Was ist eine Kostendämpfungspauschale?

Hallo,
ich mache die Beihilfe-Abrechnungen für meinen Mann (Lehrer). Wir sind jetzt von Hessen nach BW gezogen und hier gibts diese Kostendämpfungspauschale (KD). Plötzlich bekommen wir viel weniger Geld zurückerstattet als erwartet. Nämlich statt 50% sinds jetzt nur noch 17%. Kann mir jemand bitte in einfachen Worten erklären, was eine KD ist? Und bitte nicht die Erläuterung vom LBV kopieren, die habe ich nämlich schon gelesen und nicht verstanden, und im Netz ist auch alles in Juristisch.
Bin nur eine einfach Lehrerfrau :wink:

Vielen Dank!

Hallo Sybill,
Die Kostendämpfungspauschale ist einfach ausgedrückt nichts anderes als eine pauschalisierte Eigenbeteiligung.
Bedeutet einfach gesagt der Dienstherr kann die Bezüge des Beamten erhöhen und im Gegenzug dazu durch Senkung der Kostenpauschale wieder streichen oder rückgängig machen. Den Gestaltungsfreiraum sieht das Gesetz vor und im Rahmen dessen das die Beihilfe Mitttlerweile auch Leistungen streicht oder nicht mehr bezahlt im Krankheitsfall, dient dieses Instrument sehr gute Dienste für einen Selbstbehalt im Krankheitsfall. Umgehen kann man dies oft in der privaten Krankenversicherung, dort gibt es einen Baustein der diese Kosten dann übernimmt wo die Beihilfe nicht leistet.
Ich hoffe ich konnte etwas Licht in den Dschungel bringen ;0)
Mfg
E.Riehl-Müller

Hallo Sybill,
Die Kostendämpfungspauschale ist einfach ausgedrückt nichts anderes als eine pauschalisierte Eigenbeteiligung.
Bedeutet einfach gesagt der Dienstherr kann die Bezüge des Beamten erhöhen und im Gegenzug dazu durch Senkung der Kostenpauschale wieder streichen oder rückgängig machen. Den Gestaltungsfreiraum sieht das Gesetz vor und im Rahmen dessen das die Beihilfe Mitttlerweile auch Leistungen streicht oder nicht mehr bezahlt im Krankheitsfall, dient dieses Instrument sehr gute Dienste für einen Selbstbehalt im Krankheitsfall. Umgehen kann man dies oft in der privaten Krankenversicherung, dort gibt es einen Baustein der diese Kosten dann übernimmt wo die Beihilfe nicht leistet.
Ich hoffe ich konnte etwas Licht in den Dschungel bringen ;0)
Mfg
E.Riehl-Müller.

Hallo,
die Kostendämfungspauschale soll, wieder Name schon sagt, die Beihilfeausgaben senken. Sie wird rinaml jährlich erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Höhe des Einkommens bzw. nach der BEsoldungsgruppe des Beihilfeberechtigten. Die Kostenpauschale gibt es nur in einigen Bundesländern (NRW, BW z.B.) Die Bundesbeihilfe kennt diese sogenannge Kostendämfungspauschale nicht. Hier wird dafür bei Medikamenten, Fahrtkosten usw. Selbsthalte erhoben (z.B. 10% mindestens 5 € pro Medikament) Was für die Beihilfeberechtigten günstier ist, da streiten sich die Geister. Für die Verwaltung ist die aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Kostendämfpungspauschale auf jeden Fall besser.
Viele Grüße
HHeise
(Kommentator Beihilferecht des Bundes)

Hallo,
ich versuch es mal. Die Kostendämpfungspauschale ist nichts anderes als eine Art Selbstbeteiligung. Diese ist einmal jährlich fällig und berücksichtigt auch den sozialen Status, nach dem Motto: je höher die Besoldung um so höher die Selbstbeteiligung. Wurden ergo Kosten für das Jahr 2011 eingereicht, so dürfte die Beihilfe (einmalig für 2011) um vermutlich 90 oder 120 Euro gekürzt worden sein. Wurden gleichzeitig Kosten für das Jahr 2010 eingereicht, so dürfe die Beihilfe auch für das Jahr 2010 um einen entsrechenden Betrag gekürzt worden sein. Der nächste Ansatz der Kostendämpfungspauschale wird dann frühestens 2012 erfolgen. Hoffe verständlich erläutert.
Grüße aus Bremen. J.K.