenden Bezuges zur Straftat einziehen will.
Und das darf der so einfach, obwohl ja bereits ein Landgericht entschieden hat dass dem Beschuldigten zumindest eine Kopie übergeben werden MUSS?
Muss sich der Staatsanwalt nicht an seine Versprechnungen halten? Ist so eine aussergerichtliche Einigung kein „Vertrag“ an den sich beide Seiten halten müssen?
Ich würde den Fall, so er real
wäre, nur mit einem guten Anwalt durchziehen; einem Anwalt.
der sich mit Verfall und Einziehung auskennt (ist ein recht
interessantes Rechtsgebiet und nur wenige kennen sich wirklich
gut darin aus).
Das kann sich der Beschuldigte nicht leisten, da er seine selbständige Tätigkeit durch die Nicht-Herausgabe der vom Landgericht angeordneten Kopien nicht mehr ausführen konnte und daher Pleite ist. Die Firmenunterlagen benötigt er mittlerweile nur noch um eine Einkommensteuer-Erklärung für 2006 erstellen zu können. Finanzamt hat mittlerweile zwei Zwangsgelder je 500 Euro festgesetzt. Im übrigen geht es dem Beschuldigten um private Dinge, wie Digitalfotos von Familie etc. was mit der Tat in keinster Weise in Verbindung steht.
Dass der bisherige Anwalt meint, sein Part wäre zu Ende, ist
sein gutes Recht, aber dennoch unverständlich. Evtl.
Unkenntnis auf dem Rechtsgebiet Verfall und Einziehung?
Es stimmt die Chemie zwischen Mandant und Anwalt nicht. Ersterer fällt unter Bereich Besserwisser, zweiter hat seinen Schein bei Neckermann bestellt und von vielen keine Ahnung.
Wir nehmen an der Einziehung wurde bei dem aussergerichtlichen
Kuhhandel zugestimmt, nachdem der Staatsanwalt die Erstellung
der Kopien zugesagt hatte.
Gibt es da was Schriftliches drüber? Einen Aktenvermerk oder so.
Und das darf der so einfach, obwohl ja bereits ein Landgericht
entschieden hat dass dem Beschuldigten zumindest eine Kopie
übergeben werden MUSS?
Beschwerde, evtl. auch Dienstaufsichtsbeschwerde beim LOStA
Muss sich der Staatsanwalt nicht an seine Versprechnungen
halten? Ist so eine aussergerichtliche Einigung kein „Vertrag“
an den sich beide Seiten halten müssen?
Vertrag wohl weniger. Aber an Absprachen sollte man sich halten.
Das kann sich der Beschuldigte nicht leisten, da er seine
selbständige Tätigkeit durch die Nicht-Herausgabe der vom
Landgericht angeordneten Kopien nicht mehr ausführen konnte
und daher Pleite ist. Die Firmenunterlagen benötigt er
mittlerweile nur noch um eine Einkommensteuer-Erklärung für
2006 erstellen zu können. Finanzamt hat mittlerweile zwei
Zwangsgelder je 500 Euro festgesetzt.
Zweangsgelder hin, Zwangsgelder her… die machen nur dann Sinn, wenn der Betroffenen nicht will, aber wenn er aus tatsächlichen Gründen nicht kann… Widerspruch dagegen wäre angezeigt.
Im übrigen geht es dem
Beschuldigten um private Dinge, wie Digitalfotos von Familie
etc. was mit der Tat in keinster Weise in Verbindung steht.
Ich würde empfehlen, in diesem fiktiven Fall einfach mal ein fiktives Gespräch mit dem fiktiven Staatsanwalt zu führen.
Gruss
Iru
Wir nehmen an der Einziehung wurde bei dem aussergerichtlichen
Kuhhandel zugestimmt, nachdem der Staatsanwalt die Erstellung
der Kopien zugesagt hatte.Gibt es da was Schriftliches drüber? Einen Aktenvermerk oder
so.
3-4 Briefe des Staatsanwaltes an den Beschuldigten in denen das erläutert wird, ausserdem hat der Staatsanwalt bereits Weihnachten 2007 DVD Rohlinge zur Erstellung der Kopien angefordert (und erhalten).
Und das darf der so einfach, obwohl ja bereits ein Landgericht
entschieden hat dass dem Beschuldigten zumindest eine Kopie
übergeben werden MUSS?Beschwerde, evtl. auch Dienstaufsichtsbeschwerde beim LOStA
Schon gemacht, 4x abgewiesen, laut Leitendem Oberstaatsanwalt hat angeblich der Beschuldigte aufgrund der erteilten Genehmigung zur Einziehung keinen Rechtsanspruch mehr.
4x Dienstaufsichtsbeschwerde weil in den 2 Jahren 4 Staatsanwälte mit dem ganzen beschäftigt waren.
Muss sich der Staatsanwalt nicht an seine Versprechnungen
halten? Ist so eine aussergerichtliche Einigung kein „Vertrag“
an den sich beide Seiten halten müssen?Vertrag wohl weniger. Aber an Absprachen sollte man sich
halten.
sollte oder muss?
Das kann sich der Beschuldigte nicht leisten, da er seine
selbständige Tätigkeit durch die Nicht-Herausgabe der vom
Landgericht angeordneten Kopien nicht mehr ausführen konnte
und daher Pleite ist. Die Firmenunterlagen benötigt er
mittlerweile nur noch um eine Einkommensteuer-Erklärung für
2006 erstellen zu können. Finanzamt hat mittlerweile zwei
Zwangsgelder je 500 Euro festgesetzt.Zweangsgelder hin, Zwangsgelder her… die machen nur dann
Sinn, wenn der Betroffenen nicht will, aber wenn er aus
tatsächlichen Gründen nicht kann… Widerspruch dagegen wäre
angezeigt.
wurde durchgeführt, Zwangsgeld #1 wurde auch zurückgenommen, 4 Wochen später gab es Zwangsgeldbescheid #2. Widerspruch läuft.
Im übrigen geht es dem
Beschuldigten um private Dinge, wie Digitalfotos von Familie
etc. was mit der Tat in keinster Weise in Verbindung steht.Ich würde empfehlen, in diesem fiktiven Fall einfach mal ein
fiktives Gespräch mit dem fiktiven Staatsanwalt zu führen.
Wird seitens StA verweigert, Beschuldigter erhält nicht einmal mehr Antwort auf seine Schreiben. Kommunikation läuft eigentlich nur noch über Dienstaufsichtsbeschwerden.
Petition bei der Regierung wurde vor einiger Wochen eingeleitet, als Reaktion darauf gibt es eben jetzt seitens StA dieses „selbständige Einziehungsverfahren“.