Was ist 'gleichnamig'

Hallo.

Bei der Bewerbung für ein Studienfach im 1. Fachsemester muß man unter Umständen versichern, daß man noch nicht für diesen oder einen „gleichnamigen“ Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. was heißt „gleichnamig“ in diesem Fall?

In meinem konkreten Fall ist es so, daß ich einmal für eine Magisterkombination mit Ostlslawistik als Hauptfach eingeschrieben war, aber damit aufgehört hatte, und jetz wollte ich mich für einen Bakkalaureatsstudiengang mit Kernach Russisch bewerben. Wäre das gleichnamig/ sollte ich mich in dem Fall für ein anderes Kernfach bewerben?

Was macht man im übrigen (rein interessenhalber), wenn man - beispielsweise einmal in Jura eingeschrieben war, sich wieder ausgeschrieben hat und sich wieder einschreiben will? Muß man sich dann in jedem Fall für ein Semester bewerben/einschreiben, das die Zahl der eingeschriebenen Semester übersteigt, also für das 3. Semester, wenn man 2 Semester eingeschrieben war, auch wenn man noch keine nachweise hätte?

Grüße
Ostlandreiter

Hallo.

Hallo!

Bei der Bewerbung für ein Studienfach im 1. Fachsemester muß
man unter Umständen versichern, daß man noch nicht für diesen
oder einen „gleichnamigen“ Studiengang an einer deutschen
Hochschule eingeschrieben war. was heißt „gleichnamig“ in
diesem Fall?

Ich schätze mal, das ist ein bisschen doof ausgedrückt und soll eigentlich sowas wie „gleichartig“ oder „gleichrangig“ heißen. Die meinen damit, dass du nicht an zwei Uni´s gleichzeitig den gleichen (zumindest in seiner Struktur und seinem Inhalt ähnlichen) Studiengang studieren darfst. Soweit ich weiß, darfst du im Allgemeinen keine zwei Studiengänge an zwei unterscheidlichen Unis gleichzeitig machen (ausgenommen sind natürlich Studiengänge, bei denen du ein Fach an einer anderen Uni studieren MUSST. Ich hatte mal ein paar Kommilitionen, die aus Köln zu uns nach Bonn kamen, weil bei denen irgendwas nicht angeboten wurde, sie das aber dann bei uns machen konnten.) Du sagst allerdings „…eingeschrieben war“, und ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die tatsächlich meinen: „Wenn sie schonmal für ein solches Fach eingeschrieben waren und jetzt exmatrikuliert sind, können sie bei uns nicht mehr studieren.“ oder „Sie müssen sich an der anderen Uni erst exmatrikuliert haben, um bei uns studieren zu können!“ Schau vielleicht nochmal nach, wie die´s angegeben haben…
Gruß, Dine

Ich schätze mal, das ist ein bisschen doof ausgedrückt und
soll eigentlich sowas wie „gleichartig“ oder „gleichrangig“
heißen. Die meinen damit, dass du nicht an zwei Uni´s
gleichzeitig den gleichen (zumindest in seiner Struktur und
seinem Inhalt ähnlichen) Studiengang studieren darfst. Soweit
ich weiß, darfst du im Allgemeinen keine zwei Studiengänge an
zwei unterscheidlichen Unis gleichzeitig machen (ausgenommen
sind natürlich Studiengänge, bei denen du ein Fach an einer
anderen Uni studieren MUSST.

Dast ist klar, das bezieht sich ja aber auf gleichzeitige Einschreibung an mehreren Hochschulen.

Du sagst allerdings „…eingeschrieben
war“, und ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die tatsächlich
meinen: „Wenn sie schonmal für ein solches Fach eingeschrieben
waren und jetzt exmatrikuliert sind, können sie bei uns nicht
mehr studieren.“ oder „Sie müssen sich an der anderen Uni erst
exmatrikuliert haben, um bei uns studieren zu können!“ Schau
vielleicht nochmal nach, wie die´s angegeben haben…

Auf den Bewergungsunterlagen (in dem Fall Humboldt-Universität) steht: „Nur zulassungsbeschränkte Studiengänge eintragen, für die sie noch nicht immartrikuliert sind/waren“

und weiter unten:
"Ich versichere, daß meine Angaben wahr und vollständig sind und ich in den von mir beantragten Studienfächern an keiner deutschen Hochschule in einem gleichnamigen Studiengang immatrikuliert war/bin.

Auf den Bewergungsunterlagen (in dem Fall
Humboldt-Universität) steht: „Nur zulassungsbeschränkte
Studiengänge eintragen, für die sie noch nicht immartrikuliert
sind/waren“

und weiter unten:
"Ich versichere, daß meine Angaben wahr und vollständig sind
und ich in den von mir beantragten Studienfächern an keiner
deutschen Hochschule in einem gleichnamigen Studiengang
immatrikuliert war/bin.

Das find ich jetzt allerdings seltsam. Allerdings kann es sein, dass die damit den Fall ansprechen, in dem du aufgrund nicht bestandener Prüfungen landesweit von diesem Studiengang ausgeschlossen bist (wie z.B. zwei/drei Mal nicht bestandene Zwischenprüfung etc.) Ich glaube, da bleibt dir nichts anderes übrig, als nochmal genau im Studentensekretariat nachzufragen!

Gruß, Dine