Hallo! Vorab, die Frage bezieht sich auf das österreichische Gesetz.
Genauer gefragt, welche „Ausdrucksweise“ (nicht im negativen oder beleidigenden Sinn) ist einem Polizisten gegenüber erlaubt? Ich wurde vor wenigen Monaten zu einem Verhör geladen, bei einer Aussage wie „ich find den Grund hier zu sitzen lächerlich und sinnlos“ wurde ich z.B darauf aufmerksam gemacht dass ich „bei noch so einer Meldung gleich die Nacht in der Zelle verbringen darf“. Da stellt sich mir die Frage welche Aussagen gegenüber einem Polizisten laut dem Gesetz „erlaubt“ sind, abgesehen von den Machtspielereien die hierzulande schon derbe vorkommen kann ich mir nicht vorstellen dass so eine Aussage gleich als „Beamtenbeleidigung“ o.Ä. behandelt oder auf sonstige Weise bestraft wird, zählt das nicht als freie Meinungsäußerung? Und steht es im Gesetzbuch geschrieben, dass ein Beamter in jeder Weise respektvoll behandelt werden MUSS (-bedeutet dass zuwiderhandeln geahndet wird)? Zudem werden diejenigen die da auf dem Stuhl sitzen teilweise respektloser behandelt als man denkt. So wird man z.B. auch automatisch geduzt, was aber nicht auf Gegenseitigkeit beruht. Die Frage stelle dich deswegen, weil ich diesen „Recht und Ordnungs“-Humbug auch gerne in Frage stelle.
Ich wäre sehr dankbar wenn jemand eine Antwort darauf hätte, ob man z.B. durch genau so eine Aussage strafrechtlich gesehn eins auf die Mütze bekommen kann. Wenn jemand meine Frage nicht ganz verstanden hat, bitte nachfragen und nicht einfach überlesen!
Dankeschön und ganz liebe Grüße - chris