Hallo zusammen,
in einem Expose für ein altes Bahnhofsgebäude steht, dass eine Wohnung von einem „wohnungsfür-berechtigten Mieter“ bewohnt wird. Es muss vermutlich „wohnungsberechtigten Mieter“ heißen. Aber auch das sagt mir nichts. Was ist dass und kann man einen solchen normal Mieter kündigen oder ist das wie eine Art lebenslanges Wohnrecht zu verstehen?
Vielen Dank, Alex