Hallo, ich bin verwirrt. Mit der Zweitstimme wähle ich doch einen direkten Wahlkreiskandidaten? Der geht dann, sofern ergewinnt, in den Bundestag? Was ist die Erststimme? Da wähle ich doch eine Partei? Was ist da jetzt anders?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo, ich bin verwirrt. Mit der Zweitstimme wähle ich doch
einen direkten Wahlkreiskandidaten? Der geht dann, sofern
ergewinnt, in den Bundestag? Was ist die Erststimme? Da wähle
ich doch eine Partei? Was ist da jetzt anders?
Hallo,
es ist genau andersherum. Über die Zweitstimmen wählst Du die Partei, über die Erststimme wählst Du den Kandidaten für Deinen Wahlkreis.
Aus den Zweitstimmen ergeben sich die Prozentzahlen für die Parteien, die man am Wahlabend hören wird. Über die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet sich, wieviele Kandidaten der Parteien in den Bundestag kommen. Jedes Bundesland stellt dabei eine festgelegte Anzahl an Abgeordneten. Werden über die Erststimmen mehr Kandidaten einer Partei direkt in den Bundestag gewählt, als ihnen (den Parteien) nach der Anzahl der Zweitstimmen zustände, ergeben sich daraus die sog. Überhangmandate.
Zusammenfassung:
Die entscheidende Stimme ist also die Zweistimme, weil sie das Verhältnis der Sitze im Parlament bestimmt (Verhältniswahlrecht). Die Erststimme bestimmt, wer aus einem Wahlkreis direkt in den Bundestag gewählt wird.
Hoffe, ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.