Hallo Micha,
eine Versicherung will von meiner Geburtsurkunde eine
Fotokopie haben. Eine Kopie aus dem Copyshop reicht
keinesfalls, die müßte ggf. sogar extra beglaubigt werden.
Eine Fotopopie braucht das nicht. Da frage ich mich doch: Was
ist eine Fotokopie? Gibt es echt einen Unterschied zur
„normalen“ Kopie mit einem Kopierer wie ihn jedes Büro und
jeder Copyshop hat? Gibt’s da eine spezielle Definition?
meines Erachtens gibt es keinen Unterschied, es wird ja nach dem gleichen Verfahren vorgegangen.
Ich habe keine Erklärung, warum eine „Fotokopie“ nicht beglaubigt werden müsste, eine aus dem Copyshop aber schon.
Bei Standesurkunden kommt hinzu, dass eine Beglaubigung durch andere Stellen als das Standesamt nicht zulässig ist. Ich vermute mal, das hat auch den Grund, dass auf diese Weise keine veralteten Standesurkunden mit neuerem Belaubigungsdatum in Umlauf kommen sollen. Das Datum der Beglaubigung durch das Standesamt stellt gleichzeitig auch die Aktualität zu diesem Zeitpunkt sicher. Auch Geburtsurkunden können sich ja ändern, durch Adoption z.B.
Man erhält seine Geburtsurkunde übrigens sowieso nie im Original, die bleibt beim Standesamt liegen, das, was man bekommt, ist immer eine (vom Standesamt) beglaubigte Abschrift.
Ich kenne es so: Entweder reicht eine normale Fotokopie (dessen, was man zu Hause im Schrank hat, also einer beglaubigten Abschrift, nicht des Originals, siehe oben), oder man muss eine beglaubigte Kopie/Abschrift/Fotokopie/Ablichtung (ist alles dasselbe) einreichen, und die muss dann immer vom Standesamt kommen.
Grüße
Sebastian