… Umlageverfahren gemeint? Unternehmer können am Jahresende den %-Satz ändern lassen. Habe aber noch nicht genau den Zusammenhang verstanden
… Umlageverfahren gemeint? Unternehmer können am Jahresende
den %-Satz ändern lassen. Habe aber noch nicht genau den
Zusammenhang verstanden
Ja das stimmt, am Jahresanfang kann zwischen 3 Umlagesätzen in der Umlageart U1/ Krankheit gewährt werden
das war bis jetzt der: normal Satz
erhöhte Satz
und der verminderte Satz
Die Sätze sind bei der AOK z.B.
Umlagesatz 0.6 % = 40 % Erstattung d. Kranklohnes
Umlagesatz 1,5 % = 60 % Erstattung d. Kranklohnes
Umlagesatz 1,9 % = 70 % Erstattung d. Kranklohnes
Umlagesatz 3,7 % = 80 % Erstattung d. Kranklohnes
Je nach dem wie viel Umlage bezahlt wird, bekommt die Firma eine Erstattung der Kranktage bzw. des als krank bezahlten Arbeitslohnes.
Hoffe, diese Ausführung hat weitergeholfen.
Guten Morgen,
mit dem Umlageverfahren erhält der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag des Lohnes eines erkrankten Mitarbeiters erstattet. Das ist die sogenannte U1.
Wird ein Mitarbeiter krank, kann der Arbeitgeber einen Antrag bei der Krankenkasse für den Arbeitnehmer einreichen und erhält dann einen Teil des Lohnes wieder zurück, denn die erste sechs Wochen (42 Tage) muss der Arbeitgeber den Lohn ja fortzahlen.
Wieviel er wieder erhält, kann der Arbeitgeber in einem gewissen Rahmen, der von Krankenkasse zu Krankenkasse leicht variiert selbst bestimmen. Meist liegt er bei ca. 60-70%. Danach richtet sich dann natürlich auch, was der Arbeitgeber an die Kasse monatlich zahlen muss.
Es gibt noch die U2, die kommt bei Mutterschaft zum Zuge. In der Zeit des M;utterschutzes springt die U2 ein. Dem Arbeitgeber entstehen so keine direkten Kosten.
Viele Grüße
Hartmut D
Danke für eure Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Gruß