Hallo,
folgende Situation: mein Vater ist zurzeit Halter und Versicherungsnehmer von zwei Autos - seins und das für meine zweitälteste Schwester. Letzteres dürfen wir Kinder mitbenutzen. Das ist auch bei der Versicherung so eingetragen. Nun möchte sich meine jüngste Schwester ein eigenes Auto kaufen. Sie lebt jedoch in einer anderen Stadt und unsere Versicherung meinte, die günstigste Variante für sie wäre trotzdem, dass mein Vater das - in dem Fall Drittfahrzeug, das von der Stufe her trotzdem wie ein Zweitwagen behandelt wird - auf sich zulässt und auch versichert. Als Mitbenutzerin wird dann wieder meine jüngste Schwester bei der Versicherung vermerkt. Das neue Auto würde dann logischerweise ein Kennzeichen von hier und nicht von der anderen Stadt erhalten. Mein Vater hat jedoch Bange, dass, wenn es zu dem Fall der Arbeitslosigkeit kommen sollte, er ja drei Autos auf seinen Schultern hat und in Erklärungsnot kommt bzw. eines oder mehr davon verkaufen muss. Nun meine Fragen:
- ist die Angst berechtigt und kann er nicht dem Amt gegenüber geltend machen, dass das Fahrzeug ja - trotz der Tatsache, dass es auf seinem Namen läuft und versichert ist - für meine Schwester vorgesehen ist und fast ausschließlich von ihr (z.B. für die Arbeit) genutzt wird? und
- müssen Halter (also die eingetragene Person in der Zulassung) und Käufer (also die eingetragene Person im Kaufvertrag beim Autohaus) dieselbe Person sein?, da meine Schwester das Auto dennoch kaufen würde, alles andere aber wie gesagt auf meinen Vater laufen würde.
Ich bedanke mich vorab für alle hilfreichen Antworten und bitte, dies möglichst mit Belegen (z.B. Gesetzesauszügen) zu untermauern.
Mit freundlichen Grüßen
eddiotos