Hallo, liebe Wissenden,
mir sind im „Beamtendeutsch“ für mein zu Hause verschiedene Begriffe untergekommen, aber welcher der im Folgenden genannten Bezeichnungen ist juristisch richtig, bzw bedeutet was eigentlich genau ?
Als da wären :
Wohnung,
Wohnraum,
Wohneinheit (GEZ nutzt diesen…),
Wohnhaft und (könnte noch mehr geben, aber mir bis dato nicht untergekommen )
Wohnsitz.
Gibt es jmd, der mir dies verbindlich erläutern kann?
Vielen Dank ^^
Hallo!
Verbindlich steht es zu Beginn jeder Verordnung oder Gesetzes drin. Da werden die Begriffe erklärt.
Beispielsweise im Baurecht oder im Mietrecht für Wohnung und Wohnraum.
Wohnhaft und Wohnsitz sind Begriffe aus dem Meldegesetz bzw. aus den Steuergesetzen.
Sie sind weitgehend selbst erklärend finde ich.
Nutze Suchmaschinen und gib z.B. „Begriffsserklärung Wohnung“ ein
MfG
duck313
Hallo,
Wohneinheit (GEZ nutzt diesen…),
GEZ gibt es nicht mehr, nennt sich Beitragsservice. Korrekte, aktuelle Bezeichnungen sind auch bei einer eventuelle Googlesuche zielführender.
Gibt es jmd, der mir dies verbindlich erläutern kann?
Das kann man nur nur, wenn man den Rechtsbereich kennt.
Sollte sich deine Frage auf den Rundfunkbeitrag beziehen findest du vielleicht Hilfreiches im Staatsvertrag [http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaender …](http://www.ard.de/download/682716/15 Rundfunkaenderungs staatsvertrag.pdf). Dort § 2 und 3. Müßte allgemeinverständlich sein.
Vielen Dank
Bitte
miamei
16. März 2015 um 14:52
4
Hallo,
kommt auf den konkreten Rechtsbereich an.
Noch schöner ist der Begriff des gA: gewöhnlicher Aufenthalt.
Wird nur in der steuerrechtlich relevanten Abgabenordnung erklärt, ist aber z. B. im Jugendrecht immanent wichtig.
Das muss weder der Wohnsitz noch die Meldeadresse sein…
Grüße
miamei