Hallo,
in vielen alten Urkunden aus dem 19. Jahrhunderten wird häufig das Wort „Regierungsnetschließung“ verwendet. Aus dem Kontext geht aber nicht hervor, ob es sich um ein Gesetz, eine Verordnung oder um eine Absischtserklärung handelt. Auch in kommunalen Bekanntmachen ist bis in die 1980er Jahre gelegentlich zu lesen "Mit Entschließung vom … gibt die Stadt bekannt, dass…, wohingegen staatsliche Regierungsnetschließungen eher an Gesetze erinnern.
Viele Grüße
Feivel