Was ist eine Fotokopie?

Hallo allerseits,

eine Versicherung will von meiner Geburtsurkunde eine Fotokopie haben. Eine Kopie aus dem Copyshop reicht keinesfalls, die müßte ggf. sogar extra beglaubigt werden. Eine Fotopopie braucht das nicht. Da frage ich mich doch: Was ist eine Fotokopie? Gibt es echt einen Unterschied zur „normalen“ Kopie mit einem Kopierer wie ihn jedes Büro und jeder Copyshop hat? Gibt’s da eine spezielle Definition?

bye
Micha

Hallo Micha,

eine Versicherung will von meiner Geburtsurkunde eine
Fotokopie haben. Eine Kopie aus dem Copyshop reicht
keinesfalls, die müßte ggf. sogar extra beglaubigt werden.
Eine Fotopopie braucht das nicht. Da frage ich mich doch: Was
ist eine Fotokopie? Gibt es echt einen Unterschied zur
„normalen“ Kopie mit einem Kopierer wie ihn jedes Büro und
jeder Copyshop hat? Gibt’s da eine spezielle Definition?

meines Erachtens gibt es keinen Unterschied, es wird ja nach dem gleichen Verfahren vorgegangen.

Ich habe keine Erklärung, warum eine „Fotokopie“ nicht beglaubigt werden müsste, eine aus dem Copyshop aber schon.

Bei Standesurkunden kommt hinzu, dass eine Beglaubigung durch andere Stellen als das Standesamt nicht zulässig ist. Ich vermute mal, das hat auch den Grund, dass auf diese Weise keine veralteten Standesurkunden mit neuerem Belaubigungsdatum in Umlauf kommen sollen. Das Datum der Beglaubigung durch das Standesamt stellt gleichzeitig auch die Aktualität zu diesem Zeitpunkt sicher. Auch Geburtsurkunden können sich ja ändern, durch Adoption z.B.

Man erhält seine Geburtsurkunde übrigens sowieso nie im Original, die bleibt beim Standesamt liegen, das, was man bekommt, ist immer eine (vom Standesamt) beglaubigte Abschrift.

Ich kenne es so: Entweder reicht eine normale Fotokopie (dessen, was man zu Hause im Schrank hat, also einer beglaubigten Abschrift, nicht des Originals, siehe oben), oder man muss eine beglaubigte Kopie/Abschrift/Fotokopie/Ablichtung (ist alles dasselbe) einreichen, und die muss dann immer vom Standesamt kommen.

Grüße
Sebastian

Fotokopie=Fotokopie…:smile:
Hallo Micha,

Fotokopie ist Fotokopie…da gibt es keinen Unterschied…
Die Versicherung meint wohl eine „Kopie“ der Geburtsurkunde,die du nur bei der Statdtverwaltung bzw. Standesamt (je nach Bundesland) erhälst.
Diese „Kopie“ ist zwar meistens auch eine Fotokopie,gilt jedoch jedoch
als „Amtliches Dokument“,da sie mit dem Dienstsiegel bzw.Dienststempel
und einer Unterschrift versehen ist.
Als Alternative gäbe es dann nur noch die „Beglaubigte“ Fotokopie aus dem Familien-Stammbuch durch einen Notar (ist allerdings Teuerer…)

mfg

Frank

Hallo,

Hallo Micha,

Die Versicherung meint wohl eine „Kopie“ der
Geburtsurkunde,die du nur bei der Statdtverwaltung bzw.
Standesamt (je nach Bundesland) erhälst.
Diese „Kopie“ ist zwar meistens auch eine Fotokopie,gilt
jedoch jedoch
als „Amtliches Dokument“,da sie mit dem Dienstsiegel
bzw.Dienststempel
und einer Unterschrift versehen ist.

Das ist eine beglaubigte Abschrift, mehr bekommt man sowieso nie.

Als Alternative gäbe es dann nur noch die „Beglaubigte“
Fotokopie aus dem Familien-Stammbuch durch einen Notar (ist
allerdings Teuerer…)

Nach Auskunft unseres Standesamtes darf niemand außer dem Standesamt selbst (bzw. dem für die Standesurkunden zuständigen Amt) Standesurkunden beglaubigen, auch ein Notar nicht. Das ist eine Sonderregelung für Standesurkunden.

Ich habe leider nirgends die entsprechende Vorschrift gefunden. Ggf. einfach mal beim Standesamt anrufen und fragen.

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

also hier bei uns in NRW ist das „Familien-Stammbuch“ der Amtliche Nachweis deiner „Existenz“…:smile:
Und hier kann auch ein Notar daraus eine beglaubigte (und rechtsgültige
Abschrift (Kopie) erstellen…
Bei uns musst du übrigens auch nicht mehr aufs Standesamt…das
„Bürgeramt“ erteilt auch „Kopien“ des Geburtsregisters…

Aber wie gesagt,das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
geregelt

mfg

Frank