zu meinem Problem.
Ich betreibe ein Frühstückskaffee und Imbiss an einer äusserst gut befahrenen Stelle und kann mich über Kundschaft überhaupt nicht beklagen.
Mein Betrieb steht auf einem Privatgrundstück und ich dachte das in der näheren Umgebung keine weiter Stellmöglichkeit bestünde.
Jedoch steht NUN unmittelbar gegenüber ( circa 20m )ein Verkaufswage (Frühstück) vor einem Privathaus.
Nun meine Frage, gibt es Gesetzliche mindestabstände oder ähnliches?
Antwort: Nein! Da die Strasse dazwischen ist, ist das schon fast Ausland. Entscheiden tut das Gewerbeamt und die Hygiene. Wenn die den Stand genehmigen, wars das.
Tja, so ist das mit guten Ideen - die werden einfach gekupfert. Neben dem Hamburger Restaurant öffnet eine Dönerbude, daneben eine Pizza to go …
Leider gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die Wettbewerb verbieten,im Gegenteil. Wettbewerb bedeutet Vielfalt in Leistung und Preis, bedeutet Auswahl für uns alle. Du kannst also nun auf der anderen Seite der Gesellschaft (als Leistungsanbieter) das gestalten, was Du Dir als Leistungsabnehmer wünschst. Mach die leckereren Brötchen, das hübschere Gesicht, den besseren Kaffee…
Natürlich gibt`s Grenzen:
Dein Wettbewerber muss z.B. -Privatgrundstück oder nicht- eine entsprechende Gewerbeerlaubnis für diesen Platz und seine Leistungen haben.
Anfrage bei der Stadt verhilft schon zu weiteren Erkentnnissen. Hat er sie nicht: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht -> Einstweilige Verfügung/Unterlassungserklärung abfordern - da hilft dann der Anwalt weiter.
Hallo Sava72,
solange eine Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes vorliegt, kann man gegen solche Konkurrenz nichts machen - auch wenn sie einem so unliebsam „auf die Pelle“ rückt.
Gruß florestino
Hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen.Viel Glück.
Ich danke allen für die zügige Antwort. Na ja muss denke damit leben. Denke das sich dies aber von alleine regelt, da er halb auf einer Straße steht und die Anwohner ( Abstand zum nächsten Haus knapp 2 Meter) sich schon beschweren. Alleine durch die haltenden Autos die eine Durchfahrt verhindern.