Was ist eine 'Schenkung'?

Hallo

In einem Staatlichen Fragebogen zum eigenen „Finanzstatus“ (Also vom Statistischen Amt des Bundes für eine Haushaltsbefragung) wird an einem Punkt nach „Schenkungen“ gefragt. Also wie hoch diese Schenkungen in den letzten 5 Jahren waren.
Die Frage ist etwa so: "Haben Sie innerhalb der letzten 5 Jahre Erbschaften gemacht, Schenkungen oder Lotteriegewinne erhalten (über 500 Euro).
Dazu zählen auch Immobilien, Wertpapiere, Bargeld und Wert-Sammlungen.

Da bin ich jetzt ein wenig überfragt. Was genau heisst das dann? Wenn ich z.B. von den Eltern jeden Monat kleinere Beträge zum Tanken oder Einkäufe bekomme? Das kann man natürlich schwerlich von den letzten 5 Jahren zusammenrechnen.
Oder wohl nur Gelder die in einer einzelnen Zahlung 500 Euro übersteigt, wie z.B. eine größere Reperatur am Auto.
Oder gilt so eine „Schenkung“ überhaupt nicht unter Familienmitgliedern. Weil hier auch von einer „Schenkungssteuer“ die Rede ist. Habe ich noch nie davon gehört, das ich das Geld versteuern muß, wenn mir meine Eltern mal unter die Arme greifen…

Vielen Dank

Gruß
Taki

Hallo,

in Deinem Fall handelt es sich anscheinend um Kleinigkeiten die direkt, also nicht über Banken, verschenkt werden.
Und nicht belegbar sind, oder?

Kurz, mach Dir keinen Kopp drum.

Das Finanzamt schert sich nicht um verschenkte Kekse oder andere Kleinigkeiten zwischen Eltern und Kindern. Wenn da jeder alles angäbe, wären die Ämter verm. ein paar Jahre mit Arbeit eingedeckt und lahmgelegt.
Denen geht es wohl eher darum, größere Geldgeschenke, die zur Vermeidung von Erbschaftssteuer gedacht sind, aufzudecken und entsprechend zu besteuern.

Gruß, Paran

Servus,

es geht hier um das Statistische Bundesamt, nicht um das Finanzamt. Den Statistikern ist es völlig egal, ob irgendjemand irgendwas versteuert, was er versteuern müsste, oder nicht.

Falls es denn um ErbSt ginge, wäre dieses:

die direkt, also nicht über Banken, verschenkt werden.

und dieses:

Und nicht belegbar sind, oder?

überhaupt kein Kriterium.

Mit einem Mikrozensus wird nichts „aufgedeckt“. Und Steuerbefreiungen sind in § 13 Abs 1 ErbStG präzise aufgeführt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Ja, wie schon gesagt, es geht hier nicht um irgendeine „Aufdeckung der Steuerhinterziehung“, sondern lediglich um eine Langzeitstudie des statistischen Bundesamt. Nur leider schreiben die Leute nicht zurück und ich muß die Start-Dokumente einreichen.

Daher wollte ich hier mal fragen, ob jemand weiß, was da wohl einzutragen ist.

Schenkung meint eine unentgeltliche, also gegenleistungslose, einmalige Zuwendung i. S. d. § 516 (1) BGB.

Weder die monatlichen Zuwendungen noch Geschenke bei üblichen Anlässen wären darunter subsumierbar.

Das Erbschaftssteuerfinanzamt interessiert sich dafür erst, wenn innerhalb von 10 Jahren - ggf. mit einer Erbschaft - 400.000 EUR überschritten wären.

Dass Finanzamt nur dann, wenn der Schenker diese Beträge als Unterhalt steuermindernd geltend macht und du diese Einkünfte anzugeben vergessen würdest :open_mouth: