Was ist eine Abtretungserklärung f. Steuer?

Hallo,

wenn man mit der WISO-Steuersoftware „Steuersparbuch 2012“ die Steuererklärung macht, bekommt man zum Abschluss eine Checkliste angezeigt, auf der alles steht, was man dem Finanzamt einreichen soll.

Da steht bei uns, dass wir die „Abtretungserklärung für die Abtretung der Steuererstattung an xy“ abgeben sollen. „xy“ steht für unsere Namen.
Weiß jemand, was das ist? Die WISO-Hilfe schweigt sich aus, nicht mal bei google finden wir etwas verständlich erklärtes.

Viele Dank im Voraus,
Kay

Servus,

wenn jemand anders als der Steuerpflichtige das Steuerguthaben ausbezahlt bekommen soll (z.B. ein Lohnsteuerhilfeverein), ist dazu eine Abtretungserklärung des Steuerpflichtigen erforderlich.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke für die Antwort.
Deine Erklärung klingt sinnvoll. (Im Zusammenhang mit Steuern ein seltener Fall… ;o) )

Bedeutet das also im Falle einer Zusammenveranlagung eines Ehepaares mit einem gemeinsamen Konto, dass beide Ehepartner zustimmen, dass die Erstattung auf das (gemeinsame) Konto überwiesen wird?

Viele Grüße
Kay

Antwort der WISO-Telefon-Hotline
Hi,

es kam mir zu seltsam vor. Also habe ich bei der WISO-Hotline von dem Programm „Steuersparbuch 2012“ angerufen.

Man hat mir gesagt, dass dieser Punkt in der Checkliste nicht auftreten dürfte. Es sei ein Fehler im Programm.

Danke für die Antworten und als Tipp für andere: Den Punkt auf der Checkliste ignorieren.

Viele Grüße
Kay

Servus,

(Im Zusammenhang mit Steuern ein seltener Fall… ;o) )

es ist noch nicht so lange her, dass vor der Neuregelung der Umsatzbesteuerung bei Veräußerung eines Betriebes im Ganzen jede Kneipenübernahme von einer Abtretungserklärung betreffend das Vorsteuerguthaben des übernehmenden Kneipiers begleitet war.

Ach, und da gab es einen Lohnsteuerhilfeverein in Bayern, der sich generell alle ESt-Guthaben abtreten ließ und dann bloß an die Mitglieder ausgezahlt hat, was übrig blieb, nachdem die eigenen Gebühren abgezogen waren. Geht in dieser Form heute zum Glück auch nicht mehr.

Bei gemeinsamer Veranlagung von Eheleuten und ohne Aufteilung der Steuerschuld gibt es bloß einen gemeinsamen Erstattungsanspruch, der braucht nicht abgetreten zu werden, damit er erstattet wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder