Was ist ein Vergleichswert

Hallo zusammen,

kann mir jemand erklären, was ein Vergleichswert ist?

Ich weiß was ein Streitwert ist. Aber ein Vergleichswert? Für was ist letztere von Bedeutung? Für die Gerichtsgebühren oder für die Anwaltsgebühren. Ratlosguck

Danke und Grüße

Lea

Er ist für beides, Gerichts- und Anwaltskosten entscheidend. Da sich bei einem Vergleich die Parteien ja anders eingien, als bei einem Urteil und deshalb auch die kosten für den REchtsstreit anders geregelt werden.
Gruß TOm

Er ist für beides, Gerichts- und Anwaltskosten entscheidend.
Da sich bei einem Vergleich die Parteien ja anders eingien,
als bei einem Urteil und deshalb auch die kosten für den
REchtsstreit anders geregelt werden.

Ergänzend ist zu bemerken, dass für die Kosten nicht der Wert entscheidend ist worauf man sich einigt, sondern worüber.
Bsp. A möchte von B aufgrund … 8000,00 EUR. Im Vergleich einigt man sich auf 6500,00 EUR. Der Streitwert beträgt immer noch 8000,00 EUR. Regelmäßig vergleicht man sich aber auch hinsichtlich der Tragung der Gerichtskosten/Anwaltskosten.

Hallo,
meinst Du vielleicht VergleichsMEHRwert? Ich denke, es geht um Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG (=Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Wenn ein Prozess geführt wird über z. B. 5.000 Euro Mietrückstand, während dieses Verfahrens aber noch eine andere Sache miterledigt wird, z. B. 1.000 Euro Schadenersatz, dann entsteht ein Vergleichsmehrwert. Wenn dieser Vergleich dann auch noch vor Gericht protokolliert wird, entstehend wieder andere Rechtsanwaltsgebühren als ohne Protokollierung.
Gruß
MOXA

Hallo MOXA,

ja, ich meinte den Vergleichsmehrwert. Also in deinem Beispiel nimmt das Gericht seine Gebühren dann aus EUR 5.000 und der Rechtsanwalt aus EUR 6.000. Hab ich das so richtig interpretiert?

Danke und Grüße

Lea

PS: ich hatte leider vergessen, die Antworten auf meine Frage zu abonnieren und habe eure Antworten deshalb leider jetzt erst entdeckt

Guten Tag,

Hallo,
in diesem Fall sollte man beantragen, dass das Gericht den Streitwert festsetzt. Wird dann festgesetzt getrennt nach Streitwert und nach Vergleichsmehrwert.
Dann wird sowohl das Gericht als auch der Rechtsanwalt aus diesem Streitwert abrechnen.

Gruß
MOXA