Was ist für das Finanzamt eine Familienheimfahrt?

Was steckt genau hinter dem Begriff „Familienheimfahrt“ für einer Doppelthaushaltsführender: Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum eigenen Hausstand (z.B. Rückfahrt zur Familie am Freitag) UND in umgekehrter Richtung (z.B. Hinfahrt zur Arbeit am Montag)? Oder wird damit NUR eine einfache Fahrt vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Wohnort der Familie gemeint? Danke.

Hallo,
Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind Fahrten zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort an dem der Beschäftigte seinen eigenen Hausstand führt.
Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt kann die Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Haustandes angesetzt werden.
Steuerlich anerkannt wird jedoch nur eine Fahrt pro Woche ( also so ca. 45 - 48 Fahrten pro Jahr ).

gruss

… so wie der Name es eben ausdrückt:

Familien heim fahrt