Moin an alle, mein Sohn hat eine Ausbildung zum Informationselektroniker begonnen. Nun soll er in der Berufsschule ein Werkstattwochenbuch vorlegen. Leider kann der Ausbilder und auch ich mit diesem Begriff nichts anfangen. Weiß jemand Rat was das für ein Buch ist und wo man es kaufen kann? Danke. MfG tofie
Hallo,
mein Sohn hat eine Ausbildung zum
Informationselektroniker begonnen. Nun soll er in der
Berufsschule ein Werkstattwochenbuch vorlegen. Leider kann der
Ausbilder und auch ich mit diesem Begriff nichts anfangen.
das ist ein Ausbildungsnachweis, der Inhalte und Verlauf der betrieblichen Ausbildung dokumentiert; auch bekannt unter der Bezeichnung Berichtsheft - vielleicht ist die dem Ausbilder geläufig.
Ein Beispiel (IHK Stuttgart) findest Du hier: http://www.lbsue.gp.bw.schule.de/berufe/berichtsheft…
Meist wird das Heft vom Betrieb gestellt; wenn nicht, den Ausbilder oder den Berufsschullehrer fragen, wo es zu beziehen ist.
Gruß
Kreszenz
Hallo, vielen Dank für Deine Auskunft. Also hat das gute alte Berichtsheft nur einen anderen Namen bekommen. MfG tofie
Hallo Kreszenz,
das ist ein Ausbildungsnachweis, der Inhalte und Verlauf der
betrieblichen Ausbildung dokumentiert; auch bekannt unter der
Bezeichnung Berichtsheft - vielleicht ist die dem
Ausbilder geläufig.
Bist Du da sicher? Möglicherweise ist doch etwas anderes gemeint? Besser wäre es, beim Berufsschullehrer nochmal nachzufragen.
Gruß
Jörg Zabel
PS: Das Berichtsheft (oder wie auch immer es genannt wird) ist in regelmässigen Abständen der Berufsschule vorzulegen.
Hallo,
Das Berichtsheft (oder wie auch immer es genannt wird) ist
in regelmässigen Abständen der Berufsschule vorzulegen.
Bist du sicher? Falls ja, würde mich eine entsprechende Rechtsgrundlage dringend interessieren!
Gruß
Guten Abend zusammen,
PS: Das Berichtsheft (oder wie auch immer es genannt wird) ist
in regelmässigen Abständen der Berufsschule vorzulegen.
Das stimmt nicht. Das Berichtsheft muss dem Ausbilder regelmäßig vorgelegt werden und zur Prüfung der
IHK, bzw. HWK.
So war es zumindest in meiner Ausbildung.
Gruß Tina
Hallo,
Das Berichtsheft (oder wie auch immer es genannt wird) ist
in regelmässigen Abständen der Berufsschule vorzulegen.Bist du sicher? Falls ja, würde mich eine entsprechende
Rechtsgrundlage dringend interessieren!
Leider ahb ich auf die Schnelle (und am Sonntagmorgen) nur eine Rechtsgrundlage gefunden:
In den „Richtlinien zur Führung von Ausbildungsnachweisen“ für die Ausbildungsberufe, Fachkraft für Straßen- undVerkehrstechnik, Fachkraft für Wasserwirtscahft, Kartografin und Kartograf, Straßenwärterin und Straßenwärter, Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker in Hessen ist unter Nr. 5 geregelt:
„Die Ausbilderin oder der Ausbilder hat den Ausbildungsnachweis mindestens monatlich zu prüfen und abzuzeichnen. Sie oder er hat dafür zu sorgen, dass auch die gesetzliche Vertretung etwa vierteljährlich und die Berufsschule einmal je Schulhalbjahr von dem Ausbildungsnachweis Kenntnis erhält und dies unterschriftlich bestätigt“
Veröffentlich wurde es im Staatsanzeiger 2007 auf Seite 1895. Hier der entsprechende Link (hoffentlich funktioniert er):
http://stanz.ms-visucom.de/cgi-bin/r20msvc_menue.pl?..
Gruß
Jörg zabel