Hallo erstmal,
ich verscuhe grade diese Aufgabe zu lösen, habe aber ein paar schwirigkeiten dabei.
Vielleicht hilft mir jemand.
Danke
Hallo erstmal,
ich verscuhe grade diese Aufgabe zu lösen, habe aber ein paar schwirigkeiten dabei.
Vielleicht hilft mir jemand.
Danke
Moin, Mandy,
ich verscuhe grade diese Aufgabe zu lösen, habe aber ein paar
schwirigkeiten dabei.
was für eine Aufgabe?
Vielleicht hilft mir jemand.
Klar doch - das ist irgend ein Ausdruck vom Stammtisch. Tante Gurgl kennt den § 2311 BGB, lies dort mal nach. Der sagt aber auch nur, dass der Wert eines Nachlasses ggf. durch Schätzung zu ermitteln ist.
Es gibt kein Amt, das solche Schätzungen vornehmen würde. Gutachter sind schon mal
Wodurch die sich unterscheiden, weiß ich allerdings auch nicht.
Gruß Ralf
Hi, ein notariell erstelltes Nachlassverzeichnis.
MfG ramses90