aufgrund einer rechtswidrig erfolgten Einmeldung einer nachweislich unberechtigten Forderung habe ich einen Negativeintrag bei der SCHUFA erhalten. Daraufhin hat mir meine Hausbank den Dispo gekündigt. Meine Bank hat die Information über den Negativeintrag von der SCHUFA im Rahmen
einer „Nachmeldung“ erhalten. Leider habe ich keine Vorstellung von einer
Nachmeldung und dem Ablauf einer Nachmeldung durch die SCHUFA. Könnten Sie mir den Ablauf freundlicherweise kurz erläutern?
das heisst nichts anderes, als das die Bank über Veränderungen in der Schufa informiert wurde.
Sie erhält hier einfach den neusten Stand zugeschickt.
Und ums vorwegzunehmen: Ja, das ist erlaubt.
Gehe ich recht in der Annahme, daß diese Nachmeldung nur verschickt wird, wenn ein Negativeintrag vorgenommen wurde?
Oder erhält meine hausbank auch dann automatisch eine Nachmeldung, wenn ich ein weiteres Girokonto eröffne, eine Kreditkarte bekomme oder einen Handyvertrag abschließe?
Gehe ich recht in der Annahme, daß diese Nachmeldung nur
verschickt wird, wenn ein Negativeintrag vorgenommen wurde?
Oder erhält meine hausbank auch dann automatisch eine
Nachmeldung, wenn ich ein weiteres Girokonto eröffne, eine
Kreditkarte bekomme oder einen Handyvertrag abschließe?
Die Banken müssen für diese Nachmeldungen zahlen, daher lassen sich die meisten Banken nur die negativen Einträge liefern. Ich kenne eigentlich keine Bank, die sich positive Einträge liefern lässt.
Tipp
fahr zur zuständigen schufa hin und lass dir auskunft geben was eingetragen ist (kostenlos) oder beantrage diese auskunft online schriftlich (kostenpflichtig).
dann weisst du genau weswegen es diesen nachtrag gibt - wenn du nicht eh schon ne vermutung hast oder weisst worum es geht.