in einem Expose für ein altes Bahnhofsgebäude steht, dass eine Wohnung von einem „wohnungsfür-berechtigten Mieter“ bewohnt wird. Es muss vermutlich „wohnungsberechtigten Mieter“ heißen. Aber auch das sagt mir nichts. Was ist dass und kann man einen solchen normal Mieter kündigen oder ist das wie eine Art lebenslanges Wohnrecht zu verstehen?
Frage den, der das Objekt anbietet. Nur der kann es wissen.
Eine solche Schluderigkeit in einem Expose lässt nichts gutes ahnen.
In einem Bahnhofsgehäude werden kaum Sozialwohnungen( öffentlich gefördert) sein für die ein Wohnberechtigungsschein benötigt wird.
Und ein Wohnrecht kann damit kaum gemeint sein.
Was sein könnte, es handelt sich um eine ehemalige Dienstwohnung für Bahnmitarbeiter. Denn in Bahngebäuden gab es nie "normale "Wohnungen für jedermann. Es duften dort also nur „Wohnberechtigte“ Personen einziehen. Das hat mit dem Status des Bahngebäudes und auch mit dem Lärmschutz zu tun.