wir haben in der Meisterschule vor kurzem Allgemeine Fragen bekommen unteranderem auch diese:
Was versteht man unter einer Firma im rechtlichen Sinne?
Darauf hin habe ich im Internet etwas herum gestöbert und habe mir Folgender Satz ausgedacht:
Mit dem Namen in dem die Firma im HGB eingetragen ist und im Geschäftsverkehr bekannt ist.
Ist dass richtig? Oder fehlt da noch etwas?
Was versteht man unter einer Firma im rechtlichen Sinne?
Mit dem Namen in dem die Firma im HGB eingetragen ist und im
Geschäftsverkehr bekannt ist.
Ist dass richtig? Oder fehlt da noch etwas?
Hallo Matthias,
mit deiner Definition schränkst du meines Erachtens unzulässig ein. Was hast du gegen diese Definition? http://de.wikipedia.org/wiki/Firma
(ich meine den ersten Satz)
Grüße
Ulf