folgendes Beispiel: Man möchte eine nicht regelmäßige Tätigkeit aufnehmen, eine Anmeldung als Minijob lohnt nicht. Vorgeschlagen wird eine Honorarrechnung. Also, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die erbrachten Leistungen in Rechnung stellt.
Doch was ist genau ist eine Honorarrechnung und wo überall muss man dies anmeldenn?
AG denkt, er könnte den AN als Selbständigen (freier Mitarbeiter, Freelancer) gegen Rechnung beschäftigen - was aber bei anzunehmender Weisungsbefugnis des AG bzgl. Ort, Zeit und Inhalt der Arbeitsleistung bei einer Betriebsprüfung als Scheinselbständigkeit eingestuft werden dürfte - mit der Folge, dass dann die Sozialversicherungsbeiträge für den Minijob vom AG nachzuentrichten sind (was dem AN egal sein kann).
Für den AN ist das aber ebenfalls ungünstig, weil auf einen Minijob keine Einkommensteuer anfällt, wenn der AG mit der 2%-Regel pauschal versteuert, bei einer selbständigen Tätigkeit aber schon.