Was ist eine Anzeige?

Was ist eine Anzeige?

Folgender Fall:
Eine über mir wohnende Nachbarin hat Blumen gegossen. Dabei ist das Wasser zu mir
nach unten gelaufen und hat dort meinen Sonnenschirm, einen Kindersitz (Gott sei Dank
war mein Sohn gerade nicht dort drin!) sowie meinen Wäscheständer mit frisch
gewaschener Wäsche verschmutzt. Ich habe dann versucht, direkt mit der Nachbarin Kontakt
aufzunehmen, in dem ich zu Ihr an die Wohnungstüre gegangen bin. Sie hat nicht aufgemacht.
Ich habe dann versucht, sie von meiner Terrasse aus zu rufen. Sie hat nicht reagiert.

Jetzt habe ich ihr einen Bref geschrieben, dass sie sich bei mir melden soll.
Ich habe ihr eine Frist von 7 Tagen gegeben. Ich drohte ihr mit weiteren Maßnahmen,
wenn sie nicht innerhalb der 7 Tage reagiert.

Ich möchte gerne in diesem Fall (nächste Woche ) eine Anzeige machen. Aber ehrlich gesagt,
ist mir nicht ganz klar was das ist oder was mir das bringt.

Ich hoffe ich stehe jetz in diesem Brett nicht als doof da, weil ich was machen will, wovon
ich keine Aghnung habe. Ich hatte bisher in meinem Leben noch keine juristischen Streitereien
durchlebt. Ich will es auch in Zukunft gerne vermeiden, weil ich davor eine verdammt große
Angst habe. Ich will auch nicht für viel Geld einen Anwalt konsultieren, weil es den Streitwert
nicht Wert ist. Mir fiel halt als erstes die Anzeige ein.

Ich bitte also jetzt darum, mir einen Rat zu geben oder mal zu erklären, was eine Anzeige ist.
Mein Ziel ist es, der Nachbarin einen Schrecken einzujagen, damit sie das nicht mehr macht.
Außerdem will ich eine Wiedergutmachung des Schadens in Form von etwas Geld (keine Ahnung wieviel).
Ich dachte so an 50,- bis 100,- DM. Was meint ihr?

Ich danke schon mal für die Ratschläge.

Gruss, Franz

Moien!

Eine Anzeige wäre mehr als albern, denn noch ist es kein Verbrechen Blumen zu gießen.

Im Normalfalle ist davon auszugehen, daß es ein Versehen war und von daher könntest du im Höchstfalle den Schaden erstattet bekommen. Da hier kein relevanter Schaden entstanden ist wirst du wohl nichts bekommen, es sei denn etwas ist verschmutz und nicht mehr zu säubern.

Da du bei dem Vorfall der Nachbarin gleich mit Fristen kommst und Druck gemacht hast wäre es nur zu verstehen, wenn sie nicht gesprächsbereit ist! Sei froh, wenn da ncihts gegen dich kommt!

In diesem Sinne wäre die vernünftige Methode dies als Versehen zu akzeptieren und zu vergessen. Falls das nochmal passiert sieht die Sache dann allerdings anders aus.

Bernd

Hallo!

Eine Anzeige wäre mehr als albern, denn noch ist es kein
Verbrechen Blumen zu gießen.

Das stimmt, aber wenn man das mit einem Eimer macht und etwa
20 Litere runterkommen ist das kein gießen mehr.

Im Normalfalle ist davon auszugehen, daß es ein Versehen war

Nein! Ich abe das Problem ständig! Ich habe auch vor einiger Zeit schonmal hier gepostet. Das Problem ist, das die Hausverwaltung bzw. mein Vermieter nicht einsieht, das ein Wasserrohr vom oberen Balkon mitten auf meine Terrasse kein Baufehler ist. Ich kann meine (mit der Miete bezahlte) Terrasse nicht nutzen!!

und von daher könntest du im Höchstfalle den Schaden erstattet
bekommen. Da hier kein relevanter Schaden entstanden ist wirst
du wohl nichts bekommen, es sei denn etwas ist verschmutz und
nicht mehr zu säubern.

Wie schon gesagt, mein Vermieter hilft mir nicht. Die drohen mir mit Anwalt. Ich versuchte das privat zuregeln.

Da du bei dem Vorfall der Nachbarin gleich mit Fristen kommst
und Druck gemacht hast wäre es nur zu verstehen, wenn sie
nicht gesprächsbereit ist! Sei froh, wenn da ncihts gegen dich
kommt!

Was dann? Siehe oben: Ich kann meine Terrasse nicht nutzen.
Mein kleines Kind spielt und sitzt da. Was kann die schon tun?

In diesem Sinne wäre die vernünftige Methode dies als Versehen
zu akzeptieren und zu vergessen. Falls das nochmal passiert
sieht die Sache dann allerdings anders aus.

Eben! Und genau das wollte ich hier wissen!

Franz

Moien!

Dann wäre es besser, dies auch direkt so zu schreiben, gelle…

Hallo!

Eine Anzeige wäre mehr als albern, denn noch ist es kein
Verbrechen Blumen zu gießen.

Das stimmt, aber wenn man das mit einem Eimer macht und etwa
20 Litere runterkommen ist das kein gießen mehr.

Trotzdem bleibt eine Anzeige albern, die würde eh eingestellt werden.

Bernd

Was ist eine Anzeige?

Unter dem was Du hier mit Anzeige meinst, wird eine Strafanzeige verstanden.
Eine Strafanzeige wird erstattet, wenn eine Straftat vorliegt (Wie der Name schon sagt).
Bei Dir könnte eine Sachbeschädigung vorliegen. Dazu müßten die Sachen aber auch beschädigt und nicht nur verschmutzt sein.
Und noch viel wichtiger! Es gibt keine Fahrlässige Sachbeschädigung!!!
D.h. Deine Nachberin müßte die Sachen (wenn sie denn beschädigt sind) ABSICHTLICH beschädigt haben und das wird man ihr nicht nachweisen können, selbst wenn es so sein sollte.
Daher wird man Dir auf der Polizeiwache sagen, daß es sich hier nicht um ein anzeigbares Delikt, sondern vielmehr um zivilrechtliche Streitigkeiten handelt.
Du kannst dann zwar auf einer Anzeige bestehen (in Berlin ist das zummindest so) die wird dann auch gefertigt und dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
So würdest Du es schaffen mit diesem Kinderkram auch noch zwei Behörden zu beschäftigen.

Ich möchte gerne in diesem Fall (nächste Woche ) eine Anzeige
machen. Aber ehrlich gesagt,
ist mir nicht ganz klar was das ist oder was mir das bringt.

NIX.

Ich hoffe ich stehe jetz in diesem Brett nicht als doof da,
weil ich was machen will, wovon
ich keine Aghnung habe. Ich hatte bisher in meinem Leben noch
keine juristischen Streitereien
durchlebt. Ich will es auch in Zukunft gerne vermeiden, weil
ich davor eine verdammt große
Angst habe. Ich will auch nicht für viel Geld einen Anwalt
konsultieren, weil es den Streitwert
nicht Wert ist. Mir fiel halt als erstes die Anzeige ein.

Das ist immer das selbe, wenn ich meine privaten Streitereien mit dem Nachbar nicht lösen kann versuche ich die polizei damit zu beschäftigen.

Ich bitte also jetzt darum, mir einen Rat zu geben oder mal zu
erklären, was eine Anzeige ist.
Mein Ziel ist es, der Nachbarin einen Schrecken einzujagen,
damit sie das nicht mehr macht.

Für sowas sollten die Anzeigenden mal die Zeit der Polizeibamten bezahlen, in der sie nicht für anderes zur Verfügung stehen.

Außerdem will ich eine Wiedergutmachung des Schadens in Form
von etwas Geld (keine Ahnung wieviel).
Ich dachte so an 50,- bis 100,- DM. Was meint ihr?

Dafür gibts Anwälte.
So wie sich das anhört is eher ne Mietminderung drin, aber davon hab ich keine Ahnung.

Ich danke schon mal für die Ratschläge.

Keine Ursache,

M.

Deine Ausführungen treffen den Nagel auf den Kopf, es gibt nichts mehr hinzuzufügen, außer das ich mich über manche Leute wirklich wundern muß. (Einer Blumengieserin mit der Polizei einen gehörigen Schrecken einjagen, also das fass ich nicht)
Kopfschüttelnd elmore

Hallo Franz,
wenn es nicht ein einmaliges Versehen war, versuch es doch einmal über einen Schiedsmann. Hier in Schles.Holst. gibt es diese Einrichtung, in denen ehrenamtlich bestellte rechtskundige Mitmenschen dazu da sind, gerichtliche Streitereien zu verhindern. Die Aufgabe des Schiedmanns ist, Meinungsverschiedenheiten ohne Inanspruchnahme harter Rechtswege beizulegen.
Auskunft bekämst du bei deiner Kommunalverwaltung.
Gruß Christel

wenig hilfsbereit

Deine Ausführungen treffen den Nagel auf den Kopf, es gibt
nichts mehr hinzuzufügen, außer das ich mich über manche Leute
wirklich wundern muß. (Einer Blumengieserin mit der Polizei
einen gehörigen Schrecken einjagen, also das fass ich nicht)
Kopfschüttelnd elmore

Hallo

Ihr seid aber wenig hilfsbereit !
Da sucht jemand Antworten und Ihr labert nur pseudo-fachlich rum, ohne wirklichen Nutzen.

Die Frage ist doch, was kann man in diesem Fall tun. Der Zustand ist doch wirklich ärgerlich.

Gruß Andreas

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Eine Anzeige ist nichts anderes, als eine Information der Behörde. Sie hat also nur einen Sinn, wenn es sich um ein durch die Behörde amtswegig einzuleitendes Verfahren handelt. In der Regel sind strafverfahren amtswegig, zivilverfahren nicht amtswegig einzuleiten (diese werden durch eine Klage eingeleitet). Da die Tat ohne Vorsatz nicht strafbar ist, hat eine Anzeige daher keine Wirkung.

Zivilrechtlich könnte man den Schädiger in diesem Fall möglicherweise belangen, dazu müsstest du klagen. Das macht allerdings wiederum nur einen Sinn, wenn die Beweislage ausreichend ist.

lg
Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Leider musst Du die Schuld bei Dir selber suchen.
Du hättest sofort Polizei und Feuerwehr holen müssen.
Deiner Nachbarin könnte ja was passiert sein (Wasserrohrbruch, geistige Verwirrung etc) und ehe nochmehr Wasser runterläuft oder sie vom balkon springt …bricht man halt die Wohnungstüre auf.
Und zufällig hättest Du auch gleich einen Zeugen für das Beschlabbern Deiner Sachen. Mitteilung an den Vermieter, Androhung einer Mietminderung im Wiederholungsfalle ist ja wohl Ehrensache.

gruss
wl
…dem das verhalten der Nachbarin sehr bekannt vorkommt.

Eine über mir wohnende Nachbarin hat Blumen gegossen. Dabei
ist das Wasser zu mir
nach unten gelaufen und hat dort meinen Sonnenschirm, einen
Kindersitz (Gott sei Dank
war mein Sohn gerade nicht dort drin!) sowie meinen
Wäscheständer mit frisch
gewaschener Wäsche verschmutzt. Ich habe dann versucht, direkt
mit der Nachbarin Kontakt
aufzunehmen, in dem ich zu Ihr an die Wohnungstüre gegangen
bin. Sie hat nicht aufgemacht.
Ich habe dann versucht, sie von meiner Terrasse aus zu rufen.
Sie hat nicht reagiert.

Was ist nicht alles ärgerlich …

Die Frage ist doch, was kann man in diesem Fall tun. Der
Zustand ist doch wirklich ärgerlich.

Gruß Andreas

Wenn ich alles, was mich ärgert zur Anzeige bringen würde, hätte ich irgendwann keine Zeit mehr mich zu Ärgern…

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Vergiss es doch einfach …

Folgender Fall:
Eine über mir wohnende Nachbarin hat Blumen gegossen. Dabei
ist das Wasser zu mir
nach unten gelaufen und hat dort meinen Sonnenschirm, einen
Kindersitz (Gott sei Dank
war mein Sohn gerade nicht dort drin!) sowie meinen
Wäscheständer mit frisch
gewaschener Wäsche verschmutzt.

Ist ja ein echtes Kapitalverbrechen…

Ich möchte gerne in diesem Fall (nächste Woche ) eine Anzeige
machen. Aber ehrlich gesagt,
ist mir nicht ganz klar was das ist oder was mir das bringt.

Warum willst Du das dann machen, wenn Du nicht mal weisst, was das ist ?

Ich hatte bisher in meinem Leben noch
keine juristischen Streitereien
durchlebt. Ich will es auch in Zukunft gerne vermeiden, weil
ich davor eine verdammt große
Angst habe. Ich will auch nicht für viel Geld einen Anwalt
konsultieren, weil es den Streitwert
nicht Wert ist. Mir fiel halt als erstes die Anzeige ein.

Dann lass es doch einfach.

Mein Ziel ist es, der Nachbarin einen Schrecken einzujagen,
damit sie das nicht mehr macht.

Dann schreie laut „Buhhhhh“, wenn Du sie das nächste Mal im Treppenhaus triffst.

Außerdem will ich eine Wiedergutmachung des Schadens in Form
von etwas Geld (keine Ahnung wieviel).
Ich dachte so an 50,- bis 100,- DM. Was meint ihr?

Ist dein Sonnenschirm aus Seide ?? Stell den einfach in den nächsten Regenschauer und er ist wieder „sauber“. Die Wäsche haust Du einfach nochmal in die Maschine, im Waschsalon kostet sowas max. DM 10,–, wie kommst Du auf DM 50,-- - 100,-- ??

Ich danke schon mal für die Ratschläge.

Gruss, Franz

Versucht doch einfach, das unter euch zu klären. Das ist weder eine Sache, die die Allgemeinheit angeht, noch etwas für Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Gruß

Matthias

wenig hilfreich
Ich finde das ja im Prinzip richtig, was du sagst, aber es geht in diesem Forum um Recht und rechtliche Ansprüche - daher ein eher wenig hilfreicher Tip

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Finde ich schon

Ich finde das ja im Prinzip richtig, was du sagst, aber es
geht in diesem Forum um Recht und rechtliche Ansprüche - daher
ein eher wenig hilfreicher Tip

Hallo,

richtig es geht um Recht. Recht und Unrecht. Wie man zu seinem Recht kommt, dieses durchsetzt …

Und dieser Fall hat mit all dem wenig zu tun. Hier geht es um zwischenmenschliche Probleme. Und es wäre fatal, wenn diese gesetzlich geregelt wären. Daher ist im BGB, welches ja Wurzel des deutschen Rechtes ist, nichts über die Schlichtung von zwischenmenschlichen Streitigkeiten geregelt. Das ist auch gut so. Ich finde schon, dass man den Leuten mal die Augen dahingehend öffnen sollte, dass man auch mal ein Problem selber lösen sollte und nicht immer die Staatsgewalt und ein Gesetz die Sache regeln.

Gruß

Matthias

Warum hat dieser Fall nichts mit der Rechtsdurchsetzung zu tun. Du argumentierst ja am Problem völlig vorbei, es ist ja richtig was du schreibst, aber rechtlich eben nicht erheblich.

Fraglich ist ja, besteht im konkreten Fall ein Schadenersatzanspruch oder nicht. Im österreichischen Recht hätte man sogar den dem röm. Recht nachgebildeten § 1318 ABGB, der hier eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen würde.

Es ist also nicht so, dass das mit Recht und Ansprüchen nichts zu tun hat, sondern genau darum geht es hier.

lg
Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schiedmann oder Mediation
Hallo Franz

Etwas ähnliches wollte ich auch gerade vorschlagen. Außer an
einem Schiedsmann kannst Du dich auch an eine Mediationsstelle
wenden. Die kennen sich im Recht meist zwar nicht ganz so gut aus,
dafür aber mehr mit zwischenmenschlichen Konflikten. Das geht
aber nur wenn deine Nachbarin auf eine Einladung der
Mediationsstelle reagiert.

Gruß Antje