Mein Grundstück (Bundesland Sachsen) befindet sich unterhalb von meinem Nachbarn auf einem geneigtem Gelände. Um den Höhenunterschied von ca 1,8 m auszugleichen hat mein neuer Nachbar vor, in dieser Höhe, eine Betonstützmauer zu errichten. Ist dies eigentlich eine Stützmauer, da 1,8m über natürlicher Umgebung und mit Hinterfüllung, oder eine bauliche Anlage bei der Abstandsmaße eingehalten werden müßen?
Eine Stützmauer darf direkt an einer Grundstücksgrenze errichtet werden. Nur wenn sie höher als 2,00 m wird, benötigt man dafür die Genehmigung des Nachbarn.
Mfg.
Dipl.-Ing. Werner Kahlki