hi,
Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du meine Visitenkarte
ncoh nie gesehen hast … ich wollte doch nur verdeutlichen,
dass Du MIR nun wirklich nichts von langen Ausbildungszeiten
erzählen musst! Nur darf ich für eine Abmahnung dem Gegner
keine Stundensätze berechnen, sondern muss mich ans RVG
halten.
nö, deine vika hab ich nicht gelesen, wozu auch. mag sein, dass du dich in deutschland an das RVG halten musst. ich muss es jedenfalls nicht. die kosten meines einschreitens kann ich ohne weiteres vom gegner verlangen, mach ich auch regelmäßig.
sind jetzt noch fragen offen, ausser dass deiner ansicht nach alle anwälte geldgierige haluken sind ?
Tiger