Was ist eine zustimmung zur einsichtnahme in das steuerkonto?

Hallo, was ist eine „zustimmung zur einsichtnahme in das steuerkonto“? Warum darf sie von einem Steuerberater, der ehemals für den Klienten tätig war, gestellt werden? Danke

Servus,

bei der Finanzkasse wird für jede Steuerart für den Steuerpflichtigen ein Steuerkonto geführt, auf dem die Sollstellungen (= festgesetzte oder angemeldete Zahlungsverpflichtungen) und Tilgungen (= Zahlungseingänge, Verrechnung mit Guthaben oder Erlass von festgesetzten Leistungen) nebeneinander aufgeführt und saldiert werden.

Der zweite Teil der Frage ist nicht verständlich, eine Zustimmung kann nicht gestellt werden - bitte nochmal die Worte sortieren, damit er einen Sinn gibt.

Schöne Grüße

MM

Das nennt man „Mandant“ beim Steuerberater. Ansonsten kann man solche Vollmachten widerrufen.

danke,
ok, nochmal sortiert: der Antrag auf „Zustimmung zur Einsichtnahme“ wurde gestellt vom ehemaligen Steuerberater des Klienten… oder Mandanten… Mit dem Steuerberater besteht aber seit Jahren überhaupt kein Vertrag mehr, da es einen anderen gibt. Also stellt sich die Frage, was der damit bezweckt? Sollte man sowas zustimmen oder nicht? Ich bin da verwirrt …

Sowas ist nicht selten, dass der Steuerpflichtige verwirrt ist. Ich vermute, dein ehemaliger Steuerberater hat seine Sekretärin für alle Mandate so eine Vollmacht vorbereiten lassen, und die doofe Nuss hat aus Versehen auch erloschene Mandate miteinbezogen. Wirf den Wisch einfach in den Müll und alles ist gut. Solange du nix unterschreibst passiert da eh nix…

vielen Dank, das beruhigt mich :slight_smile: Ich frage mich dennoch, wozu braucht ein Steuerberater überhaupt diese „Zustimmung“. Sollte er nicht - wenn er denn der aktuelle Steuerberater wäre - alles ohnehin wissen? Und wenn er es nicht weiß, was kann er von der „Einsichtnahme“ erfahren, was er nicht ohnehin als Steuerberater wissen sollte? Alles sehr seltsam…
und wenn du schon schreibst „solange du nix unterschreibst passiert da nix“ läuten bei mir als Laie die Alarmglocken :wink: was KANN denn passieren?

Steuerberater werden häufig von ihren Mandanten nur sehr unvollständig mit Informationen ausgestattet (und nicht selten auch bewusst angelogen), trotzdem erwartet der Mandant eine zutreffende Berechnung der Erstattung oder Nachzahlung. Da hilft eine Information über die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen schon manchmal weiter.

Und was kann passieren? Na, nix!

vielen Dank für die Aufklärung. Ich würde mich glaube auf dem Mars besser auskennen als in Finanz-Steuer-Behörden-Dingens-Regeln :smile:
viele Grüße

  • Antrag??? Ist der Steuerpflichtige/Mandant denn eine Behörde, dass seine Zustimmung beantragt werden muss?

Oder bei wem wurde beantragt, und gegenüber wem soll er zustimmen??

Das ist alles noch sehr neblig hier.

Schöne Grüße

MM