Was ist ein Verwaltungsbescheid?

Hallo erst mal
Ein Freund von mir wollte wissen: Was ist eigentlich ein Verwaltungsbescheid und wie „bekommt“ man einen.

Grüße Andreas

Hallo erst mal
Ein Freund von mir wollte wissen: Was ist eigentlich ein
Verwaltungsbescheid und wie „bekommt“ man einen.

Grüße Andreas

Hallo Andreas,
sowohl du als auch dein Freund haben mit Sicherheit schon mal einen bekommen / gesehen, auch Verkehrsschilder sind nämlich Verwaltungsbescheide! siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwvfg/
In Teil III unter § 35 ist geregelt was ein Verwaltungsakt umgangssprachlich auch Verwaltungsbescheid ist.

Grüße Andreas

Hallo Andreas,
sowohl du als auch dein Freund haben mit Sicherheit schon mal
einen bekommen / gesehen, auch Verkehrsschilder sind nämlich
Verwaltungsbescheide! siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwvfg/
In Teil III unter § 35 ist geregelt was ein Verwaltungsakt
umgangssprachlich auch Verwaltungsbescheid ist.

Hallo also vielen Dank für die schnelle und gute Antwort. Das aber Verkehrsschilder auch Verwaltungsbescheide sind das wusste ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas

Verkehrszeichen - Kundmachung
Hallo!

Hallo also vielen Dank für die schnelle und gute Antwort. Das
aber Verkehrsschilder auch Verwaltungsbescheide sind das
wusste ich nicht.

Wenn man es ganz genau nimmt sind die Verkehrszeichen die Kundmachung des Verwaltungsaktes (und zwar in Deutschland einer Allgemeinverfügung soweit ich weiß und in Österreich einer Verordnung). Das Verkehrszeichen selbst ist kein Verwaltungsakt. Das mag etwas kleinlich wirken, macht aber bei einer korrekten Anfechtungserklärung in einem Rechtsmittel schon einen Unterschied.

Gruß
Tom

Wenn man es ganz genau nimmt sind die Verkehrszeichen die
Kundmachung des Verwaltungsaktes (und zwar in Deutschland
einer Allgemeinverfügung soweit ich weiß

Das ist streitig *g*

Aber i.E. richtig und herrschende Meinung. Wobei Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben.

Levay

Hallo also vielen Dank für die schnelle und gute Antwort. Das
aber Verkehrsschilder auch Verwaltungsbescheide sind das
wusste ich nicht.

Sind sie auch nicht. „Bescheid“ ist die schriftliche Verkörperung eines Verwaltungsaktes. Da habe ich bei Verkehrsschildern so meine Zweifel, was die Schriftlichkeit angeht…

Vereinfach gesagt: Bescheid ist, wenn die Behörde eine verbindliche Entscheidung trifft und dir das schriftlich mitteilt.

Levay

Hallo!

Sind sie auch nicht. „Bescheid“ ist die schriftliche
Verkörperung eines Verwaltungsaktes. Da habe ich bei
Verkehrsschildern so meine Zweifel, was die Schriftlichkeit
angeht…

Also ich denke da jetzt vielleicht zu österreichisch (also unserem typischen numerus clausus der Verwaltungsakte), aber kann es nicht auch deswegen kein Bescheid sein, weil eine Verkehrsbeschränkung keine Individualnorm ist, also an einen unbestimmten Adressatenkreis?

Gruß
Tom

Hallo,

Also ich denke da jetzt vielleicht zu österreichisch (also
unserem typischen numerus clausus der Verwaltungsakte), aber
kann es nicht auch deswegen kein Bescheid sein, weil eine
Verkehrsbeschränkung keine Individualnorm ist, also an einen
unbestimmten Adressatenkreis?

Da hast Du prinzipiell Recht. Daher gibt es bei uns die bereits genannte Allgemeinverfügung. Die ist ein VA und schwer von Satzungen, bzw. abstrakten Rechtsnormen abzugrenzen. Die Allgemeinverfügung ist dann möglich, wenn der betroffene Personenkreis zumindest bestimmbar ist. Das wird bei einem Verkehrsschild in Deutschland angenommen. Die VA-Qualität dieses Schildes ist (fast) völlig unstrittig.
Gruß,
Dea

Hallo!

Das würde mich mal interessieren: was ist jetzt grundsätzlich in Deutschland der Unterschied zwischen einer Allgemeinverfügung und einer Rechtsverordnung?

Mich interessiert das deswegen, weil es in Österreich die Allgemeinverfügung nicht gibt.

Gruß
Tom

Uff, mal sehen, ob ich’s noch zusammen bekomme:

Allgemeinverfügungen regeln einen konkreten Sachverhalt individuell (wie halt Verwaltungsakte das tun), Rechtsverordnungen sind abstrakt-generelle Regelungen, sozusagen Normen, die von der Exekutive gesetzt werden.

Das Verkehrsschild sagt zB „An dieser Kreuzung muss angehalten und dem kreuzenden Verkehr die Vorfahrt gewährt werden“. Die Rechtsverordnung sagt „An allen Kreuzungen in Deutschland ist, wenn nichts anderes geregelt ist, dem von rechts kommenden Verkehr die Vorfahrt zu gewähren.“

1 „Gefällt mir“

Hallo erst mal
Ein Freund von mir wollte wissen: Was ist eigentlich ein
Verwaltungsbescheid und wie „bekommt“ man einen.

Grüße Andreas

Hallo auch erst mal,

also ich hab mal gelernt, dass Verwaltungsakt

jede MASSNAHME
einer BEHÖRDE
auf dem Gebiet des ÖFFENTLICHEN RECHTS
zur REGELUNG
eines EINZELFALLES
mit AUSSENWIRKUNG

ist.

Wenn all diese Kriterien gleichzeitig zutreffen, handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Ist dieser Verwaltungsakt dann auch noch schriftlich ergangen, handelt es sich um einen Bescheid.

Das Wort Verwaltungsbescheid ist mir unbekannt… und wie man hier fett schreibt, hab ich auch noch nicht kapiert :frowning:

Gruß Piri

Tom, das ist die merkwürdigste Frage, die du je gestellt hast, denn vor zwei Stunden hast du ja selbst schon die richtige Antwort hier bei www gegegeben… :smile:

Levay

OT: Auszeichnung
Hallo Piri,

und wie man
hier fett schreibt, hab ich auch noch nicht kapiert :frowning:

Antworte mir doch doch mal.

Die anderen Auszeichnungen und eine FAQ dazu stehen direkt unter dem Eingabefenster.

Ciao maxet.

Hallo!

Danke für die Erklärung. Individuell und generell wird in Deutschland anders verstanden als in Österreich. Aber das wird dann doch leicht mal Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Verordnung und Allgemeinverfügung schaffen oder?

Gruß
Tom

Ein beliebtes Problem bei öffentlich-rechtlichen Klausuren :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]