Was ist Hausgeld/Betriebeskosten?

Welche Teile des Hausgeldes (Anteil an den Gesamtkosten des Gemeinschaftseigentums) können nicht an den Mieter (in den Betriebeskosten) weitergegeben werden? Meine Situation ist folgende: Ich will eine kreditfinanzierte Wohnung kaufen, und vermieten. Um nun zu kalkulieren wieviel Eigenkapital ich einsetzen muss, um keine weiteren Kosten mehr zu haben (vorausgesetzt meine eingenommenen Miete bleibt so) und mein Zins und Tilgung abzuzahlen, muss ich wissen, was sonst noch an Kosten auf mich zukommt. In einem alten Beitrag bei Euch fand ich nun Hausgeld erläutert als Betriebskosten (Müll, Wasser, Hausstrom…), Verwaltunskosten, Instandhaltung Haus/Instandhaltungsrücklage Haus, sowie Strom, Grundsteuer, Versicherung. Was davon gebe ich an den Mieter weiter–was muss ich als Wohnungseigentümer an die Hauseigentümergemeinschft zahlen? Vielen Dank im Voraus für die Antwort

Hallo,

sofern es sich um einen Standard- bzw. Mustermietvertrag handelt, können alle in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) unter § 2 aufgeführten Kosten an den Mieter weiterberechnet werden.

Gemäß § 1 der BetrKV können die Kosten der Verwaltung sowie die Kosten für Instandhaltungs- und Instandssetzungsmaßnahmen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Ich hoffe, ich konnte helfen!

Hallo,

leider kann ich Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.

MfG Limmi

dankeschön