Liebe Fachleute,
aufgrund einer rechtswidrig erfolgten Einmeldung einer nachweislich unberechtigten Forderung habe ich einen Negativeintrag bei der SCHUFA erhalten. Daraufhin hat mir meine Hausbank den Dispo gekündigt. Meine Bank hat die Information über den Negativeintrag von der SCHUFA im Rahmen
einer „Nachmeldung“ erhalten. Leider habe ich keine Vorstellung von einer
Nachmeldung und dem Ablauf einer Nachmeldung durch die SCHUFA. Könnten Sie mir den Ablauf freundlicherweise kurz erläutern?
Herzlichen Dank für die Hilfe!