Hallo
Als ich damals mein Grundstück gekauft habe, hab ich ein Bodengutachten dazubekommen in dem mir nahegelegt wurde, eine biegesteife Sohlplatte zu bauen. Das hab ich getan. Ich hab mir sogar von meinem Bauunternehmer schriftlich geben lassen, dass das Bodengutachten berücksichtigt wurde.
Muß ich das Gutachten beim Hausverkauf erwähnen?
Mein Problem ist, dass wir in den nächsten Tagen einen Notarvertrag machen wollen und ich bisher dieses Gutachten vergessen habe. Wenn ich dem Käufer jetzt sage: „Hallo, ich hätte da noch einen Punkt“ befürchte ich, dass er dadurch verunsichert wird.
Was soll ich tun?
Gruß
Jörg