Was ist eine sozialversicherungspflichtige Arbeit

Fällt darunter auch die Ausbildung ?

Der Gesetzgeber ermöglicht HartzIV-Empfängern die Möglichkeit Zuschüsse zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit.

Sind diese im Falle einer Ausbildungsaufnahme (Monatgehalt erstes Lehrjahr brutto über 800 Euro) auch möglich ?

N´abend,

sozialversicherungspflichtige Arbeit ist die nichtselbständige Arbeit, die durch die Charakterisierung als „Beschäftigung“ zumindest dem Grunde nach die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nach sich zieht.

Fällt darunter auch die Ausbildung ?

Jup, fällt nach § 7 Abs. 2 SGB IV auch unter den Begriff „Beschäftigung“. Die Versicherungspflicht für Auszubildende wird konkret genannt in § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB VI (RV), § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (KV und über Umweg auch PV), § 25 Abs. 1 SGB III (AV).

Der Gesetzgeber ermöglicht HartzIV-Empfängern die Möglichkeit
Zuschüsse zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Arbeit.

Macht ja auch Sinn gewissermaßen, damit man von der Empfängerseite auf die Zahlseite des Sozialstaats kommt.

Sind diese im Falle einer Ausbildungsaufnahme (Monatgehalt
erstes Lehrjahr brutto über 800 Euro) auch möglich ?

Bitte Fragen Sie hier jemanden, der sich damit auskennt.

MfG
S_E (es ist Dienstag - muss ich mehr sagen?)

Im endeffekt reicht mir das schon als Antwort.

Die Leistungsablehnung erfolgte aufgrund einer nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeit, welche laut dem Sachbearbeiter bei der Ausbildung vorliegt.

Danke schon mal

Ich konnte dir nur sagen, was das Gesetz sagt. Man muss natürlich im Einzelfall prüfen, ob es sv-pflichtig ist oder nicht (zumindest sind mir keine gängigen Ausbildungsberufe bekannt, die legal auf selbstständiger Basis laufen). Oder einfach mal spaßeshalber eine konkrete Begründung beim Amt anfordern, warum die denn im Detail der Meinung sind, dass es nicht pflichtig ist.

Greetz
S_E

Hallo Grußlose,

Fällt darunter auch die Ausbildung ?

ja, immer

Sind diese im Falle einer Ausbildungsaufnahme (Monatgehalt
erstes Lehrjahr brutto über 800 Euro) auch möglich ?

Da dies, nettobezogen vermutlich die Höhe der Regelleistung bei weitem übersteigt,kommt es auf die möglichen Leistungen für Unterkunft und Heizung an. Eine Ausbildung nach BBiG ist immer versicherungspflichtig.

Gruß
Otto

Werden denn SV-Beiträge abgeführt? Welcher Beruf wird da ausgebildet?