Was ist gängige Praxis und rechtmässig?

Hallo MitleserInnen,

wenn eine Person oder Institution vorher etwas getan hat, und dieses Tun wird irgendwann einmal - weil jemand dagegen geklagt hatte - von einem Gericht bestätigt, so dass man dann in der Presse lesen kann, die „gängige Praxis wurde rechtmässig“.

War diese gängige Praxis dann zuvor unrechtmässig?

Marco

Der Papst…
Hallo Marco…

ich denke, dies bezieht sich darauf, dass manche, die Kläger, der Meinung waren, diese gängige Praxis ist eine Auslegung der Behörde und daher nicht zulässig. Insbesondere würde sie ja Artikel x im GG und dem Wettbewerbsrecht § y widersprechen.

Diese Auslegung sei also nicht rechtens und gehört abgeschafft.

Und jetzt hat das Gericht eben nur gesagt: so wie es bisher gehandhabt wurde, ist es absolut rechtens und gesetzeskonform.

Es wurde also nur die Rechtmäßigkeit / Auslegung bestätigt bzw. dass diese Richtlinie den Gesetzen entspricht.

also nichts falsches :smile:

Marco

achso :smile:
warum „Der Papst“?

ganz einfach… das Gericht hat also die Arbeitsweise/Auslegung seelig gesprochen :smile:

MArco

warum „Der Papst“?

ganz einfach… das Gericht hat also die
Arbeitsweise/Auslegung seelig gesprochen :smile:

Aha! ;o)

Ich wollte erst einmal eine Meinung hören zu meiner Anfrage, bevor ich den Grund nenne. Es geht darum, dass die Polizei hin und wieder die geblitzten Personen auf Radarbildern mit den den Meldeämtern vorliegenden Passfotos verglichen hat. Dagegen hatte ein „Geblitzer“ geklagt, und nun entschied ein Gericht, die gängige Praxis wäre rechtmässig.
   Nun dachte ich mir, dass doch so ziemlich geregelt ist, was die Justiz betrifft, und weshalb dieses Vergleichen der Passfotos nicht auch reglementiert war. Ich sah (und sehe) es so, dass es hier eine Verfahrensweise „unter der Hand“ gab, die erst im nachhinein legalisiert wurde, meiner Ansicht nach aber nicht legal war.
   Denn wie weit reicht diese gängige Praxis, dass man sie anscheinend jederzeit im nachhinein für rechtmässig erklären kann?

Marco
   

Hi Marco,

ich habe den Fall in der Presse verfolgt und mir hat sich ein unwohles Gefühl im Bauch eingeschlichen.
Es gibt ein Gesetz zum Schutz der Personendaten, die bei den Meldeämtern gespeichert sind.
Danach ist es nicht erlaubt, diese Daten und Bilder zum Abgleich mit Fotos der Geschwindigkeitskontrollen zu benutzen.
Das Gericht begründete aber die Erlaubnis damit, dass es für die Polizeibehörden zu aufwendig sei, in jedem einzelnen Fall den Fahrer anhand des geblitzten Fotos zu ermitteln.
Ich persönlich halte dies nicht nur für einen Verstoß gegen das o.g. Gesetz, sondern vor allem auch für einen Verfassungsverstoss.
Wozu brauchen wir denn noch Datenschutz, wenn Behörden ihn ausser Kraft setzen können, nur um weniger Arbeit zu haben?

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

wie ich schon meinte, verwunderte mich zuerst einmal diese Handhabe, gängige Praxis für rechtmässig zu erklären, weil es sicherlich noch etliche Dinge gibt bzw. geben könnte, die auf dem „kleinen Dienstweg“ durchgeführt werden. Und erst wenn sich ein Betroffener über diese Grauzone beklagt, wird sie anscheinend für rechtens, was ich nicht verstehen konnte.
Deshalb habe ich als Nicht-Jurist in diesem Brett angefragt, weil als nächstes Deine Frage …

Wozu brauchen wir denn noch Datenschutz, wenn Behörden ihn
ausser Kraft setzen können, nur um weniger Arbeit zu haben?

… dabei auftaucht. Im ersten Augenblick könnte man natürlich äussern, die Täter werden so oder so erwischt, also entlasten wir die Justiz auf diese Weise. Doch bei weiterem Nachdenken sieht die Sache erheblich anders aus, und ich möchte dafür ein überspitzes und drastisches Beispiel wählen, das trotzdem nicht ganz so weit von der Wahrheit entfernt ist:
   Um der Justiz und der Polizei die Arbeit abzukürzen und zu erleichtern, sollten wir bei der hiesigen Meldebehörde demnächst nicht nur unseren Wohnsitz nennen, sondern gleich auch eine DNA-Probe, Fingerabdrücke und sonstige fahndungsrelevante Daten abgeben. Diese Daten wären dann von jedem Polizeicomputer europa- oder weltweit abrufbar. Schöne, neue Welt.

Marco

Hi Marco,

genau, und mit Videoaufzeichnung unserer Privatwohnungen…
George Orwell’s 1984 läßt grüßen.

Gruß,
Francesco

genau, und mit Videoaufzeichnung unserer Privatwohnungen…
George Orwell’s 1984 läßt grüßen.

Hallo Francesco,

das haben wir doch zumindest schon immer häufiger an diversen Orten und Plätzen. Natürlich alles nur zu unserer eigenen „Sicherheit“. Wie muss ich mir das in einigen Jahren vorstellen: dass Menschen nur hinter vorgehaltener Hand reden, dass „dank“ Video niemand mehr selbst in gwissen Situationen eingreift, dass Duckmäusertum erzeugt wird?
   Ich habe etwas dagegen, immer weiter unsere Grundrechte ausgehöhlt zu sehen, und auch wenn ich juristischen Dingen nicht unbedingt wasserfest bin, möchte ich nicht schweigend zusehen. Was lässt sich wohl machen?

Wieder einmal muss ich Benjamin Franklin zitieren: „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“

Marco

Hi Marco,

ich teile deine Sorgen.
Allerdings befürchte ich, dass es noch viel schlimmer wird, als es jetzt schon ist.
Dieses Phänomen beobachte ich schon seit Anfang der 70er Jahre. Damals fürchteten wir vor der Erfassung von persönlichen Daten.
Heute gibt es keine Personendaten mehr, die nicht irgendwo in riesigen Archiven gespeichert sind.
In den 80er Jahren hatten wir Angst vor der Vernetzung von Behörden, die dann ihre gespeicherten Daten austauschen könnten.
Heute ist diese Vernetzung so vollkommen, dass bestimmte Behörden mit dem Aktenzeichen einer anderen Behörde alle und überall gespeicherten Daten abrufen können.
Die letzten Barrieren werden zur Zeit eingerissen.
Die Finanzämter sollen demnächst direkten Zugang zu den Daten der Sozialämter erhalten. Und so weiter…
Dazu werden jetzt Gen-Datenbanken angelegt, so dass bald jeder Mensch identifiziert werden kann. Alles im Sinne der Bürger und zur Vereinfachung der Ermittlungsarbeiten und zur Kostensenkung der Verwaltung.
Und der Bürger hat den Widerstand gegen diese Datenerfassung (gläserner Mensch) aufgegeben. Durch dauernde Berieselung, Gewöhnung und fadenscheinige Argumente der Politiker.
Es ist beängstigend!

Gruß,
Francesco

Hallo Francesco,

ich kann Dir wieder nur zustimmen. Gestern hörte ich Ausschnitte des Kabarett-Samplers „Tatort Deutschland - 50 J. Kabarett“, wobei noch einmal besonders ins Gedächtnis, dass in der Zeit etwa ab 1983 und dem Beginn der Kohlschen Ära sehr oft der Datenschutz aufs Korn genommen wurde.
   Es gibt ein Buch von Hansjoachim Tiedge, „Der Überläufer. Eine Lebensbeichte.“, der beim Verfassungsschutz in Köln arbeitete, später in die DDR überlief und heute in Moskau leben soll. Es ist schon wieder eine ganze Zeit her, dass ich es gelesen habe, deshalb habe ich keine exakte Erinnerung, aber Tiedge beschrieb detailliert, wie seine Arbeit aussah. Daten wurden z. B. nicht unbedingt gelöscht, sondern auch für weitere Auswertungen hergenommen. Diese Veröffentlichung war natürlich nicht gerne gesehen, denn:
   Das Buch wurde nach dem Erscheinen - ca. 1998 - verboten, dann erschien es für eine Woche erneut, um wiederum von den Ladentheken zu verschwinden. (In Buch-Antiquariaten lässt es sich aber hin und wieder noch finden.) Auszüge des Buches wurden auch in Datenschutz-Newsgroups gepostet. Im Grunde eine sehr aufregenerzeugende Sache, doch es blieb ziemlich still.
   Dass es „noch viel schlimmer wird“, wie Du schreibst, zeigt meines Erachtens auch die in den letzten Monaten vemehrt auftauchende „Sensibilisierung“ der Bürger gegenüber unfriedlichen Demonstranten. Es geht mir hier nicht um Sinn oder Unsinn von Steinwürfen, aber es fällt doch auf, wie das Bewusstsein durch ständig auftauchende Bilder von Randalierern geschärft wird; es folgt dem üblichen Schema, eine breite Meinung gegen diese Personen zu erzeugen, um einmal mehr eine Minderheit dazu zu benutzen, umfassende Reglementierungen und Gesetze zu schaffen. (Siehe auch etwa http://www.friedenskooperative.de/ff/ff98/2-27.htm) Selbstverständlich wäre es für die Berichterstattung nicht aufsehenerregend, wenn es hiesse: „Heute fand der EU-Gipfel statt. [Es folgt ein längerer Text darüber.] Am Rande des Gipfels demonstrierten friedlich 30.000 Menschen.“ Man kann sich hierbei natürlich auch Gedanken darüber machen, welche Rolle die Medien hierbei noch spielen, wenn friedliche Demonstrationen gegen missliche Umstände keine Nachricht mehr wert sind.
   Laut Grundgesetz-Artikel 20, Abs. 4, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden, der die unter Abs. 3 genannte Ordnung beseitigen will. Was nutzt jedoch ein Grundrecht, wenn dieses Recht von jenen umgestaltet wird, gegen die sich der Widerstand richtet? Haben wir es mit einer Büchse der Pandora zu tun, die man ansehen, aber bloss nicht öffnen soll?

Marco