Was ist ein "Wald"

Hallo
 Ich bin letztens auf die Frage gestoßen, was ein „Waldbaum“ letztendlich ist, bzw. was die Definition von „Wald“ ist. Dadurch könnte man den Begriff des „Waldbaumes“ definieren. Google gibt für nicht viel her ( für Deutschland).
Kennt also jmd. die Definition von „Wald“ ?

Vielen Dank
Hennesd

Wald und Waldbäume in Kleingärten
Servus,

vermutlich handelt es sich um die Sache mit den „Waldbäumen“, die in Satzungen und Pachtverträgen von Kleingartenvereinen und in städtischen Kleingartenordnungen vorkommen. Da kommt man mit der Definition von „Wald“, die in den Landeswaldgesetzen in einem ganz anderen Zusammenhang steht, keinesfalls weiter.

Mit der Frage des „Waldbaumes“, um die es hier vermutlich geht, beschäftigen wir uns, wenn Du bestätigt hast, dass das des Pudels Kern ist.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Hennes,

die Definition hat jedes Bundesland in seinem Landeswaldgesetz festgelegt. In Baden-Württemberg gilt z. B. folgende Definition:
§ 2 Wald
(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockte Grundfläche.
(2) Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze sowie Holzlagerplätze.
(3) Als Wald gelten ferner im Wald liegende oder mit ihm verbundene

  1. Pflanzgärten und Leitungsschneisen,
  2. Waldparkplätze und Flächen mit Erholungseinrichtungen,
  3. Teiche, Weiher, Gräben und andere Gewässer von untergeordneter Bedeutung unbeschadet der wasser-, fischerei- und naturschutzrechtlichen Vorschriften,
  4. Moore, Heiden und Ödflächen, soweit sie zur Sicherung der Funktionen des angrenzenden Waldes erforderlich sind,sowie weitere dem Wald dienende Flächen.
    (4) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes.

Beste Grüße
Thomas

Deutschland | BWaldG | Definition fuer Wald:

Nach §2 Bundeswaldgesetzt
Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.

Hallo dä Blumepeder

Du hast des „Pudels Kern“ erfasst, es handelt sich um „Waldbäume“ in einer Satzung eines Kleingartenvereins.

Gruß
Hennesd

Hallo Hennes,

hier in Bayern wird „Wald“ als eine mit Waldbäumen bewachsene Fläche vom Durchmesser einer Baumlänge ( oder 25m ) oder größer genannt. Die Bäume müssen so eng stehen, dass sich ihre Zweige berühren oder berühren werden. Kleinere mit Waldbäumen bestandene Flächen nennt man Feldgehölz. Als Waldbäume zählen alle in unseren Wäldern wachsende Bäume mit der Fähigkeit sich fortzupflanzen.

schöne Grüße,

Peter

Waldbäume in Kleingärten
Hallo H.,

schau mal hier (ab Seite 12).

Eine rechtsverbindliche Definition von „Waldbäumen“ gibt es im Zusammenhang mit der gesetzlich vorgeschriebenen nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung von Kleingärten nicht.

Einigkeit herrscht darüber, dass hochwachsende Laub- und Nadelbäume, die üblicherweise in Wäldern und Landschaftsparks vorkommen, zu den „Waldbäumen“ zu rechnen sind und in Kleingärten nicht gepflanzt werden dürfen bzw. je nach Satzung, Kleingartenordnung und deren Durchführung entfernt werden müssen, jedenfalls keinen Bestandsschutz genießen.

Ich habe mir damit geholfen, dass ich bei Übernahme eines trostlos ausgeräumten Kleingartens die beabsichtigte „Teilaufforstung“ durchgeführt habe, indem ich einiges pflanzte, was von der Wuchsform her nur bedingt als Baum anzusehen ist, nicht besonders hoch wird und außerdem als ausgesprochener Frühblüher (Schlehe, Felsenkirsche) die Stärkung von Bienenvölkern und Solitärbienen und damit die Obst- und Beerenkultur unterstützt und damit der gärtnerischen Nutzung diens, ferner als Befruchter (Holzapfel, Holzbirne) in Frage kommt und zuletzt (Schlehe, Holunder, Hundsrose) auch verwertbare Früchte trägt. Wie weit meine griffelspitzerische Auslegung des nicht definierten Begriffs „Waldbaum“ gerichtsfest wäre, habe ich gottlob noch nicht überprüfen müssen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

wenn Dich das Thema ernsthaft interessiert, würde ich Dir zu jenem Buch raten, es liest sich ganz „süffig“ und beantwortet vermutlich Deine elementaren Fragen:

Der Wald — von Peter Wohlleben
Ich bin nur zufällig darauf gestoßen, aber es überzeugte mich von Anfang an. Das Buch hat mir eine ganz neue Sichtweise auf Althergebrachtes vermittelt.

Beste Grüße
Maralena

Servus,

§ 1 Abs 1 Nr. 1 BKleingG, um den es in der vorgelegten Frage geht, ist darin aber nicht behandelt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

Nach (?) Ringelnatz: "Rechts sind Bäume, Links sind Bäume, Und dazwischen Zwischenräume!

:wink: LG

Silberloewe99

Hallo Blumepeder,

stimmt,

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BKleinG ist in diesem Buch nicht behandelt…

Ups… ich habe aber auch nicht gelesen, dass der UP nach diesem Gesetz gefragt hat.

Ok, jenes Buch ist auch nicht für die Allgemeinheit gedacht. War nur so ein ein allgemeiner Tipp von mir.

Schöne Grüße
Maalena

Aber ganz echt: bei Dir hätte ich gedacht, offene Türen einzurennen…

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Waldwirtschaft
Servus,

Aber ganz echt: bei Dir hätte ich gedacht, offene Türen einzurennen…

unabhängig von der vorgelegten Frage: Teils - teils. Das Buch von Wohlleben kenne ich nicht, mir ist der Name des Autors bloß indirekt über Dinge bekannt, die Journalisten über ihn schreiben. Bei diesen Sekundär- und Tertiärtexten findet man hie und da eine Ignoranz von hohen Graden, die freilich nicht dem Journalismus als solchem, sondern den einzelnen Volontären anzulasten ist, die sich mit Wohlleben beschäftigen.

Warum Ignoranz?

Wald- und Forstwirtschaft ist eine sehr langsame Kunst. Die jetzt schlagreifen einheitlichen Fichtenbestände sind in den 1940er bis (falls sie sehr jung z.B. für Zellstoff oder Pellets verwertet werden) 1980er Jahren gepflanzt worden. Reine Fichtenpflanzungen werden in den Staatsforsten aller Bundesländer und in sehr vielen privaten und kommunalen Wäldern schon seit etwa zehn Jahren überhaupt nicht mehr und seit etwa dreißig Jahren fast nicht mehr vorgenommen. Einen frühen Versuch der Forstverwaltung Baden-Württemberg zur Selbstverjüngung von Wald habe ich als kleiner Bub in den 1960er Jahren kennengelernt; spätestens mit der systematischen Untersuchung zu den „Neuartigen Waldschäden“, die vor über dreißig Jahren begann, wurden die Grundlagen zur heutigen Waldbewirtschaftung gelegt.

Die im 19. Jahrhundert begonnene Waldbewirtschaftung mit der Technik von Kahlschlag und folgender Pflanzung reiner Fichtenbestände ist schon längere Zeit passé. Meines Wissens sind in allen Bundesländern Kahlschläge genehmigungspflichtig, und diese Genehmigungen werden sehr restriktiv erteilt - das mag sich demnächst wieder ändern, wenn die Bodenschäden, die durch Harvester-Einsatz verursacht werden, besser untersucht sind. Jedenfalls wird heute auch nach Kahlschlag sehr sparsam gepflanzt und hauptsächlich auf Aufwuchs aus vorhandenen Samen und jungen Bäumen gesetzt - das geht mittlerweile ganz gut, weil die Waldstücke, in denen dieser Aufwuchs nur aus Fichten und Kiefern kommen kann, schon jetzt sehr selten geworden sind. Auch hier ist übrigens die Forstverwaltung Baden-Württemberg technisch führend - 1999 nach „Lothar“ blieben wegen Mangel an ausreichenden Kapazitäten große Flächen mehrere Jahre „unaufgeräumt“, und im Ergebnis dieses ungeplanten „Großversuchs“ zeigte sich, dass der spontane Aufwuchs auf diesen reichlich mit Totholz versehenen Flächen viel schneller und besser erfolgte als auf denen, bei denen nicht nur die geworfenen Stämme herausgerückt wurden, sondern auch das übrige Totholz abgeräumt wurde. Auch aus den Erkenntnissen aus „Lothar“ folgte das, was heute anerkannter Stand der Technik ist. Der heutige Umgang mit Borkenkäfern ist übrigens auch auf Erkenntnissen begründet, die an großen Windbrüchen der 1960er bis 1990er Jahre gewonnen wurden.

Die neute betriebene Forstwirtschaft, die dem Ideal von Wohlleben weitgehend entspricht, hat ein paar Schattenseiten:

  • Sie ist betreffend Wert des künftig einschlagbaren Nutzholzes den reinen Fichtenbeständen überlegen, aber betreffend künftig einschlagbare Mengen viel weniger produktiv. Einer der Forstbeamten, der an der Betreuung des eingangs genannten Versuchs im Franzenhölzle bei Schussenried beteiligt war, hat mir kürzlich (er ist inzwischen weit in den 80ern) gesagt: „Wer weiß, ob uns nicht die nachfolgenden Generationen für das verfluchen werden, was wir in Gang gebracht haben, wenn ihnen die Pellets für ihre Heizungen ausgehen!“

  • Kahlschlag mit Neuaufforstung oder Selbstverjüngung kommt mit viel leichterer und einfacherer Rücketechnik aus; der Einschlag einzelner Bäume in einem geschlossenen Bestand ist bezahlbar nur mit Harvestern möglich, die besonders auf Buntsandstein in den Mittelgebirgen Schäden in heute noch nicht abschätzbarem, vermutlich enormem Umfang verursachen. Der Einsatz von Rückepferden bleibt unwirtschaftlich und nimmt (vor allem in Staatsforsten) nur dort wieder zu, wo eine defizitäre Bewirtschaftung wegen Belangen des Naturschutzes in Kauf genommen wird.

  • Wenn man Forstwirtschaft rentabel betreiben will, muss man in Kauf nehmen, dass dabei die Methoden mit der besten Effizienz eingesetzt werden. Wenn man bereit ist, Forstwirtschaft defizitär nach anderen als wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betreiben, muss man konsequenterweise die Verfügung der Eigentümer von kommunalen und privaten Wäldern einschränken und diese Wälder durch die Forstbehörden der Länder bewirtschaften lassen. Hier gäbe es dann ein erhebliches Problem mit Art. 14 GG.

Nach all diesen Umwegen zurück zu Wohlleben: Wesentliche Teile seiner Kritik richten sich an die Adresse der Förster, die in den Generationen vor ihm tätig waren; die können aber nichts mehr an dem machen, was vor vierzig bis achtzig Jahren getan wurde - es nimmt mich ein wenig wunder, dass er als Forstwirt das nicht berücksichtigt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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