Was ist eine 'Razzia', rechtlich gesehen?

Hi all,

was sind, bitte, die rechtlichen Grundlagen für eine ‚Razzia‘?
Ich meine nicht nur die Entscheidung zum Durchführen einer Razzia, sondern, was darf die Polizei während einer Razzia? Was nicht?

(mal angenommen, Du befindest Dich zufällig irgendwo, wo aus irgendwelchen Gründen eine Razzia durchgeführt wird - keiner darf gehen, ohne vorher durchsucht worden zu sein, und ID vorgewiesen zu haben. Aber Du müsstest jetzt eigentlich zur Arbeit los… Pech gehabt?? etc etc etc)

Vielen Dank für eine potentielle Aufklärung.

Gruss, Isabel

Hallöchen,

(mal angenommen, Du befindest Dich zufällig irgendwo, wo aus
irgendwelchen Gründen eine Razzia durchgeführt wird - keiner
darf gehen, ohne vorher durchsucht worden zu sein, und ID
vorgewiesen zu haben. Aber Du müsstest jetzt eigentlich zur
Arbeit los… Pech gehabt?? etc etc etc)

ich bin ja ein großer Freund des Selberdenkens. Stellen wir uns also vor, daß eine Bude auf den Kopf gestellt wird, weil man den Verdacht hat, daß dort in großem Stil mit Betäubungsmitteln (vulgo: Drogen) gehandelt wird. Für wie wahrscheinlich und sinnvoll schätzt Du es ein, daß sich einer der Anwesenden mit dem lapidaren Hinweis „tut mir leid, ich muß zur Arbeit“ verdrückt?

Gruß,
Christian

Hallo,

  1. war das nicht meine Frage, und
  2. möchte ich ergänzen, dass ich an öffentliche Räume (Kneipe etc etc) dachte, und das dort wohl ganz gezielt ganz bestimmte Menschen gesucht werden, aber alle Anwesenden dadurch betroffen sein würden.
  3. wenn der Ausdruck ‚Razzia‘ auch bei Durchsuchung von privaten Räumlichkeiten (sprich, Wohnung etc) zutrifft, gibt es da einen Unterschied zum Vorgehen im öffentlichen Raum??

danke.
iz.

Hallo,
betrachte eine „Razzia“ als eine andere Form der „allgemeinen
Verkehrskontrolle“.
Darf ich dann einfach auch weiterfahren, da ich dringend zur Arbeit muß ???

Also warum man bei einer Razzia nicht abhauen kann/darf…
Ich könnte eventuell doch dazu gehören und jemanden warnen, auf den es eigentlich ankam. logisch ???

Es gibt da so Schlagworte wie „Gefahr im Verzug, Allgemeine Gefahrenabwehr,Verschleierung“

Ich schicke mal einen Link -1996 (!) woraus mal hervorgeht
was die Polizei so einfach alles darf.
trifft ziemlich genau Deine Fragestellung:
http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/96/teil3.htm

grüße
christian

Hi,

  1. möchte ich ergänzen, dass ich an öffentliche Räume (Kneipe
    etc etc) dachte

ich auch.

, und das dort wohl ganz gezielt ganz bestimmte
Menschen gesucht werden, aber alle Anwesenden dadurch
betroffen sein würden.

Interessanterweise stellt man regelmäßig fest, daß sich an den Orten, an denen man bestimmte Leute vermutete, nicht nur diese aufhalten, sondern auch andere Personen, die man dort nicht erwartet hatte, die man aber genauso gerne mitnimmt. Insofern werden bei solchen Operationen die Personalien von allen Anwesenden aufgenommen und überprüft.

Insofern läßt man natürlich nicht jeden, der eine ansatzweise gute Begründung liefern kann, unkontrolliert zur Türe herausmarschieren. Die Maßnahme muß natürlich angemessen durchgeführt werden. Wenn die dreiköpfige Familie dortselbst am Sonntag nachmittag ein Kännchen Kaffee und den Eisbecher Pumukl verzehrt, widerspreche es diesem Grundsatz der Angemessenheit, wenn man die drei vier Stunden festhielte, weil man dummerweise den Kinderausweis vom lütten Max vergessen hat.

Gruß,
Christian

zweite Ergänzung zur Frage

Hallo,
betrachte eine „Razzia“ als eine andere Form der „allgemeinen
Verkehrskontrolle“.
Darf ich dann einfach auch weiterfahren, da ich dringend zur
Arbeit muß ???

Hi,
bitte, ich möchte nicht wissen, wie ich eine Razzia ‚BETRACHTEN‘ soll, sondern WAS eine Razzia rechtlich ist.

Das mit dem evtl-stundenlang-rumsitzen-obwohl-man-zur-Arbeit-muss war weder Anlass noch Essenz meiner Frage. Sondern nur EIN Beispiel.

Hier noch nen anderes Beispiel: Ich persönlich habe mom. mir noch nicht wieder nen Perso besorgt. Hab ja meinen Pass. Aber den schlepp ich nicht immer mit mir rum. Ok, Führerschein, bank card etc… aber jetzt bin ich ja wieder in Deutschland - wo es AusweisPFLICHT gibt.

Tja, würde das dann bedeuten, dass, wenn ICH in eine Razzia geraten sollte, ich sofort zum Polizeirevier abgeschleppt würde, zwecks Identifikation???

Also, es gibt viele, viele Gründe, und Aspekte, derentwegen ich hier gerade frage.

Logo guck ich in das link, danke.

Ich finde es nur SEHR schade, dass ich hier bisher keine Antwort erhalten habe (link ausgenommen), sondern nur Meinungen.

Und das ausgerechnet im Rechtsbrett!

Find ich schade, weniger für mich als für den ‚Ruf‘ des Brettes.

Isabel

Hi Isabel,

was sind, bitte, die rechtlichen Grundlagen für eine ‚Razzia‘?
Ich meine nicht nur die Entscheidung zum Durchführen einer
Razzia, sondern, was darf die Polizei während einer Razzia?
Was nicht?

Zunächst einmal ist Razzia im juristischen Sinne ein untechnischer
Begriff. Er beschreibt allerdings ganz gut den Gesamtvorgang.
Juristisch handelt es sich regelmäßig um eine Vielzahl von Maßnahmen,
die alle einzeln voll auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfbar sind.

Um zu bestimmen, was die Rechtsgrundlagen sind, muss zunächst geklärt
werden, ob die Polizei repressiv, d.h. im Bereich der Strafverfolgung
tätig wird oder präventiv, also zur Abwehr drohender Gefahren.
Im ersten Fall handelt die Polizei als Hilfsbeamte der
Staatsanwaltschaft und ihre Befugnisse ergeben sich aus der StPO
(vergl. §§ 94 ff StPO, 23 EGGVG).

Wird die Polizei präventiv tätig richten sich ihre Kompetenzen nach
den jeweiligen Landespolizeigesetzen oder Spezialgesetzen.
Voraussetzung für ein Tätigwerden ist dann das vorliegen einer
konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit (= gesamte
Rechtsordnung inkl. private Rechtsgüter & der Staat und seine
Institutionen), also immer schon dann, wenn eine Rechtsverletzung
droht. In diesem präventiven Bereich hat die Polizei eine Latte an
Standardmaßnahmen zur Hand (Identitätsfeststellung inkl. Durchsuchung
von Sachen und Personen - soweit nötig, Platzverweis, Sicherstellung
von Gegenständen, Ingewahrsamnahme etc.). Darüber hinaus kann sie
über die generalklauselartige Ermächtigung der LandesPolG (z.B. § 8 I
PolG NRW) alle notwendigen Maßnahmen zur Abwehr der jeweiligen Gefahr
treffen. So lässt sich schlecht sagen, was sie nicht darf.

Letztlich finden die Maßnahmen regelmäßig ihre Grenze in der
Verhältnismäßigkeit.
Im Ergebnis ist jeder Einzelfall zu prüfen, pauschale Aussagen IMHO
nicht vernünftigerweise zu machen.

Gruß - Jaschiii

Hallo Isabel,

Hier noch nen anderes Beispiel: Ich persönlich habe mom. mir
noch nicht wieder nen Perso besorgt. Hab ja meinen Pass. Aber
den schlepp ich nicht immer mit mir rum. Ok, Führerschein,
bank card etc… aber jetzt bin ich ja wieder in Deutschland -
wo es AusweisPFLICHT gibt.

Das bedeutet allerdings nicht, dass man ihn permanent bei sich führen muss !

Tja, würde das dann bedeuten, dass, wenn ICH in eine Razzia
geraten sollte, ich sofort zum Polizeirevier abgeschleppt
würde, zwecks Identifikation???

Kommt drauf an. Wenn das Führerscheinfoto zu deinem Gesicht passt und du nicht wie ein Zuhälter aussiehst/Drogen/illegale Waffen bei Dir hast, entfällt der sofortige Besuch der Polizeidienststelle. GGf. musst Du deinen Pass innerhalb von 24h auf der Wache vorlegen, aber selbst dass ist nicht unbedingt gesagt.

Die Polizei in D geht i.d.R. verhältnissmässig vor. Ich sass vor kurzem in einem innerdt. Zug, da kam eineAusweisskontrolle (3 Zivile vom BGS).
Der Opa hatte einen gültigenPerso, ich hatte einen seit 18 Monate abgelofenen Perso (Pass hatte ich nicht am Mann) und die Türkin mit zwei Grundschülern hatte nur ihren eigenen (türk.) Pass dabei.
Ich bin mit einer Ermahnung davongekommen, bei den türkischen Kindern (waren die Neffen der Frau) hat man sich nach einigem hin und her mit dem Schülerticket (Monatskarte mit Foto) eines der beiden begnügt.

Nur auf Demos und zur zeit in Fussballstadien der WM_ Orte wird etwas härter hingefasst.

Ciao maxet.

Gut dass du das mit „i.d.R.“ geschrieben hast.

Hier in Ba-Wü kritisiert der Landesrechnungshof wohl nicht zu unrecht oft die Verhältnismäßigkeit von Polizeieinsätzen, gerade auch bei sog. Razzien.

Da wurde ich bereits vor Jahren Zeuge von dramatischen Szenen in einer Disko… aufgrund grober Fehleinschätzung hat jeder Diskosbesucher nicht 1, nicht 2, sondern 3 persönliche Beamte.

Ich fands nett.
1er der meinen Ausweis kontrollierte. Der 2te der dann doch nicht nach Drogen suchte weil ich nicht danach aussah und der 3te als weiterer Statist.
So musste wenigstens keiner warten :smile:

Ergebnis der Großeinsatzes: Es wurden 2 Extacy-Pillen in der ganzen Disko gefunden - beim DJ aus England.

Wenn es nicht auch meine Steuergelder wären, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verpulvert würden, wäre es echt zum lachen.

Zum Glück ist das trotzdem eher selten…

Gruß Ivo

Hallo,
lt. deutschlandweiter Polizeidienstvorschrift (PDV) 100 „dient eine Razzia der
Id.-Feststellung, dem Auffinden von Personen oder Sachen innerhalb einer bestimmten Örtlichkeit…
Dabei sollen Personen, die von weiteren Maßnahmen wahrscheinlich nicht betroffen sein werden, zuerst überprüft werden.“

Die einzelnen Maßnahmen, die getroffen werden können, hat der Jaschii schon schön aufgezählt. Samt der Rechtsgrundlagen.

Einzige Korrektur: Razzia ist ein feststehender Begriff (s. PDV 100).

Herzlichen Dank…
…jetzt weiss ich, was ich wissen wollte.

gruss, isabel

Zwei Ebenen
Hallo Ivo,

Gut dass du das mit „i.d.R.“ geschrieben hast.

Hier in Ba-Wü kritisiert der Landesrechnungshof wohl nicht zu
unrecht oft die Verhältnismäßigkeit von Polizeieinsätzen,
gerade auch bei sog. Razzien.

Über die finanzoielle Seite habe ich null Einblick, ich meinte hier eher die rechtl. Seite.
Mir ging es mehr um die Wahl der Mittel, also in meinem Beispiel hätte es das Ausländerrecht sicher hergegeben, die Tante inkl. Enkel an der nächsten Station aus dem Zug zu holen, um die Verhältnisse eindeutig und jurist. 100 % zu klären.

Gerade umgedreht ist es jetzt bei Polizeieinsätzen im Umfeld der WM- Stadien. Da passt anscheinend einiges nicht so recht zusammen. Und ich meine hier nicht das Durchgreifen gegen Freunde der dritten Halbzeit.

Ciao maxet.