Was ist eine Geschmacksmusterverletzung

Guten Tag zusammen,

Was ist genau eine Geschmacksmusterverletzung?
Ein Hersteller, der ein Geschmacksmuster hat schützen lassen, stellt fest, daß ein Dritter das Werk nachgebaut hat und über Großhändler, Zwischenhändler und Fachhändler das Werk vertreibt.
Gegen wen kann er vorgehen? Oder kann ein beauftragter Abmahnanwalt nun neben dem Hersteller auch gegen alle der Vertriebskette vorgehen?
Danke
Michael

Hi,

Gegen wen kann er vorgehen?

Hersteller, Vertreiber

Oder kann ein beauftragter
Abmahnanwalt nun neben dem Hersteller auch gegen alle der
Vertriebskette vorgehen?

Ja! Unterlassung des Verkaufs/Herstellung von Plagiaten. Sonst wäre der Vertrieb ja schön raus und könnte fleißig weiter gefälschte Artikel verkaufen!

Gruß
Falke

Hallo,

Was ist genau eine Geschmacksmusterverletzung?

Das Geschmacksmuster ist neben Marke, Patent und Urheberrecht ein weiteres Recht am geistigen Eigentum, in dem Fall an einem verkörperten Gegenstand. Es gilt neben dem Markenrecht als „kleines Patent“, weil es geringere Anforderungen an die Erteilung stellt.

Ein Hersteller, der ein Geschmacksmuster hat schützen lassen,
stellt fest, daß ein Dritter das Werk nachgebaut hat und über
Großhändler, Zwischenhändler und Fachhändler das Werk
vertreibt.

Eine Geschmacksmusterverletzung ist wie ein Verstoß gegen Patent- oder Markenrechte zu sehen. D.h. der Rechteinhaber kann hiergegen rechtlich vorgehen und z.b. die Einziehung und Vernichtung der Plagiate verlangen.

Gegen wen kann er vorgehen?

Gegen den Produzenten und die gesamte Kette des Handels bis hinunter zum Käufer.

Oder kann ein beauftragter
Abmahnanwalt nun neben dem Hersteller auch gegen alle der
Vertriebskette vorgehen?

Ja, wobei der Begriff Abmahnanwalt mir hier nicht gefällt. Hier wird ja nicht abgemahnt um des abmahnens Willen, sondern ein klar definiertes und bekanntes Recht verteidigt. Es kostet nun mal nicht unerhebliches Geld, sich als Unternehmen eine Designabteilung zu halten, über Jahrzehnte hinweg einen Ruf und eine Marke mit hochwertigen und daher in der Herstellung teuren Produkten aufzubauen. Da ist es doch wohl nur verständlich, dass man sich dann Marken und Geschmacksmuster rechtlich schützen lässt (was auch Geld kostet) und zu verhindern, dass andere dies billig finanziell ausbeuten und damit dem eigenen guten Ruf auch noch schaden.

Gruß vom Wiz

hi wiz :o)

Das Geschmacksmuster ist neben Marke, Patent und Urheberrecht
ein weiteres Recht am geistigen Eigentum, in dem Fall an einem
verkörperten Gegenstand. Es gilt neben dem Markenrecht als
„kleines Patent“, weil es geringere Anforderungen an die
Erteilung stellt.

äh … neben dem Markenrecht als „kleines Patent“ ? Du meinst wohl als kleines Patent ein Gebrauchsmuster, nicht ein Geschmacksmuster. Geschmacksmuster schützen ein Design, während Patente (und Gebrauchsmuster) eine Erfindung unter Schutz stellen. Deswegen nennt man ein Geschmacksmuster auch „kleines Patent“ (petty patent oder utility model)

Tiger

Ein Hersteller, der ein Geschmacksmuster hat schützen lassen,
stellt fest, daß ein Dritter das Werk nachgebaut hat und über
Großhändler, Zwischenhändler und Fachhändler das Werk
vertreibt.

Eine Geschmacksmusterverletzung ist wie ein Verstoß gegen
Patent- oder Markenrechte zu sehen. D.h. der Rechteinhaber
kann hiergegen rechtlich vorgehen und z.b. die Einziehung und
Vernichtung der Plagiate verlangen.

Gegen wen kann er vorgehen?

Gegen den Produzenten und die gesamte Kette des Handels bis
hinunter zum Käufer.

Oder kann ein beauftragter
Abmahnanwalt nun neben dem Hersteller auch gegen alle der
Vertriebskette vorgehen?

Ja, wobei der Begriff Abmahnanwalt mir hier nicht gefällt.
Hier wird ja nicht abgemahnt um des abmahnens Willen, sondern
ein klar definiertes und bekanntes Recht verteidigt. Es kostet
nun mal nicht unerhebliches Geld, sich als Unternehmen eine
Designabteilung zu halten, über Jahrzehnte hinweg einen Ruf
und eine Marke mit hochwertigen und daher in der Herstellung
teuren Produkten aufzubauen. Da ist es doch wohl nur
verständlich, dass man sich dann Marken und Geschmacksmuster
rechtlich schützen lässt (was auch Geld kostet) und zu
verhindern, dass andere dies billig finanziell ausbeuten und
damit dem eigenen guten Ruf auch noch schaden.

Gruß vom Wiz

Hallo

Gegen wen kann er vorgehen?

Gegen den Produzenten und die gesamte Kette des Handels bis
hinunter zum Käufer.

Kurze Nachfrage…
Ganz sicher bis zum Käufer?
Mich wundert dann nur dass das nicht passiert. Wäre doch eine gute Aktion um die Käufer der Fälschungen abzuschrecken. Das es nicht flächendeckend praktikabel ist, ist klar, aber selbst punktuelle öffentlichkeitswirksame Aktionen würden reichen.

Gruß, DW.

Muss das je Abmahnung/Betroffenen 3000€ sein.
Hallo,
Abmahnanwälte ist der beste Begriff.
Im praktischen Fall geht es um (vielleicht)

  • ein unbedeutendes …Headset mit einem VK von 10€
  • um einen kleinen Online Händler, der noch NIE ein einziges Teil dieses Headsets gesehen oder verkauft hat
  • der das Produkt als Bezeichnung mit Herstellerangabe, ohne Bild oder weitere detaillierte Beschreibung online anbot
  • einen Importer, der das Teil von einem chinesichen Hersteller importiert oder bezieht, der ein Patent in China auf das Teil hat und einen Großhändler, der die Ware an die Fachhändler verteilt
  • um mindestens 4 Fachhändler, einen Distributor und den Importeur, die jetzt die Abmahnung kassierten
  • um einen Abmahnwanwalt, der den bekannten deutschnamigen Kopfhörerhersteller vertritt und per Serienbrief Abmahnungen verschickt
  • und dafür mind. satte €3000 kassieren will…

Was sind 1000 Anwälte mit Betonklötzen an den Beinen am Meeresgrund…Ein guter Anfang…

Gruß
Michael

hi michael,

es tut mir leid dir das sagen zu müssen, aber wenn die verwarnung zu recht erfolgte (das teil also unter das geschmacksmuster zu reihen ist), dann haben die von dir genannten personen dieses geschmacksmuster verletzt. unwissenheit (hab ich nicht gewußt etc.) schützt da nicht. schliesslich hat der inhaber des GM dieses ja nicht zum spaß erworben.

°wink°

Tiger

ach übrigens, der käufer (endverbraucher) kann nicht belangt werden …

Tortzdem so doch wohl nicht
Hi Tiger,
jedem sein Recht - keine Frage. Wer sein Ding schützt, soll diesen auch genießen.
Aber gleich eine Abmahnung von einer grossen Anwaltskanzlei gegen jeden der gesamten Handelskette - da soll man sich nicht wundern, wenn die Wirtschaft so weiter bergab geht. Hätte der Hersteller mal ein kleines Rundschreiben gemacht, hätten alle Beteiligten eine Chance gehabt, zu heilen, ohne gleich die Keule rauszuholen.
Zumindest wird der Inhaber dieses Geschmacksmusters, der hier diese Mengenabmahnung in Auftrag gab, über uns nie wieder auch nur ein einziges Teil verkaufen.
Und unser Anwalt wird gegen die Abmahnung vorgehen.
Gruß
Michael

Trotzdem …
hi michael :o)

jedem sein Recht - keine Frage. Wer sein Ding schützt, soll
diesen auch genießen.
Aber gleich eine Abmahnung von einer grossen Anwaltskanzlei
gegen jeden der gesamten Handelskette - da soll man sich nicht
wundern, wenn die Wirtschaft so weiter bergab geht.

dass die verwarnung gegen jeden in der handelskette erfolgt ist klar und rechtlich notwendig, aber das würde hier den rahmen sprengen … über die höhe der geforderten summe (sagtest du 3.000 € pro verwarnten ?) kann man - gelinde ausgedrückt - diskutieren.

Hätte der
Hersteller mal ein kleines Rundschreiben gemacht, hätten alle
Beteiligten eine Chance gehabt, zu heilen, ohne gleich die
Keule rauszuholen.

ach herrjeh, soll ich dir mal ne auswahl von antworten auf solche „kleine rundschreiben“ schicken ? keine antwort ist da noch die freundlichste variante …

Zumindest wird der Inhaber dieses Geschmacksmusters, der hier
diese Mengenabmahnung in Auftrag gab, über uns nie wieder auch
nur ein einziges Teil verkaufen.
Und unser Anwalt wird gegen die Abmahnung vorgehen.

na, ich wünsch dir glück dabei. wenn´s so ist wie du es geschrieben hast seh ich da nur bei der höhe der summe ne chance, ansonsten verbrätst du über DEINEN anwalt sicherlich mehr als 3.000 €.

°wink°

Tiger

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Servus!

na, ich wünsch dir glück dabei. wenn´s so ist wie du es
geschrieben hast seh ich da nur bei der höhe der summe ne
chance, ansonsten verbrätst du über DEINEN anwalt sicherlich
mehr als 3.000 €.

°wink°

Tiger

Hach, schön, so viele Meinungen zu lesen, die sich durchaus positiv dazu äußern, dass geistiges Eigentum geschützt werden kann und Anwälte keine geldgierigen Halunken sind. Schade, dass es wieder mal keine „Allgemeine Rechtsfrage“ war, sonst hätte ich hinzugefügt: Eine Kostennote in Höhe von € 3.000,- setzt einen Gegenstandswert von € 250.000,- voraus. Das ist ganz schön happig.

hey :o)

was soll ich dir dazu sagen … als patentanwalt rechne ich strikt nach einem stundentarif ab, nicht nach streitwert. wenn ich für das fallstudium und die ausarbeitung des verwarnungsschreibens 8 stunden (einen arbeitstag) brauche, dann gehen die 3.000 € in ordnung.

meiner meinung nach ist eine vorgabe, dass dem schutzrechtsinhaber aus einer gerechtfertigten verwarnung wegen einer bevorstehenden verletzung seines schutzrechtes keine kosten entstehen sollten. zumindest bei uns in österreich hätte er dem verletzer genausogut sofort ein gerichtsverfahren anhängen können, dass er - nota bene wenn die verletzung ausser frage steht - klar gewonnen hätte und der verletzer wäre auf den gesamten kosten sitzen geblieben (obsiegensprinzip).

wie bereits gesagt finde ich 3.000 € für ein verwarnungsschreiben ein bisschen happig, also dabei hättest du eventuell chancen. prinzipiell geht die verwarnung allerdings in ordnung und ist meinem bescheidenen wissen nach bei euch in deutschland sogar voraussetzung für eine allfällige spätere klage (falls der verletzer nicht einlenken sollte).

du solltest auch nicht alle anwälte über einen kamm scheren, nur weil du offenbar an ein schwarzes schaf gekommen bist. ich bin kein geldgieriger halunke, aber das verwarnungsschreiben hättest du sicherlich zahlen müssen.

°wink°

Tiger

Hach, schön, so viele Meinungen zu lesen, die sich durchaus
positiv dazu äußern, dass geistiges Eigentum geschützt werden
kann und Anwälte keine geldgierigen Halunken sind. Schade,
dass es wieder mal keine „Allgemeine Rechtsfrage“ war, sonst
hätte ich hinzugefügt: Eine Kostennote in Höhe von € 3.000,-
setzt einen Gegenstandswert von € 250.000,- voraus. Das ist
ganz schön happig.

hey :o)

was soll ich dir dazu sagen … als patentanwalt rechne ich
strikt nach einem stundentarif ab, nicht nach streitwert. wenn
ich für das fallstudium und die ausarbeitung des
verwarnungsschreibens 8 stunden (einen arbeitstag) brauche,
dann gehen die 3.000 € in ordnung.

Und wieder ein beweis: Ich habe einfach das falsche Fach studiert …

hey :o)

was soll ich dir dazu sagen … als patentanwalt rechne ich
strikt nach einem stundentarif ab, nicht nach streitwert. wenn
ich für das fallstudium und die ausarbeitung des
verwarnungsschreibens 8 stunden (einen arbeitstag) brauche,
dann gehen die 3.000 € in ordnung.

Und wieder ein beweis: Ich habe einfach das falsche Fach
studiert …

naja, soo einfach kann man das auch wieder nicht rechnen. bis du als patentanwalt zugelassen bist und alle prüfungen gemacht hast bist du mindestens 30 (ich war 35). davor ist die bezahlung etwa einem azubi vergleichbar, also - schwach ausgedrückt - mickrig :o) nur so als vergleich, ein kfz-spengler nimmt z.zt hier in österreich etwa 120 € pro stunde. als ziemlich spezialisierter patentanwalt (abgeschlossenes studium, zulassungsprüfungen, 15 jahre berufserfahrung) sollte es schon ein bisschen mehr sein dürfen. ausserdem herrscht angebot und nachfrage, wem ich zu teuer bin der darf gerne wen billigeren nehmen, ich bin in der glücklichen lage mich niemanden aufdrängen zu müssen :o)

was ich echt nicht verstehe: jedem steht es offen nach der uni den dornigen weg zu gehen und nochmal 5 jahre ausbildung, prüfungen etc. anzuhängen. die europäische zulassungsprüfung etwa hat eine erfolgsquote von etwa 20 bis 25 % (sprich jeder fünfte schafft sie). und wenn man dann ENDLICH fertig ist steht man als geldgieriger halunke da. naja …

Tiger

Hallo!

naja, soo einfach kann man das auch wieder nicht rechnen. bis
du als patentanwalt zugelassen bist und alle prüfungen gemacht
hast bist du mindestens 30 (ich war 35).

Also das ist wohl bei Anwälten bei uns in Österreich (im Unterschied zu Deutschland) auch nicht anders und der Weg ist mindestens genauso hart und dornig wie bei einem Patentanwalt. Ich meine, so außergewöhnlich ist dein Beruf dann auch wieder nicht.

Außerdem es sagt ja keiner was, wenn man für eine ordentliche Arbeit gut entlohnt werden will. Es ist aber immer wieder merkwürdig, weshalb gerade Anwälte immer die Bösen sein sollen und es immer wieder heißt, Anwälte seien so teuer - deshalb kommt man sich als Anwalt bei solchen Honoraren wie das von dir genannte leicht einmal verarscht vor. Vergleicht man das mal mit anderen Berufen, sind Anwälte gar nicht so teuer.

Gruß
Tom

Ergänzung
Hallo!

Ach ja nochmal dein Vergleich zum Azubi: auch bei uns RAA ist das nicht anders - gerechnet auf die gearbeiteten Stunden verdienen wir RAA als Akademiker auch weniger als die Putzfrau in der Kanzlei.

Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass eine gute Arbeit auch gut entlohnt werden soll. Manchmal wundert man sich halt ein bisschen…

Gruß
Tom

Hm …

naja, soo einfach kann man das auch wieder nicht rechnen. bis
du als patentanwalt zugelassen bist und alle prüfungen gemacht
hast bist du mindestens 30 (ich war 35). davor ist die
bezahlung etwa einem azubi vergleichbar, also - schwach
ausgedrückt - mickrig :o)

naja, ach so … okay, nach dem abi hab ich drei Jahre studiert und die Anwaltszulassung mit 22 bekommen. Das Studentengehalt davor war mit € 5.000,- netto ganz okay…

hi,

naja, ach so … okay, nach dem abi hab ich drei Jahre
studiert und die Anwaltszulassung mit 22 bekommen. Das
Studentengehalt davor war mit € 5.000,- netto ganz okay…

ich verstehe deinen sarkasmus nicht ganz … wie gesagt, es steht jedem offen sich durchzubeißen und nach dem abi nochmal 15 jahre ausbildung auf sich zu nehmen.

Tiger

hi tom,

meine letzte anwort zu dem thema, irgendwie hab ich keine lust mich zu rechtfertigen :o)

Also das ist wohl bei Anwälten bei uns in Österreich (im
Unterschied zu Deutschland) auch nicht anders und der Weg ist
mindestens genauso hart und dornig wie bei einem Patentanwalt.
Ich meine, so außergewöhnlich ist dein Beruf dann auch wieder
nicht.

ja und nein … ein jurist bleibt bei dem was er kennt. ein naturwissenschaftler muss sich mit einem völlig neuen gebiet befassen und - zumindest war das so für mich - gehörig umdenken.

aussergewöhnlich … in österreich zählen wir zur zeit 54 patentanwälte.

Außerdem es sagt ja keiner was, wenn man für eine ordentliche
Arbeit gut entlohnt werden will. Es ist aber immer wieder
merkwürdig, weshalb gerade Anwälte immer die Bösen sein sollen
und es immer wieder heißt, Anwälte seien so teuer - deshalb
kommt man sich als Anwalt bei solchen Honoraren wie das von
dir genannte leicht einmal verarscht vor. Vergleicht man das
mal mit anderen Berufen, sind Anwälte gar nicht so teuer.

wie gesagt, mir ist es wurscht ob sich wer verarscht vorkommt. meine klienten kennen meine stundensätze und finden sie offenbar angemessen, da sie bei mir bleiben.

Tiger

Hallo!

Also ich möchte mich auch nicht auf eine Diskussion einlassen, wer jetzt besser ist und wer nicht, aber eines ist mir schon wichtig, damit deine Postings im richtigen Licht erscheinen:

Die Ausbildung eines Anwaltes und eines Patentanwaltes ist parallel geregelt, Ausbildungserfordernisse und Praxiszeiten sind im Wesentlichen gleich.

Gruß
Tom

hi,

naja, ach so … okay, nach dem abi hab ich drei Jahre
studiert und die Anwaltszulassung mit 22 bekommen. Das
Studentengehalt davor war mit € 5.000,- netto ganz okay…

ich verstehe deinen sarkasmus nicht ganz … wie gesagt, es
steht jedem offen sich durchzubeißen und nach dem abi nochmal
15 jahre ausbildung auf sich zu nehmen.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du meine Visitenkarte ncoh nie gesehen hast … ich wollte doch nur verdeutlichen, dass Du MIR nun wirklich nichts von langen Ausbildungszeiten erzählen musst! Nur darf ich für eine Abmahnung dem Gegner keine Stundensätze berechnen, sondern muss mich ans RVG halten.