Was ist ein verlustvortrag abzug etc - 2000 !

hallo aus berlin,
ich war in 2000 ganz normaler harmloser bezieher von einkommen aus unselbststaaendiger arbeit also ein arbeitnehmer, sitze grad mit der wiso-software ueber den bescheid 2000 und stolpere grad ueber den verlustvortrag abzug etc - ich weiss NICHT genau was damit gemeint ist deswegen folgende frage:
mitte der 90er jahre war ich mal stiller teilhaber eines verlages (anders gesagt ich lieh dem verlag 15 tdm) - verlag ging dann kurz danach pleite und das geld war wech - kann ich diese geliehenen 15 tdm (die ich nie angab bisher in den papieren, es gab nie eine gewinnausschuettung leider lagen zwischen leihe und pleite grad mal 7 monate …) denn die wiso-software erwaehnte das diese leihsumme schon mal haette erwaehnt werden muessen in einem der letzen veranlagungen die ich hatte - und nun will ich nicht was falsch machen bzw schlafende hunde wecken - aber: dieses darlehen, wirkt sich das nicht mindernd aus irgendwann mal? oder ist das alles schnee von gestern weil eh schon zu lange her?

ach es wird zeit das jeder pauschal 10% steuer zahlt und man sich diesen ganzen hinherkram erspart :wink:

gruesse!

Hallo!

Abziehbar ist nur der Verlust, der 1999 gesondert festgestellt wurde. Ein solcher zusätzlicher Verlustfeststellungsbescheid entfaltet für die Folgejahre Bindungswirkung und beruht (vereinfacht) auf der Summe der Verluste der Vorjahre abzüglich der durch Abzug verbrauchten Anteile.

Fazit: Wenn 1999 kein Verlust festgestellt wurde, kannst Du 2000 nichts abziehen.

Ciao!
Nemo

*SEUFZ* danke :wink: OWT

*SEUFZ* danke :wink: OWT