Was ist zu beachten bei einer Bankbürgschaft .
Bei Einer Mietbankbürgschaft muss man irgenwo geld einzahlen.
wenn ja wie viel.
vielen dank im vorraus.
Was ist zu beachten bei einer Bankbürgschaft .
Bei Einer Mietbankbürgschaft muss man irgenwo geld einzahlen.
wenn ja wie viel.
vielen dank im vorraus.
Hallo,
bei einer Bankbürgschaft für Mietkautionen fliesst kein Geld. Erst, wenn der Vermieter nach dem Auszug berechtigte Ansprüche anmeldet, zahlt die Bank an den VM. Danach holt sich die Bank das Geld natürlich vom Mieter/Kunden wieder. Deshalb geben Banken so eine BB nur an gute Kunden, wo sie nicht Gefahr laufen, auf ihren „Auslagen“ sitzen zu bleiben.
In meiner Bank gibt es so etwas allerdings nicht mehr. Dort wird das ganze über die Hausversicherung geregelt. Die Bank vermittelt den Kunden an die Versicherung, bestätigt allerdings auch die Bonität des Kunden an die Versicherung.
Der Kunde/Mieter muss dann jährlich eine Gebühr an die Versicherung bezahlen, je nach Höhe der Mietkaution für die gebürgt wird. Ich meine, das geht bei ca. 70 Euro los.
Der eindeutige Vorteil für den Mieter ist, dass er keine große Geldsumme sofort hinterlegen muß. Dafür zahlt er dann die jährliche Gebühr.
Der Vorteil für den Vermieter besteht darin, dass ein Mieter mit schlechter Bonität von seiner Bank wohl kaum so eine Bürgschaft erhalten wird.
LG
Sabine
Hallo,
wie ‚biene‘ schon geschrieben hat, es fließt gegenüber dem Vermieter kein Geld.
Der erhält nur die Bürgschaft von der Bank. In der Regel ist das aber keine Bürgschaft, sondern eine Garantie und damit hat der Mieter keine Möglichkeit zu verhindern, dass der Vermieter das Geld erhält, wenn er der Bank sagt, der Mieter hätte die Wohnung nicht ordnungsgemäß verlassen. Dann wird einfach gezahlt.
Bei einer Bürgschaft hätte der Mieter noch die Möglichkeit der sog. „Einrede der Vorausklage“. Das würde bedeuten, dass die Bank erst zahlen muss, wenn der Mieter die Klage verliert. Daher wäre eine solche Bürgschaft für den Vermieter nicht sehr sinnvoll und es wird eben eine Garantie ausgestellt. Da gib es so etwas nicht.
Für denjenigen (meist der Mieter), der die Bürgschaft beantragt, fallen die regelmäßigen „Bürgschafts“-Gebühren an die Bank an. Das ist die sog. Risikoprämie, die die Bank für das Risiko eingeht, dass sie an den Vermieter jederzeit zahlen muss, aber dann nicht weiß, ob Sie vom Auftraggeber der Bürgschaft ihr Geld zurückbekommt.
Je nach Bonität des Auftraggebers kann es daher durchaus sein, dass die Bank für das Risiko Sicherheiten haben möchte.
In dem Fall kann es sein, dass zumindest für einen Teil der Bürgschaft Geld oder andere Dinge als Sicherheiten vom Mieter/Auftraggeber zu hinterlegen sind.
Gruß
Ulrich
Hallo,
Bei einer Bürgschaft hätte der Mieter noch die Möglichkeit
der sog. „Einrede der Vorausklage“. Das würde bedeuten, dass
die Bank erst zahlen muss, wenn der Mieter die Klage verliert.
Daher wäre eine solche Bürgschaft für den Vermieter nicht sehr
sinnvoll und es wird eben eine Garantie ausgestellt. Da gib es
so etwas nicht.
bei einer Garantie gibt es vieles nicht und zwar vor allem gesetzliche Regelungen. Das macht eine Garantie zwar tauglich für grenzüberschreitendes Geschäft aber im Inland sind Garantien vollkommen überflüssig und rechtlich zumindest nicht unkritisch. Um das gewünschte zu regeln, schließt man in der Bürgschaftserklärung einfach die Einreden der Anrechenbarkeit, Aufrechnung und Vorausklage nach §§ 770, 771 BGB aus und damit hat sich das.
Für denjenigen (meist der Mieter), der die Bürgschaft
beantragt, fallen die regelmäßigen „Bürgschafts“-Gebühren an
die Bank an.
Auch Aval- oder Bürgschaftsprovision genannt. Von einer Gebühr spricht in dem Zusammenhang niemand.
Gruß
Christian
Gebühren erheben allenfalls Sparkassen als Institutionen des öffentlichen Rechts…
Ansonsten stimme ich dir völlig zu.
Gruss HighQ