Das ist keine Waffe?
- Ist Dein Saebel eine Waffe iSd WaffG?
Diese Säbel sind ausbalanciert für den Tanz, also auch für
Schaukämpfe nicht geeignet. Zudem sind sie stumpf und haben
eine Stumpfe Spitze.
§ 1 WaffG - Waffenbegriffe
Absatz 7: Hieb- und Stoßwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Waffen, die ihrer Natur
nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb,
Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen. Den Hieb- und Stoßwaffen stehen Geräte
gleich, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung einer anderen mechanischen
Energie durch körperliche Berührung Verletzungen beizubringen.
Antwort: Nein, denn er ist eben NICHT seiner Natur
nach dazu bestimmt, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen.
Kurz gesagt, er wurde nicht dazu hergestellt Menschen zu verletzten sondern als Tanz-Saebel - deshalb stumpf und nicht angeschliffen.
Somit unterfaellt der Saebel nicht dem WaffG. Alle moeglichen Beshrankungen des WaffG sind somit nicht anzuwenden, d.h. der Saebel hat praktisch den Status einer Laubsaege (Werkzeug).
Anders sieht es aus wenn Du ihn auf den Weg oder bei einer oeffentlichen Versammlung/Kundgebung (politisch, Demo etc.)tragen wuerdest dies waere ein Verstoss gegen das VersG, da hier ausdruecklich auch gefaehrliche Gegenstaende verboten sind und wie Du selber schreibst:
Klar kann ich damit jemanden verletzten,
wenn ich das will. Aber das kann ich auch mit einer Nagelfeile
oder einer Bierflasche.
Meine Frage konkret: Ich wollte heute mit meinem Tanzsäbel (in
einer Scheide mit Rückenhalterung) zum Training fahren.
Darfst Du das mit einer Laubsaege? Ja…
Abgesehen davon duerftest Du - wenn Du ueber 18 bist und Deinen Ausweis mitfuehrst- sogar mit einem echten Saebel rumlaufen.
Die Polizei wuerde ihn zwar wahrscheinlich sicherstellen, weil sie meint Du haettest eine schraube locker und waerst eine Gefahr fuer die oeffentliche Sicherheit, aber verboten ist es nicht (ausser bei Veranstaltungen(WaffG) oder auf dem weg zu/bei oeffentl. Versammlungen/Kundgebungen(VersG)
Ich stell mir
jetzt vor ich marschiere mit dem Säbel übern Rücken geschnallt
zur Bahn und werde von Polizisten angehalten.
Wenn sie keine Ahnung haben, koennte es sein, dass sie ihn sicherstellen…kannst Du gegen klagen etc.
Wenn sie ahnung haben passiert nix.
Klar kann ich
zeigen das dieser Säbel nur ein Tanzaccessoire ist, aber muss
der trotzdem gesondert gesichert sein?
Theoretisch: Nein, Praktisch wuerd ich mir irgendeine Tasche zulegen.
Ist es eine Waffe?
Nein
Unterliegt der Transport gewissen Bestimmnungen?
Nein
Darf ich den
einfach so in der Bahn mitschleppen (mal abgesehen davon das
ich mir schon komisch vorkomme mit sowas über der Schulter),
oder muss ich ihn immer verpackt transportieren?
Wie gesagt Theorie: nein, aber besser is.
Darf der z.B.
im Auto offen herumliegen (so dass er nicht durch die
Windschutzscheibe knallt wenn ich bremse, das ist klar) oder
muss er im Kofferraum liegen?
Theorie nein, praktisch kanns nicht schaden ihn verdeckt zu transportieren.
Oder muss ich sogar für
Tanzsäbel einen Waffenschein haben?
Definitiv: NEIN
Darf oder könnte der
konfisziert werden?
Gefahrenabwehrende Sicherstellung waere wie gesagt moeglich, muestst ihn dann nach dem die Gefahr beendet ist auf einer Polizeidienststelle abholen. Kommt auch auf die naeheren Umstaende an.
Bei einem Verstoss nach dem VersG - Beschlagnahme zwecks einziehung (also ggf. fuer immer)und Strafanzeig -also nicht zur Demo gehen damit 
Viel Spass beim tanzen,
DM