ich spiele gerade mit dem Gedanken, mein Auto zu verkaufen. Ich hatte damit bereits einen Unfall, bei dem aber nur Karosserieschaden entstanden ist. Die beschädigten Karosserieteile wurden ausgewechselt.
Gilt mein Wagen dennoch als „Unfallwagen“? Gibt es da eine bestimmte Grenze?
ich spiele gerade mit dem Gedanken, mein Auto zu verkaufen.
Ich hatte damit bereits einen Unfall, bei dem aber nur
Karosserieschaden entstanden ist. Die beschädigten
Karosserieteile wurden ausgewechselt.
Gilt mein Wagen dennoch als „Unfallwagen“? Gibt es da eine
bestimmte Grenze?
Ja.
Ausser es wurdenur ein Clip an der Stossstange befestigt oder so, aber wenn Blech ersetzt wurde, musst Du dies angeben.
nicht ganz. Ein Unfallwagen im eigentlichen Sinn hat man dann wenn tragende Teile beschädigt wurden (Längs- und Querträger, A-B-C- Säule, Schweller…) wurde nur Kotflügel, Frontmaske oder Tür getauscht ist das kein Unfall der angegeben werden muß
Im Grunde kann man sagen, muß nicht geschweißt werden ist es kein Unfall
das ist leider falsch, auch getauschte Kotflügel ect. müssen als Unfall angegeben werden. IMHO liegt die Grenze dort bei einem Schaden ab 1000 Euro aufwärts… und um die zu erreichen braucht’s nicht viel.
ich lasse mich gerne belehren, ich nehme das jetzt mal so hin.
Meine Aussage ist auch schon 15Jahre alt, da hat mir ein Karosseriebauer das mal so erklärt.
Genaugenommen sagte der auch das wenn man alle beschädigten Träger rausschneidet, statt sie auf der Richtbank wieder gerade zu ziehen, und neue wieder einpaßt (und wenn man das halbe Auto Auto rausschneidet) dann wäre das nach Gesetz kein Unfallwagen mehr.
Genaugenommen sagte der auch das wenn man alle beschädigten
Träger rausschneidet, statt sie auf der Richtbank wieder
gerade zu ziehen, und neue wieder einpaßt (und wenn man das
halbe Auto Auto rausschneidet) dann wäre das nach Gesetz kein
Unfallwagen mehr.
Daran glaube ich noch weniger, denn ein Auto bekommst Du nach so einer Materialschlacht nie wieder so zusammen, wie im Werk bei der Produktion. Ausserdem hatte der Wagen ja den Unfall, ob er nun Karosseriebautechnisch danach wieder „vergoldet“ (also perkfekt zusammengeschweisst) wurde, oder nicht.