Was ist eine notarielle Räumungsverpflichtung?

Hallo aus Berlin,

nehmen wir mal an, ich gedenke eine Gewerbeeinheit zu mieten. Und der eventuell
vorhandene Vermieter will vorab eine notarielle Räumungsverpflichtung.

Meine Frage ist, ist das jetzt so üblich? Bei meiner ersten Gewerbeeinheit, gab es so was nicht.
Kann mir jemand vielleicht erklären was das ist?
Und was man von so einem eventuell existierenden Vermieter halten soll?

Vielen Dank vorab für Tipps.

Mit freundlichen Grüßen

morogway

Hallo morogway!
Mich interessiert das Thema, was soll denn in der Räumungsverpflichtung drin stehen?

Was isses denn für eine „Gewerbeeinheit“?

Dass der Mieter nach Beendigung des Vertrags die gemietete Sache verläßt bzw. verlassen muss??? Das ergibt sich schon ausm Gesetz. Hierfür würde ich nicht zum Notar gehen. Nicht immer, wenn ein Grundstück betroffen ist, muss man zum Notar, oder geht es um eine Eigentumsübertragung eines Grundstücks und eine Rückkaufverpflichtung nach Ablauf einer Frist?

MfG,
Jogi

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Hallo Jogi,

erstmal danke für die Antwort :wink:

es würde sich um ein Ladengeschäft handeln. Was ist den eigentlich eine
notarielle Räumungsverpflichtung?
Ist das üblich ?

notarielle Räumungsverpflichtung
Hallo,

dies ist eine Verpflichtung das Geschäft nach Ablauf der Mietzeit oder bei Kündigung entsprechned der vereinbarten Frist zu räumen.

Kommt der Mieter der Räumung nicht fristgerecht nach kann, der Mieter die Räumung sofort vollstrecken lassen ohne einer amtsgerichtlichen Verfügung [Titel besorgen].

Dies setzt aber eine notarielle Verpflichtung / Unterwerfung hierzu voraus, da diese Unterwerfung dann bereits als Titel gewertet wird.

Christian

Hallo morogway,

eine notarielle Räumungsverpflichtung erspart im Streitfall ein kompliziertes Räumungsverfahren.

Das kann harmlos sein - vielleicht hat der Vermieter schlechte Erfahrungen mit zahlungsunwilligen Mietern gemacht - oder aber auf ein kurzes Mietverhältnis hindeuten - vielleicht ist das Gelände für den Bau neuer Gebäude vorgesehen.

Man kann wohl davon ausgehen, dass Ersteres der Fall ist, sollte aber den Vermieter ruhig daraufhin befragen.

Gruß!

Horst

Hallo Christan, hallo Horst,

also wenn ich das richtig verstehe, wird das gemacht, um „Mietnormarden“ schnell loszuwerden. Das heißt sollte ich beim eventuellen Mietverhältnis mit Vermieter X,
die besagte Miete über einen längeren Zeitraum nicht aufbringen können, dann
muss ich raus ohne Gericht usw.

Der eventuelle Vermieter könnte sich nur einen 5 Jahres Mietvertrag vorstellen.
Und nehmen wir mal wieder an, ich bin nach drei Jahren in Zahlungsschwierigkeiten.
Hat er dann das Recht den Laden „zu räumen“ und auch noch die restliche Miete (3Jahre) einzufordern obwohl ich den Laden nicht mehr habe?

Sollte man so was unterschreiben in der heutigen Zeit?

Danke und gruss oli

Hallo Oli,

der Mieter unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.

Sollte man so was unterschreiben in der heutigen Zeit?

Das ist wahrscheinlich genau der Grund, warum so etwas verlangt wird. Wenn ein Laden nach einiger Zeit pleite geht, steht der Vermieter blöd da.

Gruß!

Horst